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WBK Eintrag von Anzahl der Waffen

*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
WBK Eintrag von Anzahl der Waffen
Hallo zusammen , wir benötigen mal eurer Schwarmwissen. Wir sind relative Neulinge und haben ein paar Fragen.
1. Wir haben uns je 2 Kurzwaffen in die grüne WBK eintragen gelassen . Jetzt meine Frage dazu . Man darf alle 6 Monate 2 Waffen erwerben . Wir möchten in der nächsten Zeil wieder 2 Langwaffen erwerben. Muss man 6 Monate nach der Eintragung warten oder gilt das von Januar bis Juni und vom Juli bis Dezember?
2 Frage , wir möchten über den BDS das Bedürfnis erlangen . In unseren Verein gibt es eine BDS Untergruppe. Wie lange muss man Mitglied beim BDS sein um das Bedürfnis zu erfüllen?
3. Die Langwaffen sollen AR15 sein mit 223 Kaliber Halbautomatik und eine 308 auch mit Halbautomatik.darf man diese als Sportschütze erwerben und wenn ja welche Disziplin ist das beim DSB und BDS ? Vielen Dank im voraus. ✌️😜✌️😜
*******DEL Mann
656 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo ihr zwei, hier mal mein geballtes Halbwissen

1. Das sog. Erwebsstreckungsgebot gilt ab dem letzten Eintrag. Also nach 6 Monaten kann man ein neues Sportgerät erwerben
2. Um "bedürftig" zu sein muss man mit der entsprechenden Waffe entweder 18 mal im Jahr oder ein Jahr lang jeden Monat einmal geschossen haben - also 12 mal (Nachweise im Schießbuch)
3. Die BDS-Disziplinen finden sich hier

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kennziffernliste_gr%C3%BCn_28-11-2023.pdf

Klar, die Halbautomaten gehen dann auf grün....
Hoffe, es hilft euch etwas weiter....
Schönes Wochenende wünscht euch Andreas
*****r77 Mann
3.837 Beiträge
Gruppen-Mod 
Guten Abend zusammen *g*
@*******DEL: Dem ist nichts mehr hinzuzufügen *genau*
Auch ich wünsch Euch ein schönes und erholsames Wochenende *liegestuhl*
*********avea Paar
915 Beiträge
Du musst aber noch mindestens 12 Monate Mitglied im BDS sein ( kann evtl. Von Landesverband abhängig sein)

Du must die 12/18 mal am Training mit Erlaubnispflichtigen Waffen teilgenommen haben, das muss nicht mit den Langwaffen sein.

Die Disziplinen sind die der SLB entweder mit offener/geschlossener oder optischer (bis 4facher Vergrößerung) Visierung, eine für eine AR15 wäre z.B 3114

Es gibt die Disziplinen:

Präzision
Zeit Serie
Und Fertigkeit (10 Schuß mit Magazin Wechsel )
*****r77 Mann
3.837 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*********avea
Du musst aber noch mindestens 12 Monate Mitglied im BDS sein ( kann evtl. Von Landesverband abhängig sein)
Ich hoffe, dass ich Deine Frage nicht falsch verstanden habe, aber bei Eintritt und erstmaligen Schießen laufen die 12/ 18 Monate für den Nachweis der Bedürfnis. die WSP lassen wir mal hier weg. Eine "Wartezeit" von 12 Monaten hatte ich nicht. Sofern eben nicht falsch verstanden.
Es kann wirklich vom LV unterschiedlich sein, ja.

lg
@*****r77
*********avea Paar
915 Beiträge
@*****r77 beim Lv 4 des BDS musst Du 12 Monate Mitglied im BDS sein.
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******DEL:
Hallo ihr zwei, hier mal mein geballtes Halbwissen

1. Das sog. Erwebsstreckungsgebot gilt ab dem letzten Eintrag. Also nach 6 Monaten kann man ein neues Sportgerät erwerben
2. Um "bedürftig" zu sein muss man mit der entsprechenden Waffe entweder 18 mal im Jahr oder ein Jahr lang jeden Monat einmal geschossen haben - also 12 mal (Nachweise im Schießbuch)
3. Die BDS-Disziplinen finden sich hier

