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9x19 mit .22 Wechselsystem

*******DEL Mann
650 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
9x19 mit .22 Wechselsystem
Hallo, wie sieht das bei euch aus? Möchte mir eine 9mm Pistole mit einem (Downgrade!) auf ein .22 Wechselsystem zulegen. 9mm-Bedürfnis ist vorhanden. Bei der Behörde will man dafür einen KW .22 Bedürfnisnachweis (Niedersachsen)
*******lmuc Mann
157 Beiträge
Ist falsch.
Siehe Anlage Waffengesetz Abschnitt 2 (Erlaubnisfreier Erwerb) unter Nummer 2.1
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Das kannst Du Deinem Sachbearbeiter ja mal als Bettlektüre empfehlen *zwinker*
*******lmuc Mann
157 Beiträge
Nachtrag: Wenn Du mit Deiner WBK zum Händler gehst, und das Wechselsystem für Deine eingetragene Waffe haben willst, wird er Dir das einfach so mitgeben. Ohne Genehmigung.
Und dann gehst Du einfach innerhalb der nächsten 2 Wochen aufs Amt und meldest das Ding an.
Denn: Nicht nach Genehmigung ersuchen ("ich hätte gerne") sondern um Anmeldung "Ich habe hier, trag das mal ein")
Das Missverständnis kann daher kommen, dass Du (wenn ich das richtig gelesen habe) beides GLEICHZEITG kaufen willst...da kann es Irritationen geben. Falls dem so ist:
1. Pistole 9mm mit Voreintrag und Bedürfnis kaufen
2. Pistole 9mm beim LRA eintragen lassen
3. Nach Eintragung mit WBK wieder zum Händler und dann erst das Wechselsystem auf KK genehmigungsfrei holen
4. Wieder zum LRA und Wechselsystem anmelden und eintragen lassen

Dein Sachbearbeiter hat vielleicht die Befürchtung, dass Du (nachdem im Voreintrag ja nur Pistole, halbautomatisch Kaliber 9mm" steht) Dir beispielsweise eine Glock 17 und dazu ein Wechselsystem für eine CZ Shadow 2 zulegen willst...denn das wäre natürlich bedürfnispflichtig...kontrollieren kann er das ja nicht was Du letztendlich dann für eine Marke/Modell kaufst.
Deswegen: Wechselsystem nur für eingetragene Waffe...
*********er60 Mann
1.280 Beiträge
Zitat von *******lmuc:
Nachtrag: Wenn Du mit Deiner WBK..

*top* erklärt!

joyful regards, ausfluegler60
*******lmuc Mann
157 Beiträge
Zitat von *********er60:
Zitat von *******lmuc:
Nachtrag: Wenn Du mit Deiner WBK..

*top* erklärt!

joyful regards, ausfluegler60

I did my very best *lol*
******_69 Paar
6.674 Beiträge
Also bei uns in Österreich sieht das Waffengesetz vor, dass ein Wechselsystem nur mit Eintragung an den Konsumenten mit WBK oder WP gelangen darf, diese nimmt der Waffenhandel (Shop) beim Kauf vor.
Beim Kauf von Privat der auch zulässig ist, muß der Erwerber das Wechselsystem innerhalb von 6 Wochen bei der Behörde eintragen lassen.
Kopie von der WBK oder WP und schriftlicher Kaufvertrag ist unbedingt erforderlich!

Achtung, in beiden Fällen muss jedoch vorher ein freier Platz für die Kategorie "B" frei sein, sonst darf sie nicht erworben werden, solltest du es trotzdem privat kaufen, wäre das ein Verstoß und du bist die WBK und WP los.

Beim Kauf vom Waffenhändler sieht er es sofort auf dem Computer, diese Gefahr besteht daher nur bei einem privaten Ankauf.
*******lmuc Mann
157 Beiträge
Zitat von ******_69:
Also bei uns in Österreich sieht das Waffengesetz vor...

Achtung, in beiden Fällen muss jedoch vorher ein freier Platz für die Kategorie "B" frei sein, sonst darf sie nicht erworben werden, solltest du es trotzdem privat kaufen, wäre das ein Verstoß und du bist die WBK und WP los.

Erstaunlich, dass im Waffenparadies Öserreich mal etwas strenger agiert wird als bei uns in Deutschland...ein reines Wechselsystem wird bei uns nicht auf das Kontingent angerechnet
****zer Mann
1.334 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja, wirklich interessant!

