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NEWS in und um Wiesbaden
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Infos Coronavirus
Informationen über das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten Sie beim Infotelefon der Stadt 0611 / 31-8080. Unter 0800 / 5554666 ist zudem täglich die Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar.

Aktuelle Fallzahlen Wiesbaden (Stand: 19. März 2020, 16 Uhr): 48 positiv getestete COVID-19 Fälle mit 3.000 Kontaktpersonen beziehungsweise Reiserückkehrern aus Risikogebieten, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden.
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Heimatliebe
WIESBADENER BARS STARTEN GUTSCHEIN-AKTION

Kulturbetriebe müssen wegen dem Coronavirus schließen, den Restaurants und Bars fehlen die Gäste. Viele Gastronomen stehen deshalb vor existenziellen Problemen. In Wiesbaden haben sich die Betreiber von vielen Locations zusammengetan und ein Projekt gestartet, das helfen soll: Heimatliebe.

https://wiesbaden.help/
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Pressemitteilung 24.03.2020
Stundung von Gewerbesteuer und Gewerbemieten
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht die Stundung von Gewerbesteuer und Gewerbemieten wegen der finanziellen Auswirkungen des Coronavirus auf die heimische Wirtschaft.
Allen Gewerbesteuerpflichtigen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Probleme geraten, ermöglicht die Stadt eine Stundung der Gewerbesteuerzahlungen. „Dass Wiesbaden finanziell gut dasteht, liegt ganz wesentlich an den guten Gewerbesteuerzahlungen der letzten Jahre. In der aktuell schwierigen Situation für viele unserer Betriebe und Unternehmen in der Stadt, wollen wir nun unseren Beitrag leisten“, betonen Stadtkämmerer Axel Imholz und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz. Bereits in der vergangenen Woche habe es beim Steueramt und der Wirtschaftsförderung viele Anfragen gegeben.

Auf Antrag kann den Gewerbesteuerpflichtigen die Zahlung für bis zu sechs Monate gestundet werden. Nachzahlungszinsen werden für diesen Zeitraum nicht erhoben, unterstreicht Imholz. Die Prüfung der Anträge werde so unbürokratisch wie nur möglich erfolgen, um den Unternehmen schnell Planungssicherheit zu geben. „Wir sehen uns als Partner der Wirtschaft in Wiesbaden und wollen dieser in der aktuell sehr kritischen Phase Entlastung verschaffen“, erklärt Franz. „Nur gemeinsam werden wir die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen können.“ Das Antragsformular wird auf der städtischen Internetseite unter wiesbaden.de/coronavirus (Bereich „Wirtschaft & Unternehmen“) bereitgestellt.

Auch der für städtische Liegenschaften zuständige Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler prüft derzeit kurzfristige Stundungsverfahren hinsichtlich der Mietzahlungen für Mieter in Gebäuden der Stadt beziehungsweise städtischen Gesellschaften. Damit soll den Wiesbadener Unternehmen bei zu befürchtenden Liquiditätsengpässen geholfen werden. „Die Landeshauptstadt Wiesbaden könnte mitsamt ihren städtischen Gesellschaften als Vorbild vorangehen, dem hoffentlich weitere Vermieter folgen.“ Neben Gewerbemietern könnte dies auch privaten Kulturinstitutionen in städtischen Gebäuden ermöglicht werden. „Denkbar ist ein Prozedere, bei dem mittels unkomplizierter Antragstellung eine Stundung der Mietzahlungen für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel von zunächst drei Monaten, gewährt werden kann“, lautet der aktuelle Vorschlag, den Franz und Kessler gemeinsam auf den Weg bringen möchten.
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Besuchsverbot im Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen
Für die Kliniken in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab Montag wegen des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot.
Das Betreten der Krankenhäuser zu Besuchszwecken ist ab sofort nicht mehr gestattet, teilt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt mit. Da im Rahmen der Entwicklung der Infektionszahlen die Gefahr für eine Ansteckung deutlich zunimmt, ist es erforderlich diesen hoch sensiblen Bereich zusätzlich zu schützen. „Von den Besucherinnen und Besuchern, die mittlerweile auch unerkannt mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten, geht eine zu vermeidende Gefahr aus“, so Dr. Butt.