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kennziffernliste_gr%C3%BCn_28-11-2023.pdf

Klar, die Halbautomaten gehen dann auf grün....
Hoffe, es hilft euch etwas weiter....
Schönes Wochenende wünscht euch Andreas

Danke für eure Antworten. Wir sind ja schon 16 Monate aktive schützen und haben auch schon eine wbk. Das Bedürfnis beim DSB ist da,erfüllt nur beim BDS sind wir erst Mitglied geworden . Wir trainieren Regelmäßig mit unseren Kurzwaffen.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen müssen wir dann trotzdem 12 Monate Mitglied beim BDS sein um ein Bedürfnis zu erwerben . In unseren Verein ist der BDS eine kleine Gruppe die da trainieren . Haben aber leider nicht die Möglichkeit Langwaffen Disziplinen zu trainieren. Der Schießstand gibt das leider nicht her . Sind ab und zu in anderen Vereinen Gastschützen zum trainieren. Freuen uns auf eure Antworten da man nie genug Infos bekommen kann . LG Angelika und Ralf
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********avea:
@*****r77 beim Lv 4 des BDS musst Du 12 Monate Mitglied im BDS sein.

Wir sind in Rheinland-Pfalz LV 5. Da habe wir leider keine Infos bekommen . Wie lange es dauert ein Bedürfnis zu beantragen .
Ich bin auch im LV5 und LV9. Der LV5 hat bei meinem Eintritt meine 35 jahre Mitgliedschaft im DSB anerkannt als ich die 3. halbautomatiische Langwaffe (12/76 Flinte) beantragt habe. ich habe nach 6 Monaten BDS Mitgliedschaft das Bedürfnis bescheinigt bekommen. Also wie schon von anderer Seite mehrfach gesagt, sprecht mal mit eurem LV.

Zu Hanbautomaten allgemein, es ist immer zu prüfen ob der jeweilige DSB Landesverband einen angeschlossenen Verband hat, der eine "Liste B" mit entsprechenden Disziplinen anbietet. Beispiel. DSB RLP beinhaltet den PSSB (Pfälzer Sportschützenbund) welcher in der "Liste B" einige Disziplinen für Halbautomaten ab .22 aufwärts anbietet. Somit wäre ein AR15 (.223 Rem/5.56x45) oder ein AR10 (.z.B. .308 Win) möglich. Übrigens ein AK47 ist nach meinem Wissen nur über die DSU beantragbar, weil die DSU laut Sporthandbuch auch 7,62x39 Disziplinen hat bzw. das Kaliber zulässt.

Um eine 3. Kurzwaffe zu bekommen sollte man geschickt vorgehen. Beispiel von mir, ich habe je eine Selbstladepistole 9mm Luger und .45 Auto beantragt. Dann als 3. Kurzwaffe eine Pistole .22LfB. Über den BDS dann eine 4. Kurzwaffe, 9mm Luger mit optischer Visierung (IPSC). Nun könnte ich für IPSC sogar noch eine 5. KW beantragen, nämlich z.B einen Revolver. Ab der 3. KW sollte man allerdings mal einige Wettbewerbe mitschießen, schaut immer besser aus *zwinker*

Übrigens wegen dem AR15/10 sollte man nicht zu lange warten, die Nancy ist ja mal wieder daran, die "bösen Selbstlader in Kriegswaffenoptik" zu verbieten. Und die nächste Revision des Waffenrechts in Deutschland steht zum Ende 2024 an.
*********avea Paar
915 Beiträge
Zitat von *******ms1:
Zitat von *********avea:
@*****r77 beim Lv 4 des BDS musst Du 12 Monate Mitglied im BDS sein.

Wir sind in Rheinland-Pfalz LV 5. Da habe wir leider keine Infos bekommen . Wie lange es dauert ein Bedürfnis zu beantragen .

Schaut mal hier https://bds-lv5.de/formulare-2/richtlinien-beduerfnisbescheinigungen/

@*******ms1
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********avea:
Zitat von *******ms1:
Zitat von *********avea:
@*****r77 beim Lv 4 des BDS musst Du 12 Monate Mitglied im BDS sein.

