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Aufbewahrung Tresorschlüssel im separaten Tresor

*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Aufbewahrung Tresorschlüssel im separaten Tresor
Werte Sportschützen,
ich habe den Artikel bzw. den Auszug des Gerichtsurteils und der Anklage durchgelesen und werde mich noch mit diversen Stellen in Verbindung setzen. Bis dahin würde ich Euch um etwas Geduld bitten.
Vielen Dank im Voraus! *danke*
Gerne sind wir für weiteren Austausch dankbar.

lg
*******_JJ Mann
1.163 Beiträge
Ging ja darum, wenn man nicht zu Hause ist, bzw. um den Zweitschlüssel.
HAuptschlüssel ist immer dabei, Zweitschlüssel ist in der Waffenkammer meiner Behörde in meinem Waffenfach. In meinem Urlaub auch der Hauptschlüssel.
Hatte ein Gespräch mit dem zuständigen Beamten meines PP und der meinte, mit einer der besten Lösungsansätze.
*******err Mann
125 Beiträge
Immer dabei… zählt leider nicht.

Das Urteil bestätigt die langjährige Lehr- und Rechtsauffassung.
Sollten sich unsere Behörden dort Aufsatteln, gibts weitere Probleme
******_69 Paar
6.710 Beiträge
Wir kennen diesen Fall leider nicht, daher können wir dazu auch nicht viel beisteuern.

In Österreich gilt es Waffen grundsätzlich versperrt zu halten, im Gegensatz zu deutschem Recht, müssen wir die Munition nicht getrennt von den Waffen lagern, rein rechtlich würde in Österreich auch ein versperrbarer Holzschrank ausreichen, wenn die Anzahl der Waffen gering ist. Für Sammler und Personen mit großem Bedarf an Waffen werden die Bestimmungen dann schon schärfer, dazu sollte ein absperrbarer Raum ohne Fenster mit Tresoren einer höheren Sicherheitsklasse zur Aufbewahrung dienen. da wir aber meist auch große Mengen Munition haben, wird diese auch großteils getrennt verwahrt, haben aber immer eine Faustfeuerwaffe zum schnellen Zugriff geladen in einem getrennten kleinen Waffensafe mit biometrischem Schloss. Meine Frau und ich haben eine WBK und ich zusätzlich einen WP für mehrere Feuerwaffen.
Tresorschlüssel tragen wir am Körper, wenn wir wohin müssen wo wir die Schlüssel nicht beaufsichtigen können haben wir einen versteckten kleinen Tresor der nur ein Zahlenschloss mit Codeeingabe hat (aber kein Tresor aus dem Baumarkt *grins* ) und auch nicht im selben Haus ist.
Damit haben wir auch bei den regelmäßigen Kontrollen der Polizei keine Probleme, würden uns auch nicht auf Risiken einlassen.

Wie macht ihr denn die Verwahrung im Haus und wie unterwegs?
********lady Frau
756 Beiträge
Wir haben es wie folgt gelöst:

Einfach ein Zahlenschloss. Der Zugang (Kombination) wird im Gedächtnis aufbewahrt. Kann also nicht so ganz einfach entwendet werden.
*******DEL Mann
656 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bin aus *deutschland* also 1er Schrank mit Zahlenschloss und du bist auf der sicheren Seite. Muni und Waffen zusammen rein und zudem noch die Sicherheit, das zumindest wegen der Schlüsselsuche die Wohnung nicht verwüstet wird ist auch gegeben.
Der Jäger, um den es bei dem Urteil ging, hätte ja seinen Schlüssel auch z.B. in einer Packung Fischstäbchen im Gefrierfach aufbewahren können.... wäre nicht so offensichtlich gewesen wie in dem "unzulässigen" Tresor
****zer Mann
1.366 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo Ihr!
Neu in der Gruppe, aber nicht neu im Thema... ( Was ja immer wieder 'hochkocht' )
Im Eingangspost vermisse ich den Bezug zum erwähnten
Zitat von *****r77:
... Artikel bzw. den Auszug des Gerichtsurteils ...
Nach dem Pinnwandeintrag von @*********Eva1 dämmert es mir aber, worum es geht.
Ihr meint den recht aktuellen Fall hier, oder?
https://www.jagdverband.de/oberverwaltungsgericht-entscheidet-ueber-die-aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln
Die Gesetzgebung hat sich damit noch nicht verändert, was ja die Frage von @*********Eva1 anging.
Leider ist ein gerichtliches Urteil aber bei anderen Prozessen gerne richtungsweisend. So können die Entscheidungen vor Gericht von diesem in Zukunft ( aus Bequemlichkeit? ) in Copy&Paste-Manier auch auf ähnlich gelagerte Fälle Anwendung finden.
Dies, obwohl in dem Artikel im Kommentar des Forums Waffenrecht auch andere Urteile genannt werden, die längst nicht so weit gehen wie der aktuelle Entscheid.
Vor Gericht und auf hoher See.... *headcrash*

