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Waffenverbotszonen

*******aar Paar
1.085 Beiträge
@*******aar
Also kommt man nicht um eine WBK drumherum.
WBK ist was anderes. Bei der WBK handelt sich um die Eintragung einer genau definierten (scharfen) Schusswaffe und nicht um das Mitführen einer Schreckschusspistole/ Signalwaffe *fluester*.

Eine WBK ist eine waffenrechtliche Erlaubnis nach Paragraph 10 WaffG
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Es gab mal einen Fall, da hats einen zerlegt: Waffe am Tisch gereinigt und DANEBEN die Munition *kopfklatsch*. Fazit: Peng das wars. Alles weg und vor Gericht unterlegen.
Also: Holzauge sei wachsam



Ich dachte das führen einer Waffe in seinem eigener Wohnung oder Haus ist vom Gesetzgeber erlaubt . Klar beim führen im Auto oder andere Transport darf die Munition nicht in der Waffe sein .
*********avea Paar
900 Beiträge
Eigentlich ist das führen in seinem befriedeten Besitztum erlaubt. Aber wer weiß wie die Geschichte genau war.
******_15 Mann
152 Beiträge
Also, meine Waffen pflege ich auch zu Hause am Tisch im Wintergarten.
Da hat sich noch niemand beschwert.
Ausser der Alteisensammler, der ohne fragen oder anklopfen in den Garten spazierte.🤷‍♀️
"Ik wollt bloß ma kiekn!"
Ja ne, is klah getz, nä.
Der war etwas überrascht, dass er plötzlich in einen Lauf schaute.😳
Aber auch da war nix.
Auf meinem befriedeten Grund und Boden darf ich die Waffe führen.
Ohne Not schießen ist wieder was anderes.
Aber darum geht es ja nicht.
Wer allerdings im Aufenthaltsraum des Schützenheimes seine Schätzchen auch nur "vorführt", der führt ohne Waffenschein.
Also: Augen auf, bei der Ortswahl.
********_owl Paar
992 Beiträge
Ich bin sehr pingelig was das Transportieren von Waffen und Munition zum Schießstand angeht Futteral verschlossen und die Munition ist in einer alten Munitionsbox der US Arme. Natürlich nachträglich ein Schloss dafür gebastelt und immer abgeschlossen. Da war mal der Fall gewesen das jemand sein Futteral nicht abgeschlossen hat und ist geblitzt worden und beim abkassieren wurde die Waffe von der Polizei gesichert da nicht abgeschlossen. Musste mit seinen Anwalt die Waffe von der Polizeiwache wieder holen. Auf den kosten vom Anwalt hängen geblieben Daher lieber Futteral abschließen weil die Polizei das Waffenrecht auch nicht kennt.
*********avea Paar
900 Beiträge
Zitat von ********_owl:
Ich bin sehr pingelig was das Transportieren von Waffen und Munition zum Schießstand angeht Futteral verschlossen und die Munition ist in einer alten Munitionsbox der US Arme. Natürlich nachträglich ein Schloss dafür gebastelt und immer abgeschlossen. Da war mal der Fall gewesen das jemand sein Futteral nicht abgeschlossen hat und ist geblitzt worden und beim abkassieren wurde die Waffe von der Polizei gesichert da nicht abgeschlossen. Musste mit seinen Anwalt die Waffe von der Polizeiwache wieder holen. Auf den kosten vom Anwalt hängen geblieben Daher lieber Futteral abschließen weil die Polizei das Waffenrecht auch nicht kennt.

Wie eine Waffe zu transportieren ist, steht ja im Waffengesetz und da steht, wenn ich mich nicht täusche, dass der Transport in einem abgeschlossen Behältnis erfolgen muss.
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Wir haben bei der Sachkunde erzählt bekommen das die Munition mit in den Koffer darf aber keine geladene Magazine .
*********avea Paar
900 Beiträge
Klar, im Range Bag sind Kurzwaffen und Munition in einer Tasche. Magazin dürfen auch vorgeladen sein, nur nicht in der Waffe.

Ich empfehle immer auch keine Magazin in der Waffe zu haben, verboten wäre das aber auch nicht. Könnte nur dazu führen das du bei einer Kontrolle in die Mündung einer Polizeiwaffe schaust.
*****r77 Mann
3.834 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*******ms1
Ich dachte das führen einer Waffe in seinem eigener Wohnung oder Haus ist vom Gesetzgeber erlaubt . Klar beim führen im Auto oder andere Transport darf die Munition nicht in der Waffe sein .
So ist es *ja* und die Ausführungen von @******_15 stimmen ebenfalls.

@*********avea
Eigentlich ist das führen in seinem befriedeten Besitztum erlaubt. Aber wer weiß wie die Geschichte genau war.
Auch Euch gebe ich recht. Daheim, auf meinem Grundstück kann ich sie tragen.
Ich vermute mal, dass er schon mal auf dem Radar auftauchte und bei der erneuten Prüfung wieder nicht seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellte. *nixweiss*
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Das hat aber doch nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun . Es ist was anderes wenn die Waffe Zugriff bereit liegt und die Kontrolle findet statt. Wenn die Waffe unaufbesichtigt Rum liegt dann kommt. Es zu der Vermutung daß die Zuverlässigkeit nicht mehr vorhanden ist
*********avea Paar
900 Beiträge
1. Wenn der Jenige alleine zu Hause ist, kei Problem wenn die Waffe Rumliegt, da kein unbefugter Zugriff auf die Waffe hat.

2. Frage ich mich, wie die Kontrolleure das gesehen haben? Sie Dürfen die Lagerung überprüfen aber nicht das Haus/Wohnung "durchsuchen"

3 darf ich meine Waffe, auch geladen, in meiner Wohnung führen

4 darf ich meine Waffe reinigen und auch die Munition in meiner Wohnung dabei liegen haben.