Wir sind in Rheinland-Pfalz LV 5. Da habe wir leider keine Infos bekommen . Wie lange es dauert ein Bedürfnis zu beantragen .

Schaut mal hier https://bds-lv5.de/formulare-2/richtlinien-beduerfnisbescheinigungen/

@*******ms1

Vielen lieben Dank. Da steht es genau slso wenn man schob über 12 Monate in einen Verband ist dann muss mann mindestens. 4 Monate bei BDS Mitglied sein .
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********avea:
Zitat von *******ms1:
Zitat von *********avea:
@*****r77 beim Lv 4 des BDS musst Du 12 Monate Mitglied im BDS sein.

Wir sind in Rheinland-Pfalz LV 5. Da habe wir leider keine Infos bekommen . Wie lange es dauert ein Bedürfnis zu beantragen .

Schaut mal hier https://bds-lv5.de/formulare-2/richtlinien-beduerfnisbescheinigungen/

@*******ms1

Vielen lieben Dank. Da steht es genau also wenn man schon über 12 Monate in einen Verband ist dann muss mann mindestens. 4 Monate bei BDS Mitglied sein .
*****r77 Mann
3.837 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*******ms1
Danke für eure Antworten. Wir sind ja schon 16 Monate aktive schützen und haben auch schon eine wbk. Das Bedürfnis beim DSB ist da,erfüllt nur beim BDS sind wir erst Mitglied geworden . Wir trainieren Regelmäßig mit unseren Kurzwaffen.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen müssen wir dann trotzdem 12 Monate Mitglied beim BDS sein um ein Bedürfnis zu erwerben
Guten Abend *cheers*. Wenn ihr eine WBK habt, braucht ihr ja nicht mehr das Bedürfnis nachzuweisen. Ihr habt es ja. Es geht, soweit ich es verstanden habe, ab WANN es zählt. Eben Eintritt in den Verein und ab da an, jeden Monat zu schießen. Hast Du die 12 Monate voll, kannst das Bedürfnis anmelden. Setzt Du paar Monate aus, hast Du 18 Monate für die WBK. Die WBK, in welchem Verein auch immer erworben, behält seine Gültigkeit.
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Hallo so weit wir wissen müssen wir bei jeder Waffe die auf der grünen WBK eingetragen werden ein Bedürfnis beantragen. Erst beim Verein und dann beim Verband . Damit dann zu Behörde und voreintrag und dann erwerben . Bei der gelben ist es ja anders . Wie wir mit Hilfe herausfinden konnten ist es so das wir beim BDS mindestens 4 Monate Mitglied sein müssen um ein Bedürfnis beantragen können . Das aber auch nur weil wir schon mindestens 12 Monate aktive schützen sind die 12/18 mal trainiert haben in einen Jahr. Möchten uns nochmal bedanken für eure Hilfestellungen. Werde dann als nächstes selbstladend in Angriff nehmen . Darüber würden wir uns auch freuen Infos zu bekommen.
LG Angelika und Ralf
Was möchtet ihr wissen? Thema AR15? Ich habe das M16 sowie den M4 in verschiedenen Ausführungen dienstlich geführt, und auch bestimmt 200+ AR15/10 als custom Waffen gebaut. Ich kenne mich mit der Plattform AR ein bisschen aus. 😅
**********st_OH Mann
138 Beiträge
Moinsen,
wenn ihr angeblich seit etlichen Monaten regelmäßig trainiert, frage ich mich, warum ihr diese "zuverlässigkeitsrelevanten" Frage hier stellt, und nicht in eurer SLG oder sonstwas klärt.
Wenn ihr bereit im Besitz scharfer Waffen seid, dann solltet ihr wissen, was es mit dem Erwerbstreckungsverbot etc., auf sich hat.
Ein Anruf auf deiner Behörde klärt tausend Fragen, und zwar zuverlässiger, als in einem Forum.




