Männer und Stehpinkeln = Diskussionsbedarf?
Wer kennt diese Diskussionen nicht? Nun gibt es ein Urteil dazu. Ob die Mietverträge um eine "Sitzpinkelklausel" erweitert werden? Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
rechtskräftiges Urteil: Männer dürfen in ihrer Wohnung stehpinkeln
Dürfen Männer im Stehen pinkeln? Diese Frage wird oftmals zum Streitfall zwischen vielen Männern und Frauen. Im Zuge einer Miet-Auseinandersetzung wurde sie jetzt sogar vor Gericht verhandelt. Das Urteil ist eindeutig: Männer dürfen weiter im Stehen pinkeln! Das Stehpinkeln gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42 C 10583/14) .
Damit gab das Gericht einem Mieter Recht, der auf Auszahlung seiner Mietkaution in voller Höhe (3000 Euro) geklagt hatte. Dessen Vermieter wollte einen Großteil der Mietkaution (ca. 1900 Euro) einbehalten, da der Marmorboden im Toilettenbereich durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann bestätigte das Zustandekommen der Schäden durch Urin.
Die humorvolle Urteilsbegründung des Richters lautet: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."
Der Vermieter hätte den Mieter explizit auf die Empfindlichkeit des Bodenmaterials hinweisen müssen. Die Einbehaltung eines Teils der Mietkaution für entsprechende Reparaturen sei damit nicht zulässig. (Quelle: http://www.joyclub.de/news/im_stehen_pinkeln_ist_gerichtlich_erlaubt.html)
rechtskräftiges Urteil: Männer dürfen in ihrer Wohnung stehpinkeln
Dürfen Männer im Stehen pinkeln? Diese Frage wird oftmals zum Streitfall zwischen vielen Männern und Frauen. Im Zuge einer Miet-Auseinandersetzung wurde sie jetzt sogar vor Gericht verhandelt. Das Urteil ist eindeutig: Männer dürfen weiter im Stehen pinkeln! Das Stehpinkeln gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42 C 10583/14) .
Damit gab das Gericht einem Mieter Recht, der auf Auszahlung seiner Mietkaution in voller Höhe (3000 Euro) geklagt hatte. Dessen Vermieter wollte einen Großteil der Mietkaution (ca. 1900 Euro) einbehalten, da der Marmorboden im Toilettenbereich durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann bestätigte das Zustandekommen der Schäden durch Urin.
Die humorvolle Urteilsbegründung des Richters lautet: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."
Der Vermieter hätte den Mieter explizit auf die Empfindlichkeit des Bodenmaterials hinweisen müssen. Die Einbehaltung eines Teils der Mietkaution für entsprechende Reparaturen sei damit nicht zulässig. (Quelle: http://www.joyclub.de/news/im_stehen_pinkeln_ist_gerichtlich_erlaubt.html)