Nachtrag: Wenn Du mit Deiner WBK zum Händler gehst, und das Wechselsystem für Deine
eingetragene Waffe haben willst, wird er Dir das einfach so mitgeben. Ohne Genehmigung.
Und dann gehst Du einfach innerhalb der nächsten 2 Wochen aufs Amt und meldest das Ding an.
Denn: Nicht nach Genehmigung ersuchen ("ich hätte gerne") sondern um Anmeldung "Ich habe hier, trag das mal ein")
Das Missverständnis kann daher kommen, dass Du (wenn ich das richtig gelesen habe) beides GLEICHZEITG kaufen willst...da kann es Irritationen geben. Falls dem so ist:
1. Pistole 9mm mit Voreintrag und Bedürfnis kaufen
2. Pistole 9mm beim LRA eintragen lassen
3. Nach Eintragung mit WBK wieder zum Händler und dann erst das Wechselsystem auf KK genehmigungsfrei holen
4. Wieder zum LRA und Wechselsystem anmelden und eintragen lassen
Dein Sachbearbeiter hat vielleicht die Befürchtung, dass Du (nachdem im Voreintrag ja nur Pistole, halbautomatisch Kaliber 9mm" steht) Dir beispielsweise eine Glock 17 und dazu ein Wechselsystem für eine CZ Shadow 2 zulegen willst...denn das wäre natürlich bedürfnispflichtig...kontrollieren kann er das ja nicht was Du letztendlich dann für eine Marke/Modell kaufst.
Deswegen: Wechselsystem nur für eingetragene Waffe...