Zitat von *******ms1:
Zitat von *******DEL:
Hallo ihr zwei, hier mal mein geballtes Halbwissen

1. Das sog. Erwebsstreckungsgebot gilt ab dem letzten Eintrag. Also nach 6 Monaten kann man ein neues Sportgerät erwerben
2. Um "bedürftig" zu sein muss man mit der entsprechenden Waffe entweder 18 mal im Jahr oder ein Jahr lang jeden Monat einmal geschossen haben - also 12 mal (Nachweise im Schießbuch)
3. Die BDS-Disziplinen finden sich hier

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kennziffernliste_gr%C3%BCn_28-11-2023.pdf

Klar, die Halbautomaten gehen dann auf grün....
Hoffe, es hilft euch etwas weiter....
Schönes Wochenende wünscht euch Andreas

Danke für eure Antworten. Wir sind ja schon 16 Monate aktive schützen und haben auch schon eine wbk. Das Bedürfnis beim DSB ist da,erfüllt nur beim BDS sind wir erst Mitglied geworden . Wir trainieren Regelmäßig mit unseren Kurzwaffen.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen müssen wir dann trotzdem 12 Monate Mitglied beim BDS sein um ein Bedürfnis zu erwerben . In unseren Verein ist der BDS eine kleine Gruppe die da trainieren . Haben aber leider nicht die Möglichkeit Langwaffen Disziplinen zu trainieren. Der Schießstand gibt das leider nicht her . Sind ab und zu in anderen Vereinen Gastschützen zum trainieren. Freuen uns auf eure Antworten da man nie genug Infos bekommen kann . LG Angelika und Ralf

*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********st_OH:
Moinsen,
wenn ihr angeblich seit etlichen Monaten regelmäßig trainiert, frage ich mich, warum ihr diese "zuverlässigkeitsrelevanten" Frage hier stellt, und nicht in eurer SLG oder sonstwas klärt.
Wenn ihr bereit im Besitz scharfer Waffen seid, dann solltet ihr wissen, was es mit dem Erwerbstreckungsverbot etc., auf sich hat.
Ein Anruf auf deiner Behörde klärt tausend Fragen, und zwar zuverlässiger, als in einem Forum.




Zitat von *******ms1:
Zitat von *******DEL:
Hallo ihr zwei, hier mal mein geballtes Halbwissen

1. Das sog. Erwebsstreckungsgebot gilt ab dem letzten Eintrag. Also nach 6 Monaten kann man ein neues Sportgerät erwerben
2. Um "bedürftig" zu sein muss man mit der entsprechenden Waffe entweder 18 mal im Jahr oder ein Jahr lang jeden Monat einmal geschossen haben - also 12 mal (Nachweise im Schießbuch)
3. Die BDS-Disziplinen finden sich hier

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kennziffernliste_gr%C3%BCn_28-11-2023.pdf

Klar, die Halbautomaten gehen dann auf grün....
Hoffe, es hilft euch etwas weiter....
Schönes Wochenende wünscht euch Andreas

Danke für eure Antworten. Wir sind ja schon 16 Monate aktive schützen und haben auch schon eine wbk. Das Bedürfnis beim DSB ist da,erfüllt nur beim BDS sind wir erst Mitglied geworden . Wir trainieren Regelmäßig mit unseren Kurzwaffen.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen müssen wir dann trotzdem 12 Monate Mitglied beim BDS sein um ein Bedürfnis zu erwerben . In unseren Verein ist der BDS eine kleine Gruppe die da trainieren . Haben aber leider nicht die Möglichkeit Langwaffen Disziplinen zu trainieren. Der Schießstand gibt das leider nicht her . Sind ab und zu in anderen Vereinen Gastschützen zum trainieren. Freuen uns auf eure Antworten da man nie genug Infos bekommen kann . LG Angelika und Ralf

Ohhhh wenn u immer so spät reagierst dann frage ich mich wie du sonst reagierst. ??? Das Thema ist längst gegessen. Wir haben unsere schützen Kameraden gefragt und nicht gleich bei den Behörden nachgefragt . Wie die meisten Kollegen wissen haben die Behörden besseres zu tun wie solche Fragen zu beantworten. Ausserdem warum sind wir in solchen Gruppen? Wir denken mal zum gegenseitigen Wissens austausch.
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