Um sich möglichst auf der sicheren Seite zu bewegen, bleibt längerfristig wohl kaum was anderes übrig, als die Verwendung eines genügend gesicherten Behältnisses, wie z.B. ein
Zitat von *******DEL:
... 1er Schrank mit Zahlenschloss...
Wer die elektronischen Zahlenschlösser nicht mag, der kann ja auf die klassischen mechanischen Dinger ausweichen.

Ich stimme @*******DEL zu, dass ein Zahlenschloss verhindert
Zitat von *******DEL:
... das zumindest wegen der Schlüsselsuche die Wohnung nicht verwüstet wird ...
*panik*

Zitat von *******DEL:
...
Der Jäger, um den es bei dem Urteil ging, hätte ja seinen Schlüssel auch z.B. in einer Packung Fischstäbchen im Gefrierfach aufbewahren können.... wäre nicht so offensichtlich gewesen wie in dem "unzulässigen" Tresor
Auch hier stimme ich zu ( grad andernorts diskutiert ), dass ein kleiner Tresor mal per se die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich zieht. Dass der Tresorschlüssel dann darin auftaucht, ist natürlich dann ein Glücksfall ( für die Diebe ).

Statt den Schlüssel nun zuhause zu verstecken ( ich bevorzuge da eine beliebige Fischstäbchen-Variante ), kann man sich bei Ferienabwesenheit ja mit Jagd- bzw. Schützenkollegen über eine Aufbewahrung der Schlüssel in dessen Schrank arrangieren - ohne dass dieser den Wohnungsschlüssel der Urlauber hat.
Diesen Vorgang könnte man sogar mit seinem SB ( schriftlich! ) besprechen.

Plitzer
Ganz ohne Batterien...
Sowas im Spind oder Schreibtisch am Arbeitsplatz?
*********Eva1 Paar
59 Beiträge
Zitat von ****zer:
Hallo Ihr!
Neu in der Gruppe, aber nicht neu im Thema... ( Was ja immer wieder 'hochkocht' )
Im Eingangspost vermisse ich den Bezug zum erwähnten
Zitat von *****r77:
... Artikel bzw. den Auszug des Gerichtsurteils ...
Nach dem Pinnwandeintrag von @*********Eva1 dämmert es mir aber, worum es geht.
Ihr meint den recht aktuellen Fall hier, oder?
https://www.jagdverband.de/oberverwaltungsgericht-entscheidet-ueber-die-aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln
Die Gesetzgebung hat sich damit noch nicht verändert, was ja die Frage von @*********Eva1 anging.
Leider ist ein gerichtliches Urteil aber bei anderen Prozessen gerne richtungsweisend. So können die Entscheidungen vor Gericht von diesem in Zukunft ( aus Bequemlichkeit? ) in Copy&Paste-Manier auch auf ähnlich gelagerte Fälle Anwendung finden.
Dies, obwohl in dem Artikel im Kommentar des Forums Waffenrecht auch andere Urteile genannt werden, die längst nicht so weit gehen wie der aktuelle Entscheid.
Vor Gericht und auf hoher See.... *headcrash*

Um sich möglichst auf der sicheren Seite zu bewegen, bleibt längerfristig wohl kaum was anderes übrig, als die Verwendung eines genügend gesicherten Behältnisses, wie z.B. ein
Zitat von *******DEL:
... 1er Schrank mit Zahlenschloss...
Wer die elektronischen Zahlenschlösser nicht mag, der kann ja auf die klassischen mechanischen Dinger ausweichen.

Ich stimme @*******DEL zu, dass ein Zahlenschloss verhindert
Zitat von *******DEL:
... das zumindest wegen der Schlüsselsuche die Wohnung nicht verwüstet wird ...
*panik*

Zitat von *******DEL:
...
Der Jäger, um den es bei dem Urteil ging, hätte ja seinen Schlüssel auch z.B. in einer Packung Fischstäbchen im Gefrierfach aufbewahren können.... wäre nicht so offensichtlich gewesen wie in dem "unzulässigen" Tresor
Auch hier stimme ich zu ( grad andernorts diskutiert ), dass ein kleiner Tresor mal per se die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich zieht. Dass der Tresorschlüssel dann darin auftaucht, ist natürlich dann ein Glücksfall ( für die Diebe ).

