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Waffenverbotszonen

*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Waffenverbotszonen
Guten Abend,
hinsichtlich in der jüngsten Vergangenheit auftauchenden Messerattacken liest man von den sog. "Waffenverbotszonen". In diesen bereits erklärten Zonen kam es wiederholt zu Straftaten die mittels Messer durchgeführt wurden und nicht mit anderen Waffen vergleichbar waren.

Meint ihr, dass man diese Übergriffe nur in diesen Verbotszonen verhindern/ einschränken kann?
Machen solchen Zonen wirklich Sinn? *nachdenk* (s. Bild)

Wie seht ihr das?

lg
@*****r77 *whiskey*
*****jes Mann
2.344 Beiträge
Und was ist von 22:00 bis 05:00 Uhr ..
The Purge ?
***by Paar
699 Beiträge
Ein Sinnbild der Unfähigkeit ? !
*********avea Paar
915 Beiträge
Solange es niemand gibt der das Waffengesetzes durchsetzt, sind diese Zonen nichts wert.
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Das bestehende Waffengesetz wird ja nicht umgesetzt, siehe die Straftaten an Silvester.

Die Waffenverbotszonen sind Unsinn. Wer Straftaten begehen will, hält sich nicht dran.

Auch die angestrebten Änderungen des Waffengesetzes bringt nix. Es macht eher unbescholtene Bürger zu Straftaten, ohne dass sie es wissen.

Wer ein Brotmesser im Ein-Ero-Shop in dieser Zone kauft und falsch transportiert, macht sich dann strafbar.

Armes Deutschland.
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Hi ihr lieben,
danke für Eure Rückmeldungen *danke*
Gem. dem Schild zu Folge, kann, darf niemanden um dieser Uhrzeit angreifen, aber davor und danach schon? *hae*.
Mir persönlich fehlt auch die Sinnhaftigkeit, wie @***by es erwähnt hatte...

@*******aar
genau das ist auch der springende Punkt. Kaufst ein Messer und bist automatisch ein potenzieller "Attentäter", nur weil der Transport, lt. WaffG, nicht erfolgt (unmittelbarer Zugriff).
Zu Deinem Beitrag ist nichts mehr hinzuzufügen *hutab*

Ich denke, dass jedes Attentat unabhängig von diesen Zonen verübt werden kann...
*********avea Paar
915 Beiträge
Die letzten Attentate, die mit einem Messer erfolgt sind waren nach dem aktuellen Waffengesetzes illegal. Hat auch keinen davon angehalten.
******_15 Mann
152 Beiträge
If guns are illegal, only illegals have guns.
Was kommt als nächstes?
Gastro-Besteck-Verbot in Fußgängerzonen?
So ein Steakmesser kann ja auch mal ausreißen und wahllos auf Leute einstechen.
🙈🙈🙈🙈
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Zitat von ******_15:
If guns are illegal, only illegals have guns.
Was kommt als nächstes?
Gastro-Besteck-Verbot in Fußgängerzonen?
So ein Steakmesser kann ja auch mal ausreißen und wahllos auf Leute einstechen.
🙈🙈🙈🙈

Genau das ist ja eigentlich auch der Punkt.

Das derzeitige Waffengesetz macht "Normalbürger" in gewissen Situationen bereits heute schon zum Straftäter !!

Wenn die junge Mutter mit ihrer Tochter auf dem Rücksitz mit dem Auto zum Kindergartenfest fährt und den Kuchen für den Kuchenstand und ein Brotmesser auf dem Beifahrersitz hat - begeht eine Straftat.

Heute schon !!!

Die junge Mutter denkt nix Böses und hat ein Messer mit feststehender Klinge über 12 cm im Zugriff auf dem Beifahrersitz !! - das ist Führen einer unerlaubten Waffe. ...... und da ist auch die Waffenverbotszone egal !!

Nach bereits heutigem Waffengesetz, macht sich die junge Mutter strafbar !!

Da gibt es noch viele weitere Situationen, in denen sich "Normalbürger" strafbar machen, ohne es zu wissen.

Das Führen einer unerlaubte Waffe ist keine Ordnungswidrigkeit - NEIN - es ist eine Straftat !!!