In den Krankenhäusern befinden sich zu einem großen Teil Patientinnen und Patienten aus besonders vulnerablen Gruppen, hierzu gehörten beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen oder sonst erheblichen Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächten Immunsystem. Gleichzeitig gelte es, das für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nur begrenzt vorhandene Personal vor Infektionen zu schützen.

Es handelt sich hier um ein Verbot zu reinen Besuchszwecken. So sind beispielsweise Eltern minderjähriger Patienten nicht zu Besuchszwecken im Krankenhaus, gleiches gilt für Seelsorger, Rechtsanwälte oder Notare sowie sterbegleitende Angehörige.
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Balkonkonzerte in Wiesbaden
Eine tolle Aktion. .


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Pressemitteilung 25.03.2020
Stadt koordiniert Einkaufshilfe

Die Stadt koordiniert Einkaufshilfen für Bürgerinnen und Bürger. Der Service richtet sich an Menschen, die in der aktuellen Situation nicht mehr selbständig einkaufen können. Das trifft besonders auf Ältere zu, auf Personen, die unter Quarantäne stehen, sowie Menschen mit Vorerkrankungen.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Einkaufshilfe benötigen, können sich täglich von 8 bis 20 Uhr unter (0611) 318080 an das Infotelefon der Stadt wenden. Dort werden ihnen Einkaufshelferinnen und –helfer vermittelt. „Wir freuen uns, dass sich in der jetzigen Situation so viele Wiesbadenerinnen und Wiesbadener für ihre Mitmenschen engagieren. Das zeigt, dass das Ehrenamt lebt und unsere Stadt zusammenhält“, sagt Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

Das Angebot der Stadt ergänzt den Service des Freiwilligenzentrums und private Initiativen.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Pressemitteilung 27.03.2020
Coronavirus:
Informationen der Stadt am 27. März
Im Folgenden informiert die Landeshauptstadt Wiesbaden zur aktuellen Situation rund um das Coronavirus am Freitag, 27. März.
Das Ordnungsamt hat in der zurückliegenden Woche überprüft, ob die Corona-Auflagen eingehalten wurden. Insgesamt wurden 358 Beratungsgespräche geführt und 990 Betriebe, Spielplätze und Einrichtungen kontrolliert, insgesamt waren das 1.348 Maßnahmen. Kontrolliert wurden unter anderem Shisha-Bars, Kneipen, Wettbüros, Geschäfte, aber auch Spielplätze und Sporteinrichtungen. Die meisten kontrollierten Betriebe haben sich an die Auflagen gehalten. Trotzdem wurden 135 Verstöße festgestellt.

In den drei Akutkrankenhäusern der Landeshauptstadt Wiesbaden (Helios Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken, Asklepios Paulinen Klinik und St.-Josefs-Hospital) stehen zur Zeit 49 Beatmungsbetten zur Verfügung, die auf 116 Beatmungsbetten erweitert werden können. Hinzu kommen noch weitere 10 Beatmungsbetten in der DKD Helios Klinik. „Die Zahlen und auch die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen, dass die Kliniken in der Landeshauptstadt Wiesbaden gut aufgestellt sind. Ich danke den Verantwortlichen vor Ort für die gute Arbeit“, sagt Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Das Infotelefon der Stadt beantwortet derzeit täglich von 8 bis 20 Uhr Fragen rund um das Coronavirus. Über das Telefon werden zudem Einkaufhilfen in Wiesbaden koordiniert. In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Anrufe deutlich zurückgegangen, vor allem in den abendlichen Randzeiten. Derzeit gehen täglich etwa 250 Anrufe beim Infotelefon ein. In den vergangenen Wochen waren es bis zu 600 Anrufer pro Tag. Wegen des Rückgangs der Anrufe werden die Zeiten, zu denen das Infotelefon erreichbar ist, am Wochenende angepasst. Am Samstag und Sonntag, 28./29. März, können sich Bürgerinnen und Bürger von 10 bis 16 Uhr ans Infotelefon wenden. Ab Montag, 30. März, geht es regulär von 8 bis 20 Uhr weiter.