Statt den Schlüssel nun zuhause zu verstecken ( ich bevorzuge da eine beliebige Fischstäbchen-Variante ), kann man sich bei Ferienabwesenheit ja mit Jagd- bzw. Schützenkollegen über eine Aufbewahrung der Schlüssel in dessen Schrank arrangieren - ohne dass dieser den Wohnungsschlüssel der Urlauber hat.
Diesen Vorgang könnte man sogar mit seinem SB ( schriftlich! ) besprechen.

Plitzer

Ich werde noch bekloppt... darf kch den 🔑 vom tresor im Haus oder Garten verstecken

Oder brauchen wir jetzt alle so einen Tresore mit elektro Schloss
*********Eva1 Paar
59 Beiträge
Und wo bekommen wur die Dinger her .... bis dato habe ich nur was für kurzwaffen gefunden und die kosten richtig Asche
****zer Mann
1.366 Beiträge
Gruppen-Mod 
Solange der nicht von anderen Personen gefunden wird, ist Eure Aufbewahrung sicher. Blöd ist es erst, wenn so etwas wie bei dem besagten Jäger passiert.
Dort wäre auch nichts passiert, wenn der Schlüssel nicht gut gemeint in einem anderen - für Diebe interessanten Behältnis - aufbewahrt worden wäre.

Macht Euch nicht verrückt, Ihr werdet doch in Eurer Wohnung oder Eurem Haus Stellen finden, wo ein Durchschnittseinbrecher ganz sicher nicht sucht. Etwas Selbstvertrauen solltet Ihr schon haben.
Ggf. machen Kinder das Finden eines geeigneten Versteckes etwas schwerer... *floet*

Noch sind wir aber nicht so weit, dass der deutsche Gesetzgeber einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung des Tresorschlüssels verlangt - und dies bei einer Kontrolle abcheckt.
Bei einer normalen Aufbewahrungs-Kontrolle solltest Du den aber schon nicht vor den Augen der Behördenmitarbeiter aus einem daneben stehenden Blumentopf fischen. *umfall*
Falls einer der Kontrolletties nach dem Lagerort des Schlüssels fragt, darfst Du ihm das ganz sicher nicht beantworten.
Seid Ihr beide denn berechtigt, Zugriff auf das/die Behältniss/e zu haben? Dann trägt jeder seinen Schlüssel bei sich? ( Und legt ihn nicht nach Feierabend an der Garderobe mit dem Autoschlüssel ab? )
Oder ist ein Schlüssel als Reserve irgendwo, am Besten ausserhalb der Wohnung, sehr gut versteckt und der andere von Euch beiden in Gebrauch?
Versteckt den Schlüssel im leeren Batteriefach eines Vibrators! Da ist von Haus aus die Motivation gross, dass die Kinder den nicht finden....
Es gibt so viele Verstecke im Haushalt, die Diebes- und Kindersicher sind....
Ventilation in der Küche, Lüftung im Bad/WC, Sicherungskasten oder Elektroverteilung, Nebenräume mit Werkzeug und Schrauben-Nägel-Kleinteilen. Im Skischuh im Keller, in einer Aufputzdose... es gibt so viele kleine Hohlräume. Stecke den Schlüssel in eine nichtgläserne Gewürzdose, die Du nicht brauchst ( Bei mir steht seit Jahren ungenutztes Salbeipulver rum... ein schön verranztes, fettiges Döschen unter all den anderen... ).
Lasst Eure Phantasie spielen. Ihr kennt Euren Haushalt am Besten.
Die Problematik ist nicht neu. Ausser Euch gibt es tausende Waffenbesitzer, die dasselbe Problem haben. Und die rennen auch nicht gleich los, um neue Schränke zu kaufen.
Die alle verstecken ihre Schlüssel nach bestem Gewissen irgendwo erfolgreich in ihrem Haushalt.
Wenn es sooo riskant wäre, würden wir jede Woche von solchen 'verantwortungslosen Waffenbesitzern' in der Qualitätspresse lesen. Das wäre denen Schlagzeilen wert! *klugscheisser*

Wenn Ihr Euch dabei so unwohl und unsicher fühlt, dann bleibt Euch ein tiefer Griff in Euer Portemonnaie kaum erspart. Für diverse Tresormodelle gibt es aber auch E-Schlösser zum Nachrüsten!
Einen kleinen 1er gibt's für unter 400 T€uronen: https://www.waffenschrank24.de/Geschaeftstresore/BTM-Tresore-Klasse-1/Wertschutzschrank-SE1-0.html
Plitzer
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Werte Kameradinnen und Kameraden,
sorry, dass meine Antwort etwas gedauert hatte aber ich bin immer noch am recherchieren.