Für mich erschließt sich nicht die Gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung.
********_owl Paar
992 Beiträge
Meine Kontrolle des Pulverraums erfolgte ohne Probleme. Kontrolliert hat mich ein Jäger der genau so am meckern über unser Waffengesetz war wie wir auch und einiges auch nicht versteht. Der machst sich auch Sorgen wie alles weitergehen soll. Hatten ein nettes Gespräch geführt.
*****r77 Mann
3.834 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*******ms1
Das hat aber doch nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun . Es ist was anderes wenn die Waffe Zugriff bereit liegt und die Kontrolle findet statt
naja, wenn ich meine Waffe reinige, dann müssen die Murmeln nicht zusehen und das wird wohl der Grund dafür gewesen sein, dass es ihn erwischt hatte. Oder der Kontrolleur war ein ganz genauer, oder wie erwähnt, dass er bereits auf dem Schirm war.
In der Regel erfolgt es in paar Minuten: Schrank auf, Blick rein und *undwech*.

@*********avea
2. Frage ich mich, wie die Kontrolleure das gesehen haben? Sie Dürfen die Lagerung überprüfen aber nicht das Haus/Wohnung "durchsuchen"
Durchsuchen dürfen sie gar nichts. Aber es hängt ja auch an der Beschaffenheit der Wohnung zusammen und was man so sieht, wenn ich das eigentliche Objekt der Begierde (Waffenschrank) anschauen will.
**********ire77 Mann
10 Beiträge
Also das mit den "Verbotszonen" ist natürlich lächerlich. Kriminelle kommen immer an Waffen ran und benutzen sie auch in "Verbotszonen". Wie man sich vor Messerangriffen schützen kann? Da hab ich vermutlich eine "extreme" Meinung dazu. Aber da gibts den schönen Spruch "Ein Krimineller der einen bewaffneten Bürger vor sich hat hat kein Opfer vor sich, sondern einen Gegner".
Das mit dem putzen der Waffe ist auch so ne Sache. Sie darf nicht unbeaufsichtigt sein. Wenns also an der Tür klingelt, wegschließen. Auch wenn man allein lebt.
*******err Mann
125 Beiträge
Zitat von *******aar:
§42 WaffG regelt .....
.... das Führen eines Messers in einer Waffenverbotszone


Hier ist es nochmal im Original verankert beim §42 WaffG

Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der investiert einfach 50 EUR in den kleinen Waffenschein, denn der gilt auch als waffenrechtliche Erlaubnis und ist auch im §10 WaffG geregelt.

Interessant bei den Ausnahmen ist, dass jemand, der einen richtigen Waffenschein zum Führen einer Schußwaffe davon jedoch ausgenommen zu sein scheint - so verstehe ich das. Das wäre der Abs. 4 vom §10 WaffG

Aber ich bin kein Jurist und meine Ausführen gelten nicht als Rechtsberatung !!!

Ich habe nur mal nachgelesen, was so in den Gesetzen steht.

Vielleicht haben wir in der Gruppe einen Juristen, der das mal genauer erklären kann.

Ich würde mich freuen, wenn sich mal ein Fachmann äußert.

Vielen Dank.

Bitte im Gesetz lesen und nicht in Foren! Der kl Waffenschein ist da ausgeschlossen!
*******err Mann
125 Beiträge
Zitat von *******ms1:
Es gab mal einen Fall, da hats einen zerlegt: Waffe am Tisch gereinigt und DANEBEN die Munition *kopfklatsch*. Fazit: Peng das wars. Alles weg und vor Gericht unterlegen.
Also: Holzauge sei wachsam



Ich dachte das führen einer Waffe in seinem eigener Wohnung oder Haus ist vom Gesetzgeber erlaubt . Klar beim führen im Auto oder andere Transport darf die Munition nicht in der Waffe sein .

stimmt!! *danke*
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Zitat von *******err:
Zitat von *******aar:
§42 WaffG regelt .....
.... das Führen eines Messers in einer Waffenverbotszone


Hier ist es nochmal im Original verankert beim §42 WaffG

Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der investiert einfach 50 EUR in den kleinen Waffenschein, denn der gilt auch als waffenrechtliche Erlaubnis und ist auch im §10 WaffG geregelt.

Interessant bei den Ausnahmen ist, dass jemand, der einen richtigen Waffenschein zum Führen einer Schußwaffe davon jedoch ausgenommen zu sein scheint - so verstehe ich das. Das wäre der Abs. 4 vom §10 WaffG

Aber ich bin kein Jurist und meine Ausführen gelten nicht als Rechtsberatung !!!

Ich habe nur mal nachgelesen, was so in den Gesetzen steht.

Vielleicht haben wir in der Gruppe einen Juristen, der das mal genauer erklären kann.

Ich würde mich freuen, wenn sich mal ein Fachmann äußert.

Vielen Dank.

Bitte im Gesetz lesen und nicht in Foren! Der kl Waffenschein ist da ausgeschlossen!

Ja, das stimmt, das hatte ich falsch verstanden, sorry.

Das hatte ich schon mal korrigiert *knuddel2*
*****r77 Mann
3.834 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@**********ire77
Also das mit den "Verbotszonen" ist natürlich lächerlich. Kriminelle kommen immer an Waffen ran und benutzen sie auch in "Verbotszonen"
das sehe ich leider auch so. Nur ein weiterer Schilderwahnsinn mit null Erfolg *ko*

Und wie @******_15 es richtig auf den Punkt gebracht hatte:
So ein Steakmesser kann ja auch mal ausreißen und wahllos auf Leute einstechen.

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