Für alle Kinder, denen die Kunst fehlt und die Lust haben, zu Hause kreativ zu sein, hat sich die Kinder- und Jugendgalerie etwas ganz Besonderes einfallen lassen: die Kunst to go-Aktionen. Aufgrund der riesigen Nachfrage in der ersten Woche und zum Schutz aller Beteiligten erfolgt die Ausgabe der Päckchen ab sofort nur noch mit Termin. Dafür müssen Interessierte eine Nachricht an die Kinder- und Jugendgalerie schreiben, entweder per E-Mail an kulturellebildung@wiesbaden.de, per Facebook-Nachricht an facebook/jugendgalerie oder per Instagram-Nachricht an kinder.und.jugendgalerie.wi. Benötigt werden folgende Angaben: Name, Anzahl Päckchen (ein bis drei Päckchen je nach Kinderanzahl) und Wunschtag. Anschließend bekommen die Interessenten einen Abholtermin genannt. Termine werden jeden Tag zwischen 11 und 15 Uhr vergeben. Pro Woche kann jede Familie zwei Termine bekommen. Inhalte der Bastelsets sind an einem Montag Bürsten oder Schlüsselanhänger, an einem Dienstag Ton, an einem Mittwoch Mosaiklichter oder Mosaikanhänger, an einem Donnerstag Schmuck. Alle Sets sind kostenfrei und werden ohne Berührung übergeben, so dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Die Aktionen laufen bis Donnerstag, 16. April, außer Ostermontag. Die Kinder- und Jugendgalerie befindet sich in der Dotzheimer Straße 99.
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Corona Infotelefon der Stadt Wiesbaden
Wer Fragen rund um das Coronavirus hat, erreicht das Infotelefon der Stadt täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0611-318080.
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Pressemitteilung 03.04.2020
199 positiv auf das Virus getestete Personen in Wiesbaden
Das Gesundheitsamt Wiesbaden teilt mit, dass nach den aktuellen Auswertungen in einem Verlaufszeitraum von Montag, 2. März, bis Freitag, 3. April, 199 positiv auf das Virus getestete Personen in Wiesbaden gemeldete wurden.
Davon gelten nach den RKI Kriterien 60 Personen als genesen. Drei Menschen sind verstorben.

Aktuell befinden sich 17 Wiesbadener mit einer Covid-19 Infektion in klinischer Behandlung und 104 Menschen in häuslicher Isolation.

Im Rahmen der Kontaktpersonenermittlung des Gesundheitsamtes werden aktuell 675 Personen in häuslicher Quarantäne durch das Quarantäne-Management der Landeshauptstadt Wiesbaden betreut.
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Pressemitteilung 05.04.2020
Coronavirus: Ruhiges Wochenende, drei Geschäfte versiegelt
Am ersten Aprilwochenende blieb es in Wiesbaden insgesamt weitestgehend ruhig. Trotz des sonnigen Wetters hielten sich die meisten Menschen an die Vorgaben, die wegen des Coronavirus erlassen worden sind.
Besonders am Samstag war die Lage ruhig. Bei 180 Kontrollen wurden 21 Verstöße festgestellt. Bis zum frühen Sonntagnachmittag konnten 82 Kontrollen mit vier Verstößen durchgeführt werden. „Ich freue mich, dass sich die allermeisten Menschen an die Auflagen halten. Leider gibt es aber nach wie vor wenige Unbelehrbare“, stellt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz fest.