Die Waffengesetze in Deutschland werden von Menschen gemacht, die keine Ahnung haben, was hinten raus für die Bürger entstehen könnte.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Gesetzgeber keine Ahnung haben, was sie tun.

Ja - ich bin dafür, dass es ein Waffengesetz gibt und der Umgang, die Aufbewahrung, Transport usw. geregelt ist, damit der Waffenbesitzer sowie auch der Nichtwaffenbesitzer in gewisser Form weiß, was er tun muss und somit geschützt ist.

AAAAber - bitte liebe Regierung macht die Gesetze mit normalen Menschenverstand und nicht willkürlich ohne Sinn und Verstand.
*******ms1 Paar
1.049 Beiträge
Wer Unsinn mit Waffen machen möchte den interessiert keine Verbote oder Verbotszonen. Leider geht die Politik komplett an der Realität vorbei . Unsere Waffen Gesetzte sollten von Menschen gemacht werden die auch Ahnung haben was sinnvoll und was Unsinn ist . Im europäischen Ausland wie die CZ , Österreich,usw könnten wir viel lernen . Messer Verbot auch so wie es Skandinavische Länder machen . Zu Politisch darf man heute auch nicht werden . Das hat hier im Joy nichts zu suchen.
**********cOrva Paar
452 Beiträge
Das ganze geht ja noch viel weiter. Es geht ja auch um "gefährliche Gegenstände". Diese sind bisher nicht genau reglementiert. Was ist ein gefährlicher Gegenstand? Wer entscheidet das? Ist mein Regenschirm mit Metallspitze gefährlich? Rein vom Recht macht sich eine Person die ein Pfefferspray zum Selbstschutz mit sich führt in solch einer Zone strafbar. Für Legalwaffenbesitzer ist das ganze Thema ein gaaanz heißes Eisen. Am besten in so einer Zone naggisch ausziehen un nix aber auch gar nix dabei haben.......

Fakt ist: wieder ein lächerliches Gesetz was keinerlei mehr Sicherheit bringt und kaum umzusetzen ist.
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Zitat von **********cOrva:
Das ganze geht ja noch viel weiter. Es geht ja auch um "gefährliche Gegenstände". Diese sind bisher nicht genau reglementiert. Was ist ein gefährlicher Gegenstand? Wer entscheidet das? Ist mein Regenschirm mit Metallspitze gefährlich? Rein vom Recht macht sich eine Person die ein Pfefferspray zum Selbstschutz mit sich führt in solch einer Zone strafbar. Für Legalwaffenbesitzer ist das ganze Thema ein gaaanz heißes Eisen. Am besten in so einer Zone naggisch ausziehen un nix aber auch gar nix dabei haben.......

Fakt ist: wieder ein lächerliches Gesetz was keinerlei mehr Sicherheit bringt und kaum umzusetzen ist.

Legal Waffenbesitzer und die mit kleinem Waffenschein haben weniger Probleme.

In Verbindung mit einer WBK oder kleinem Waffenschein inkl Personalausweis darf man ein Zweihandmesser in einer Waffenverbotszone führen, also in der Hosentasche zum Beispiel.
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*******ms1
Zu Politisch darf man heute auch nicht werden . Das hat hier im Joy nichts zu suchen.
Ich gebe Euch recht, nur gehts hier nicht um politische Meinungsmache oder dgl., sondern es werden einfach Regelungen/ Verordnungen/ Gesetze kritisch hinterfragt und dafür sollte Raum sein. *g*

@**********cOrva
Rein vom Recht macht sich eine Person die ein Pfefferspray zum Selbstschutz mit sich führt in solch einer Zone strafbar
Nicht nur das. Frühers hieß es "Pfefferspray" und heute heißt es "Tierabwehrspray". Gleicher Wirkstoff (Capsaicin). Damit wird das WaffG "ausgehebelt". Es sind 2 verschiedene, rechtliche, Unterschiede. Auch ein Paradoxum. *sternchen*

@*******aar
Wenn die junge Mutter mit ihrer Tochter auf dem Rücksitz mit dem Auto zum Kindergartenfest fährt und den Kuchen für den Kuchenstand und ein Brotmesser auf dem Beifahrersitz hat - begeht eine Straftat.