Dann muss ich gleich noch den Schweizer 'Senf' dazu geben. *senf*
Wesentliche Waffenteile sind den Waffen gleichgestellt!
Und da ein Wechselsystem hier in CH ebenso wie in DE ein 'wesentlicher Waffenbestandteil' ist, ist auch der Erwerb gleich zu behandeln.
Und deshalb braucht es dafür auch einen Waffenerwerbsschein, mit dem ich die Pistole, ein WS/eine Wechseltrommel oder auch nur einen Lauf kaufen kann.
Das, egal ob beim Händler oder von privat.

Den Ausführungen von @*******lmuc sei noch hinzuzufügen, dass das zu erwerbende WS kalibergleich oder kleiner sein muss.

Plitzer
*******lmuc Mann
157 Beiträge
Zitat von ****zer:
Ja, wirklich interessant!

Dann muss ich gleich noch den Schweizer 'Senf' dazu geben. *senf*
Wesentliche Waffenteile sind den Waffen gleichgestellt!
Und da ein Wechselsystem hier in CH ebenso wie in DE ein 'wesentlicher Waffenbestandteil' ist, ist auch der Erwerb gleich zu behandeln.
Plitzer
Sogar bei Euch in der Schweiz braucht man dafür eine Genehmigung??? Das ist mal krass...und wir Deutsche jammern immer über unsere Gesetze...
Zitat Anlage 2 Abschnitt 2 Waffengesetz:
2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
2.2
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
****zer Mann
1.334 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******lmuc:
..und wir Deutsche jammern immer über unsere Gesetze...
Na ja, tauschen möchte ich ja trotzdem nicht! *nene*

Und ja, selbst für ...
Zitat von *******lmuc:
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen
... braucht es hier den WES ( Waffenerwerbsschein ). *schock*
Diesen WES brauche ich z.B. auch für einen K98k. Im Gegensatz dazu kann ich das Schweizer Pendent - den K31 - frei ab 18 kaufen - wie jeden jagdlichen Repetierer auch.

Was haben das deutsche und Schweizer Waffengesetz gemeinsam? *nachdenk*
Frag nicht nach Logik oder Sinnhaftigkeit! *kopfklatsch*

So, genug OffTopic...
Plitzer
Frei ab 18 Jahre - 7.5 x 55 Swiss
Ein Einstecksystem in .22 lfB gibt es für den - fast noch passend zum Thema - auch.
*******err Mann
120 Beiträge
Zitat von *******DEL:
9x19 mit .22 Wechselsystem
Hallo, wie sieht das bei euch aus? Möchte mir eine 9mm Pistole mit einem (Downgrade!) auf ein .22 Wechselsystem zulegen. 9mm-Bedürfnis ist vorhanden. Bei der Behörde will man dafür einen KW .22 Bedürfnisnachweis (Niedersachsen)

Wie oben bereits ausgeführt, hat der Bearbeiter nicht recht
Beim Erwerb der 9mm kann immer das Wechselsystem gleich/kleiner mit erworben werden.
Gruß...der Waffendealer
******see Mann
2.915 Beiträge
Ich habe den .22 Lauf damals mit eingetragen bekommen. Wo ich die 9mm freigegeben bekommen hatte. Ich kann aber nicht sagen ob das heute noch so geht. Ich möchte da aber auch nicht nachfragen. *schaem* man hat mir erst kürzlich meine Zuverlässigkeit schriftlich wieder bestätigt. Wie albern.
Im übrigen ist mein kk Lauf sehr Munitionsfrühling. Bei manchen .22 Marken geht gar keine repertierung. *grins*
*******er05 Paar
243 Beiträge
Moin zusammen,
Habe eine Peters Stahl mit zwei wechselsystemen gehabt, also 45acp,9mm und 22lfb.
Das 22er ist wieder weg, da das repertieren und der Auswurf schlecht war. Selbst die cci stinger hatte nicht genügend bums, um den "schweren" Schlitten mit ausreichend Kraft nach hinten zu schieben. Habe dann mit einer schwächeren Feder experimentiert, doch ohne Erfolg auf Besserung.
Die Eintragung damals lief total unkompliziert, da das System komplett gekauft wurde. Das Bedürfnis lag für die 45er vor und somit waren die kleineren kein Problem.

Ach ja, bin der neue und stelle mich später nochmal vor.
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