So musste die Stadtpolizei erneut zwei Shisha-Bars und eine Kneipe versiegeln. In einer Shisha-Bar wurden insgesamt zwölf Personen angetroffen, die sich hinter verschlossenen Türen aufgehalten hatten und sich bei Eintreffen der Stadtpolizei im Haus versteckten. „Aufgrund dieser Verhaltensweise muss von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Auflagen ausgegangen werden“, ist sich der Ordnungsdezernent sicher. Alle drei Geschäfte wurden versiegelt, um weitere Verstöße zu verhindern. Zusammen mit zwei weiteren Jugendgruppen, die im Stadtgebiet angetroffen wurden, sind am Wochenende bisher 23 Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

Das einzig größere Vorkommnis ereignete sich am frühen Samstagabend auf dem Luisenplatz, als es zwischen einer größeren Personengruppe mit mehr als 20 Frauen und Männern und der Polizei zu Auseinandersetzungen kam. Bereits beim Eintreffen der Polizeibeamten zeigten sich große Teile der teilweise alkoholisierten Gruppe aggressiv und gewaltbereit. Schließlich löste die Polizei die Zusammenkunft auf. Neben vier Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gab es unter anderem auch mehrere Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus.

Die Änderungen beim Wiesbadener Wochenmarkt greifen mittlerweile. Die Entzerrung der Stände hat zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt. Es konnten keine Probleme mehr festgestellt werden, so dass der Wochenmarkt in der Form weitergeführt werden kann.

Der Einsatz der Fahrradstreife am Rheinufer hat sich über das Wochenende auch bewährt. Am Samstag war die Lage sehr ruhig und es konnten keine nennenswerten Verstöße festgestellt werden.

Insgesamt hat die Stadtpolizei seit Beginn der Kontrollen vor etwa 14 Tagen 2.986 Kontrollen und Beratungsgespräche durchgeführt. Dabei konnten 329 Verstöße festgestellt werden. Negativ stechen bis jetzt besonders die Spielplätze hervor, aber auch die Verstöße gegen die Versammlungsobergrenze haben in der vergangenen Woche zugenommen. Bei 544 Spielplatzkontrollen kam es zu 79 Verstößen bei denen insgesamt 605 Personen angetroffen wurden. Gegen die Versammlungsobergrenze gab es 102 Verstöße bei 499 Kontrollen. Bei den Verstößen gegen die Versammlungsobergrenze ist seit Inkrafttreten des Bußgeldkatalogs am Freitag wieder eine deutliche Abnahme festzustellen. „Ich bitte weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Auflagen zu halten. Ich weiß, dass es gerade bei so schönem Wetter schwer ist, aber ich bitte in unser aller Interesse weiterhin um Geduld“, schließt Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
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Pressemitteilung 06.04.2020
Aufruf: Beteiligungsplattform für lokalen Handel und Gastronomie
Dem Stammlokal oder dem bevorzugten Einzelhändler kann man auch in Zeiten der Corona-Krise die Treue halten. Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH initiiert in Zusammenarbeit mit der Wiesbadener Wirtschaftsförderung ein digitales Gutscheinsystem, das es dem Gewerbetreibenden oder dem Gastronomen ermöglicht, Wertgutscheine bereitzustellen.
Die Gutscheine können von den Kunden bequem von zu Hause aus erworben und mit der Kreditkarte bezahlt werden. Der Versand erfolgt entweder digital oder postalisch. Für die Partner aus lokalem Handel und der Gastronomie ist die Beteiligung kostenlos.

„Die Initiative stellt einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsförderung dar", sagt Wiesbadens Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz, der an die Partner appelliert, das neue Wertgutschein-Angebot rege zu nutzen. Damit könnten der lokale Handel und die Gastronomie in den derzeit schweren Zeiten weiterhin den Kontakt zum Kunden halten.