Die junge Mutter denkt nix Böses und hat ein Messer mit feststehender Klinge über 12 cm im Zugriff auf dem Beifahrersitz !! - das ist Führen einer unerlaubten Waffe. ...... und da ist auch die Waffenverbotszone egal !!
ja, so sieht es wohl auch aus. Wie wird es dann wohl aufgefasst, wenn die junge Mutter mit dem Kuchen und dem Messer in der Hand samt Kind zum Kindergartenfest läuft? --> potenzielle "Attentäterin"....
******_15 Mann
152 Beiträge
Zitat von *******aar:


Legal Waffenbesitzer und die mit kleinem Waffenschein haben weniger Probleme.

In Verbindung mit einer WBK oder kleinem Waffenschein inkl Personalausweis darf man ein Zweihandmesser in einer Waffenverbotszone führen, also in der Hosentasche zum Beispiel.

Kannst du bitte mal schreiben, wo genau das steht?
Könnte ja für viele hier nützlich sein.
Danke
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Zitat von ******_15:
Zitat von *******aar:


Legal Waffenbesitzer und die mit kleinem Waffenschein haben weniger Probleme.

In Verbindung mit einer WBK oder kleinem Waffenschein inkl Personalausweis darf man ein Zweihandmesser in einer Waffenverbotszone führen, also in der Hosentasche zum Beispiel.

Kannst du bitte mal schreiben, wo genau das steht?
Könnte ja für viele hier nützlich sein.
Danke


Hier findet man den Hinweis zum Paragraph 42 mit Erläuterung zur Waffenverbotszone

https://knife-blog.com/novellierung-waffenrecht-2024/
*******aar Paar
1.085 Beiträge
§42 WaffG regelt .....
.... das Führen eines Messers in einer Waffenverbotszone


Hier ist es nochmal im Original verankert beim §42 WaffG

Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der investiert einfach 50 EUR in den kleinen Waffenschein, denn der gilt auch als waffenrechtliche Erlaubnis und ist auch im §10 WaffG geregelt.

Interessant bei den Ausnahmen ist, dass jemand, der einen richtigen Waffenschein zum Führen einer Schußwaffe davon jedoch ausgenommen zu sein scheint - so verstehe ich das. Das wäre der Abs. 4 vom §10 WaffG

Aber ich bin kein Jurist und meine Ausführen gelten nicht als Rechtsberatung !!!

Ich habe nur mal nachgelesen, was so in den Gesetzen steht.

Vielleicht haben wir in der Gruppe einen Juristen, der das mal genauer erklären kann.

Ich würde mich freuen, wenn sich mal ein Fachmann äußert.

Vielen Dank.
§10 WaffG regelt die waffenrechtliche Erlaubnis (WBK)
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Kleine Ergänzung, jedoch ohne Gewähr !

Ein 2-Hand-Messer ohne arretierbarer Klinge mit einer Klingenlänge von 4 cm zählt generell nicht zu den verbotenen Waffen in einer Waffenverbotszone.

Das kleine Victorinox Messer könnte somit JEDER führen *nixweiss*

Ich habe das immer wegen des Zahlstochers in der Hosentasche.
********_owl Paar
994 Beiträge
Keiner weiß richtig bescheid. Ohne Anwalt kannst ja noch nicht mal beim Wandern ein Messer mitnehmen um was von einer dicken Fleischwurst abzuschneiden. Katastrophe in Deutschland.
*********avea Paar
915 Beiträge
Viel schlimmer als die Waffennverbotszonen finde ich, das mit dem neuen Waffengesetzes Behörden die Durchsuchung deine Wohnräume veranlassen kann.
********_owl Paar
994 Beiträge
So wie am Samstag bei mir. Ich muss den Mann vom Landratsamt in mein Haus lassen so das er den Raum anschaut wo ich am Wiederladen bin.
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*******aar
Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der investiert einfach 50 EUR in den kleinen Waffenschein, denn der gilt auch als waffenrechtliche Erlaubnis und ist auch im §10 WaffG geregelt.

Das Problem an der Sache ist, dass dieser Waffenschein sich auf Schusswaffen bezieht und nicht mit einem Messer (auch eine Waffe) gleichzusetzen ist.

