Fotorechte
Eine Aufbewahrungspflicht für Fotos gibt es nicht.
Das ist eine Mär, die so alt ist wie die Fotografie.
Es gibt die Pflicht, Belege, Unterlagen etc. 10 Jahre aufzubewahren.
Das hat aber ausschließlich fiskalische Gründe.
Ausnahme: Der Fotograf verpflichtet sich vertraglich dazu... Das wäre aber ziemlich verrückt, was da so an Datenmengen kommt, muss ja gesichert werden.
Der Hinweis auf den Umgang mit Fotos auf solchen Veranstaltungen ist aber gut.
Wenn ich Besucher bin, es werden dort Fotos gemacht und dieser Umstand ist mir bekannt, könnte man ein konkludentes Handeln voraussetzen. Bedeutet - ich bin einverstanden mich ablichten zu lassen.
Das ist allerdings nicht die Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos. Hier trifft es die Persönlichkeitsrechte. Gerade weil es bei einer erotischen Tanzveranstaltung um einen nicht öffentlichen Raum gehen dürfte, ist die Zustzimmung explizit einzuholen. man könnte das auch über die AGB´s des Veranstalters pauschal machen.
Eine Aussage wer nicht will, der wird nicht abgelichtet ist aber schwammig. Wie will man das sicherstellen?
Die Rechte des Fotografen sind völlig andere. Diese helfen dem Fotografen, seine Bilder/Lichtwerke zu schützen. Ohne seine Zustimmung dürfen diese nich verbreitet weden. Oft werden solche mit dem (c) versehen. Das ist in Deutschland zwar ein Hinweis aber eher unwirksam. Grundsätzlich hat der Fotograf
(als Urheber) alle Rechte. Ohne seine Zustimmung geht nichts. Aber auch er darf deshalb nicht alles mit den Fotos machen.
By the way - warum müssen da Fotos gemacht werden? ich würde eine separate Ecke machen, in dem sich jeder fotografieren lassen kann und dann seine Zustimmung gibt.
Dann tauchen solche Probleme nicht auf.