Die Gutscheine können nach dem Erwerb durch die Kunden verschenkt, für den Einkauf zu einem späteren Zeitpunkt aufbewahrt oder beispielsweise bei der Lieferung von Speisen und Lebensmitteln eingelöst werden.

Händler und Gastronomen finden ab sofort auf der Internetplattform http://www.wiesbaden.de/buy-local das Beteiligungsformular. Die Gutscheine werden anschließend digital eingestellt und können unter http://www.wiesbaden.de/buy-local von interessierten Kunden und Gästen eingesehen und erworben werden.

Auch Martin Michel, Geschäftsführer der federführenden Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, erhofft sich von dem neuen Angebot eine nachhaltige Unterstützung für die heimische Wirtschaft: „Wir unterstützen das Projekt sehr gerne und würden uns über eine große Beteiligung freuen. Neben der Präsentation der Angebote auf http://www.wiesbaden.de wird die Initiative auch auf den unterschiedlichen Social-Media-Kanälen eingebunden und beworben. Ebenso auf den städtischen Internetseiten, unter den Rubriken 'buy local' und 'eat local', finden sich alle Wiesbadener Händler und Gastronomen aufgeführt, die aktuell Hol- und Bring-Services anbieten".
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Pressemitteilung 07.04.2020
Coronavirus: Oster-Einkäufe
entzerren

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und viele Menschen werden vor allem am Gründonnerstag und Karsamstag einkaufen gehen. „Um größere Menschenansammlungen in den Geschäften zu vermeiden, kaufen Sie bitte nicht erst kurz vorher ein. Erledigen Sie Ihre Einkäufe so früh wie möglich“, ruft Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz alle Bürgerinnen und Bürger auf.
Die Stadtpolizei wird in den kommenden Tagen die Einhaltung der Corona-Regelungen verstärkt auch im Einzelhandel überprüfen, damit es nicht zu weiteren Ansteckungen mit dem Virus kommt.

Zudem besteht am Gründonnerstag die Möglichkeit, bis 22 Uhr statt wie sonst an diesem Tag üblich nur bis 20 Uhr in Supermärkten einzukaufen.



Absage der Maifestspiele in Wiesbaden
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Dienstag, 7. April, beschlossen, die Maifestspiele 2020 wegen der Corona-Pandemie abzusagen. Das Hessische Staatstheater Wiesbaden plant, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein „Maifestspiel Special 2020“ durchzuführen.
Das Staatstheater hofft, nach Montag, 20. April, mitteilen zu können, wann der Probenbetrieb, wann der Vorstellungsbetrieb und wann das „Maifestspiel Special“ stattfinden können.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende: „Es schmerzt mich, dass momentan so viele Veranstaltungen, in die schon sehr viel Arbeit und Leidenschaft investiert worden sind, abgesagt werden müssen. Leider trifft dies nun auch die Maifestspiele, die ein jährlicher Höhepunkt im Wiesbadener Kulturkalender sind. Aber angesichts der Corona-Pandemie werden alle beteiligten Künstlerinnen und Künstler und das Publikum Verständnis für diese Entscheidung haben.“

Kulturdezernent Axel Imholz: „Als Kulturdezernent bedaure ich diese Entscheidung zutiefst, aber wir alle müssen entsprechend den allgemein geltenden Vorgaben verantwortungsvoll handeln. Mit der Absage der Spiele tun wir genau das. Die aktuellen Einschnitte sind mit großem Verzicht verbunden. Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder schrittweise zurück zur Normalität finden können. Bis dahin bleibt uns die Vorfreude auf ein ,Maifestspiel Special‘, das es so noch nie gab.“