Worauf ihr abzielt, ist das in der Anlage 2 zum WaffG gemeint, oder hab ich was falsch verstanden:
2.
Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
2.1
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

@*********avea
Viel schlimmer als die Waffennverbotszonen finde ich, das mit dem neuen Waffengesetzes Behörden die Durchsuchung deine Wohnräume veranlassen kann.
Das ist richtig und das LRA oder Kreisverwaltungsbehörde führen immer stichprobenartig Kontrollen durch wegen der Zuverlässigkeit. Aufbewahrung etc.
Aber da sieht man, dass man die legalen Menschen, eher als, sagen wir, misstrauisch, begegnet wird.
Nur meine subjektive Meinung

und dann kommt das, was @********_owl beschrieben hat:
So wie am Samstag bei mir. Ich muss den Mann vom Landratsamt in mein Haus lassen so das er den Raum anschaut wo ich am Wiederladen bin.
super Timing *ko*, und ich hoffe nur, dass die vom LRA darüber hinweggesehen haben.

Es ist ja auch so, dass Du, wenn Dur nur EINE Murmel am Tisch liegen hast, echt Probleme bekommst. Das meinte ich jetzt allgemein
*********avea Paar
915 Beiträge
Ist beim Vereinskamerad passiert, er hat eine Waffe verkauft und leider ist eine Patrone unglücklich im Safe geblieben. Kontrolle und die wurde gefunden, durfte dann direkt alles abgeben.
********_owl Paar
994 Beiträge
Alles schon für Samstag erledigt. Nix Brennbares wie Lacke oder so. Alles schön ausgeräumt. Und die Munition die ich entsorgen soll, schon längst aufgeschlagen und alles entsorgt. Ist ja meine zweite Überprüfung. Die erst hat 30 sec gedauert. In den Raum geschaut, umgedreht und weg war er
*******aar Paar
1.085 Beiträge
Zitat von *****r77:
@*******aar
Wer also auf Nummer Sicher gehen will, der investiert einfach 50 EUR in den kleinen Waffenschein, denn der gilt auch als waffenrechtliche Erlaubnis und ist auch im §10 WaffG geregelt.

Das Problem an der Sache ist, dass dieser Waffenschein sich auf Schusswaffen bezieht und nicht mit einem Messer (auch eine Waffe) gleichzusetzen ist.

Worauf ihr abzielt, ist das in der Anlage 2 zum WaffG gemeint, oder hab ich was falsch verstanden:
2.
Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
2.1
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

@*****r77

*danke* für Deinen Einwand *top* und damit hast Du Recht

Der kleine Waffenschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis ge. Paragraph 10 Abs 4 WaffG und der Absatz ist bei der Ausnahme im Paragraph 42 ausgeschlossen.

Also kommt man nicht um eine WBK drumherum.

Du hast Recht!!!!
*****r77 Mann
3.838 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
@*********avea
Ist beim Vereinskamerad passiert, er hat eine Waffe verkauft und leider ist eine Patrone unglücklich im Safe geblieben. Kontrolle und die wurde gefunden, durfte dann direkt alles abgeben.
Es gab mal einen Fall, da hats einen zerlegt: Waffe am Tisch gereinigt und DANEBEN die Munition *kopfklatsch*. Fazit: Peng das wars. Alles weg und vor Gericht unterlegen.
Also: Holzauge sei wachsam *ninja*

@********_owl
Keiner weiß richtig bescheid. Ohne Anwalt kannst ja noch nicht mal beim Wandern ein Messer mitnehmen um was von einer dicken Fleischwurst abzuschneiden. Katastrophe in Deutschland.
Ganz so schlimm würde ich das nicht sehen *huch*. Das Mitführen eines Messers, wenn Du als Wanderer unterwegs bist, würde ja nicht unter die Waffenverbotszone fallen, da es keine öffentliche Versammlung/ Veranstaltung ist.... So sehe ich das *nachdenk*

@*******aar
Also kommt man nicht um eine WBK drumherum.
WBK ist was anderes. Bei der WBK handelt sich um die Eintragung einer genau definierten (scharfen) Schusswaffe und nicht um das Mitführen einer Schreckschusspistole/ Signalwaffe *fluester*.
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