Aber nur zur kurzen Info:
um auf den EP von @*********Eva1 zu kommen, ob es für die Aufbewahrung lt. Gerichtsurteil vom OVG Münster und ob es eine gesetzliche Grundlage zur Aufbewahrung gibt:
Im Allgemeinen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Die gesetzlichen Grundlagen sind bereits vorhanden.
Das Gerichtsurteil ist lediglich auf das Bundesland bezogen, was aber nicht heißt, dass es Länderübergreifend (BRD) stattfinden kann/ könnte.
Ich würde, wie bereits erwähnt wurde, sich mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung zu setzen, damit nichts schief läuft.

Am Besten fahrt ihr wirklich, mit einem Zweittresor mit Zahlenschloss, dann habt ihr das Schlüsselproblem nicht mehr. Kostet natürlich mehr, aber es würde sich lohnen
https://www.eisenbach-tresore.de/Schluesseltresor-13/Schluesselschrank-S-SZ-Format/schluesselschrank-innenberech/Schluesselschrank-SLE-80-Elektronikschloss.html?gclid=EAIaIQobChMIm9O6t4-egQMVFsh3Ch0mGAcdEAQYASABEgI1wPD_BwE

Ferner möchte ich auch auf die Zuverlässigkeit hinweisen, wenn die Munition und Waffen nicht sachgemäß aufbewahrt werden: § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG.

Von der "Fischstäbchenvariante" würde ich abraten. Lieber einen Freund/ Kollegen den Zweitschlüssel zu überlassen, der zuverlässig ist.
Mir ist es durchaus bewusst, dass das ein heikles Thema ist!

Ich wünsch Euch einen schönen Sonntagnachmittag *sonne*
lg
********lady Frau
756 Beiträge
Es macht wirklich Sinn, den Schlüssel für einen AB Schrank (Bestandsschutz) in einem Nuller Schrank aufzubewahren. *haumichwech*
****zer Mann
1.366 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ********lady:
.... den Schlüssel für einen AB Schrank (Bestandsschutz) in einem Nuller Schrank aufzubewahren...
Das ginge ja! *klugscheisser* Der Nuller ist ja 'sicherer' als A/B. *taetschel*

Der von @*****r77 verlinkte Schlüsseltresor hat hingegen nirgends eine Angabe zu einer Sicherheitsklasse. *nene*
Andere Produkte des Shops haben das aber. *schock* So gehe ich mal fest davon aus, das dieses Behältnis genauso wenig geeignet ist, wie der kleine Safe des Jägers, da beide kein 'gleichwertiges' Behältnis im Vergleich zum 'Einser' sind. Der von mir vorher verlinkte Einser kostet dann schon das Doppelte.

Die eigene Zuverlässigkeit stets im Auge zu behalten ist sicher wichtig, aber im obigen Urteil
gab das OVG dem Jäger insoweit Recht, als es den Entzug seiner Erlaubnisse aus den vorangegangenen Urteilen als Unrechtmäßig erachtete.
Die Schlüsselaufbewahrung war schlecht, aber dennoch sind Zuverlässigkeit und Waffen nicht futsch. *puh*
Andere Urteile werteten eine geringerwertige Aufbewahrung auch nicht so 'schlimm'.
Solange der Gesetzgeber also ( absichtlich? ) keine klaren Vorgaben macht, bleibt es dem Einzelnen überlassen, wie er das Problem löst. Geht es schief, hat der Waffenbesitzer das Problem....
Plitzer
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@****zer
Wie wäres mit dem?
https://www.eisenbach-tresore.de/Schluesseltresor-13/
EN 14450, der EN 1143-1

Der von @*****r77 verlinkte Schlüsseltresor hat hingegen nirgends eine Angabe zu einer Sicherheitsklasse. *nene*
Andere Produkte des Shops haben das aber. *schock* So gehe ich mal fest davon aus, das dieses Behältnis genauso wenig geeignet ist, wie der kleine Safe des Jägers, da beide kein 'gleichwertiges' Behältnis im Vergleich zum 'Einser' sind.