Uwe Eric Laufenberg, Intendant Hessisches Staatstheater Wiesbaden: „Die momentane Schließung trifft uns am Hessischen Staatstheater als Einrichtung mit all ihren Akteuren genauso hart wie unser Publikum. Wir leben Theater und können unseren Auftrag nicht erfüllen. Das schmerzt uns alle sehr. Gleichwohl sind wir dabei, unsere Überlegungen so anzupassen, dass der Spielbetrieb jederzeit mit angemessener Frist wieder aufgenommen werden kann. Auch den Monat Mai haben wir noch nicht ganz aufgegeben. Da aber zur Zeit die Bekämpfung der Pandemie und damit auch Ihre persönliche Gesundheit absolute Priorität hat, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Wiederaufnahme durch das Theater nicht selbst verfügt werden kann, auch wenn von manchen die Einschränkungen als zu hart empfunden werden. Die notwendigen Entscheidungen trifft ausschließlich die Politik gemeinsam mit ihren medizinischen Experten. Wir stehen zu jedem Zeitpunkt bereit unser Haus wieder zu eröffnen. Dazu bitten wir um Ihre Solidarität, um gemeinsam mit uns bald wieder zur Normalität zurückzukehren. Großartig wäre es, wenn Sie uns unterstützen könnten, indem Sie Ihre gekauften Karten in Gutscheine (drei Jahre gültig) tauschen, anstatt sie sich auszahlen zu lassen und wir so nicht allzu lange auf ihren nächsten Besuch warten müssen.“

Bereits gekaufte Tickets können für Veranstaltungen rückerstattet oder gegen einen Gutschein umgetauscht werden. Die Theaterkasse ist momentan nur telefonisch, montags bis freitags unter der (0611) 132325 und per E-Mail unter vorverkauf@staatstheater-wiesbaden.de erreichbar.
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Pressemitteilung 11.04.2020
Reiserückkehrende sollen sich melden
Das Gesundheitsamt Wiesbaden fordert Reiserückkehrende auf, sich telefonisch unter (0611) 312817 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr an Werktagen im Gesundheitsamt zu melden.
Hintergrund ist eine Anpassung der Verordnungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Bekämpfung des Corona-Virus und daraus resultierenden Änderungen der Quarantäne-Bestimmungen für Reiserückkehrende.

Die Verordnung gilt von Freitag, 10. April, bis voraussichtlich Sonntag, 19. April. In Quarantäne müssen Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen einreisen oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vor Freitag, 10. April, vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt war und deren Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet oder innerhalb von 14 Tagen vor dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet erfolgt ist. Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Diese Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für den Ort ihrer eigenen Häuslichkeit oder der anderen geeigneten Unterkunft zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Diese Personen sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen für eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Institutes das Gesundheitsamt unverzüglich zu kontaktieren. Für die Zeit der Absonderung unterliegen die Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Weitere Hinweise gibt es auf der städtischen Homepage oder der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration https://soziales.hessen.de/.
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Pressemitteilung 17.04.2020
Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes hilft und fängt auf
Ganz Deutschland, Hessen und Wiesbaden sind auf Grund des Coronavirus in Aufruhr. Auf der einen Seite haben Menschen Ängste, dass sie selbst oder ihre Angehörigen sich mit dem Virus infizieren. Auf der anderen Seite hat die wirtschaftliche Lange teils weitreichende Folgen für viele Selbstständige, klein- und mittelständische Unternehmen, Angestellte und Kurzarbeiter, die nicht mehr arbeiten können oder entlassen wurden.
Auch mit den Schutzmaßnamen, die nötig sind, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, können die Menschen unterschiedlich gut umgehen. Es kann schwer fallen, seine Familie, Freunde, Kollegen und Sportkameraden nicht mehr zu sehen.

Das Gesundheitsamt Wiesbaden bietet auch in diesen schweren Zeiten für Bürgerinnen und Bürger Hilfe an. Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und unterstützt Menschen mit schweren seelischen Belastungen, psychischen Erkrankungen und Suchtkrankheiten sowie deren Angehörige und Freunde. Auch Kriseninterventionen und die Vermittlung und Planung von Hilfen, sind Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Beratung erfolgt auf Grund der aktuellen Lage im Rahmen einer Telefonsprechstunde oder bei besonderen Fällen im Rahmen von Hausbesuchen.

