@***_r
Ich mache es trotzdem nicht.
Der §7 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ist mir zu heikel.
verbotene Schießübungen und Wettbewerbe:
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,
5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben,
Aber die Norm hat unter Punkt 4 noch folgendes:
das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,
a)
ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
b)
es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung,
Also würde b) greifen. Wenn es bei uns die 1., 2 und 3. Bundesliga gibt, gehe ich nicht davon aus, dass der Sport verboten ist, sonst würde das BVA dem ja nicht zustimmen und es als Sport zu bewerten bzw. ansehen. Ferner ist die DPL die größte europäische Liga im Tunierpaintball.
Zu Deiner Ausführung wegen dem § 7 AVWaffV
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html#:~:text=7.,Sportsch%C3%BCtze%20an%20diesen%20sind%20verboten.
Ferner würdest Du nicht mit der WBK beim Wettbewerb teilnehmen bzw- damit rumwedeln
Aber ja: Wo kein Kläger, da kein Richter
. Ich finde es so schade, dass wir als Sportschützen immer als "Bedrohung" angesehen werden
Und wie
@*********avea
es zutreffend erwähnt hatte:
Marker dürfen nicht mehr als 7,5 Joul haben und nur auf offiziellen Feldern gespielt werden
Mehr als 7,5 Joul ist verboten