Aus dem Gerichtsurteil und anderer Rechtsprechung:
Auch die bisherige Rechtsprechung oder Kommentarliteratur verneinen einen Zwang zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem gleichwertigen Behältnis, ebenso wie der Gesetzgeber, der zwar hohe Anforderungen stellt, aber dem verantwortungsbewussten Waffenbesitzer einen gewissen Spielraum lässt (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345). Auch die Aufbewahrung in einer stabilen, aber nicht zertifizierten Geldkassette an einem anderen Ort im Haus wurde als ausreichend angesehen (VG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 20 K 8077/17).
Insofern kommt es nicht wirklich auf die Klassiefizierung an @****zer


Deine Aussage:
Es gibt so viele Verstecke im Haushalt, die Diebes- und Kindersicher sind....
Ventilation in der Küche, Lüftung im Bad/WC

Siehe:
Als unzulässig angesehen wurde dagegen die Aufbewahrung an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Gästetoilette (BayVGH, Beschluss vom 25.05.2021, Az.: 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947) oder gänzlich unbeaufsichtigt an einem Schlüsselbund im häuslichen Büro (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345).

Passt auf Eure Aufbewahrung auf. Setzt Euch mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung, damit ihr die WBK und die Waffen nicht verliert. Es ist ein sehr heikles Thema.
****zer Mann
1.366 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo @*****r77,
Ich möchte hier auch keine Debatte 'anrühren', die schlussendlich nichts bringen wird.

Ich wollte nur aufzeigen, dass selbst die Gerichte sich da offensichtlich nicht einig sind.
Andere Urteile bestätigen, dass die Aufbewahrung des Schlüssels in einem 'mindersicheren' Behältnis akzeptabel ist.
Zum aktuellen OVG-Urteil heisst es "Das OVG bestätigte zwar die mangelhafte Aufbewahrung, da die Schlüssel nicht in einem Behältnis gleicher Sicherheitsstufe wie der genutzte Waffenschrank aufbewahrt wurde...", macht aber auch keinen 'gröblichen Verstoss' daraus.
Ja was denn jetzt? Mangelhaft oder doch nicht so schlimm? *nachdenk*

Der Gesetzgeber sagt gar nichts zu einer Schlüsselaufbewahrung, geschweige denn zu einer Lagerung in gleichwertig sicheren Behältnissen.
Nimmst Du nun eine unzertifizierte Schlüsselbox, ist das nach bestehenden Urteilen ja noch akzeptiert, aber ob der nächste Richter ( in Eurem Bezirk? ) das dann noch genauso sieht, kann niemand wissen. So bleibt dann nur ein Behältnis auf max. Sicherheitsstufe*, obwohl dies nirgendwo gefordert ist.
Das sieht nach einer 'Empfehlung' aus, die sich dann nach ein paar Jahren in der aWaffV und noch später im WaffG wiederfindet.

Im Gegensatz zur Aufbewahrung der Waffen in - früher A/B - heute 0 oder 1er Schränke, wo es klar heisst 0 oder 1, max. x LW, max. y KW, mit/ohne Munition ( oder über Kreuz ), >/< 200 kg, angeschraubt oder nicht... etc., fehlt das für den Schlüssel völlig.
Verunsicherte LWB wie @*********Eva1 finden so nirgends eine klare Antwort, wie sie sich nun am Besten verhalten sollen. Auch unsere Diskussion hier hilft da nicht viel weiter.
Einen Einser kaufen ist die teuerste und sicherste Variante, wird aber nirgends gefordert. Andere Lösungen, die bisher gereicht haben, können morgen schon bemängelt UND sanktioniert werden.
Da braucht es zeitnah nur ein paar passende Vorfälle und schon traut sich kein Richter mehr, das durchgehen zu lassen.

Meine Tresore - die ich gar nicht haben müsste - haben Zahlenschloss UND Notschlüssel. Da muss ich für den Notschlüssel schon eine Lösung haben. Den vom über 200 km entfernten Ferienhäuschen habe ich hier zuhause. Die von den Tresoren hier im Haus ebenfalls. Für meine persönlichen 'Fischstäbchenvarianten' bin ich für mich überzeugt, dass das 'passt'. Allerdings muss sich JEDER individuell im Klaren sein, dass diese Lösung genau so lange hält, bis ein Unberechtigter diesen Schlüssel findet... *umfall*

Wie wäre es mit der "Flucht nach vorne"?
Einen fetten Einser mit Zahlenschloss kaufen, um diesen im Laufe der Zeit auch noch mit netten Neuzugängen zu füllen?

Plitzer
*********Eva1 Paar
59 Beiträge
Tja sowas von bekloppt und was nützen uns die besten Tresore wenn vor uns einer mit einer Waffe steht ...und um Ausgabe der Waffen bittet.

Auch halte ich persönlich diese schlüsseltresore für keine gute Lösung da man dise leicht mit einer Brechstange von der Wand heben kann

Wie auch immer es wird immer immer Verrückter und kostet immer unser Geld .... und das Ärgert mich

LG Adam
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