Bürgerinnen und Bürger die Hilfe benötigen, können sich gerne unter folgendem Kontakt mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, Telefon (0611) 312819, E-Mail spdi@wiesbaden.de.
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Was ab Freitag wieder erlaubt ist
Neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen stehen an. Nachdem es bereits am vergangenen Samstag in einigen Bereichen zu neuen Lockerungen kam (wir berichteten), werden ab Freitag, den 15. Mai, noch einmal mehr Dinge erlaubt sein. Aber nur so lange, wie die Wiesbadener es schaffen, die Obergrenze nicht zu reißen. Treten binnen sieben Tagen 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner auf, muss gegengesteuert werden und beschlossene Lockerungen umgekehrt werden.

Gastronomie öffnet wieder
Eine der größten aber auch umstrittensten Neuerungen ab Freitag ist die Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten. Zwar bedeutet dies, dass die Wiesbadener unter strengen Regeln endlich wieder Ausgehen können, für die Gastronomen sind die Lockerungen aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Einige Lokale haben schon im Vorfeld angekündigt, nicht öffnen zu wollen, weil die Einschränkungen zu weitreichend und mit Umsatzeinbußen verbunden seien.

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Ebenfalls wieder öffnen dürfen nun auch Casinos und Spielhallen. Auch hier gelten natürlich strenge Regeln, Betreiber müssen ein Hygienekonzept vorweisen und umsetzen können, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Touristische Reisen wieder erlaubt
Reisen innerhalb Deutschlands sind ab Freitag auch wieder möglich. Sowohl Pensionen, Privatzimmer und Hotels als auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. In Hotels dürfen auch Speisen serviert werden, dort gelten dann die gleichen Regeln wie in der übrigen Gastronomie. In allen öffentlichen Bereichen wie etwa der Rezeption oder im Frühstücksraum müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen und auch der Gäste untereinander eingehalten werden.

Strenge Regeln in Freizeitparks und Fitnessstudios
Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen, sofern sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Das „Taunus Wunderland“ will von dem Recht, wieder öffnen zu dürfen, noch keinen Gebrauch machen, da man vonseiten der Behörden noch nichts über die konkreten Regelungen erfahren habe.

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Ebenfalls streng sind die Auflagen in den Wiesbadener Fitnessstudios. Auch sie dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Ständiges Desinfizieren, auf zu anstrengende und schweißtreibende Übungen verzichten und eine Begrenzung der Trainingszeit sind nur einige Maßnahmen, auf die sich die Mitglieder einstellen müssen.

Die Lockerungen wurden Anfang Mai beschlossen. Sie gelten bis zum 5. Juni. Überschreitungen der Obergrenze könnten dazu führen, dass sie wieder zurückgenommen werden.
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Kontakt - und Betriebsbeschränkungen
Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.
Auch der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.
Die Zehn-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wird ebenfalls aufgehoben. Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt aber bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Weiterhin gilt, dass zwei Hausstände beziehungsweise maximal zehn Personen sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum aufhalten können.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.
Vereins- und Versammlungsräume können wieder genutzt werden. Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
Das Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich wieder erlaubt.
Veranstaltungen mit mehr als 250 Besucherinnen und Besuchern müssen weiterhin vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
Öffentliche Tanzveranstaltungen bleiben verboten.
Quelle: Hessische Landesregierung
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Verkaufsoffene Sonntage während Corona
Die direkten und indirekten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind deutlich zu spüren. Regelungen und Verordnungen zur Eindämmung des Virus bestimmen den privaten wie beruflichen Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Zwar sind inzwischen viele Beschränkungen erheblich gelockert worden, dennoch gibt es massive Einschnitte - insbesondere in der Wirtschaft. Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz möchte die negativen wirtschaftlichen Effekte der Krise abfedern und zu Lösungen beitragen. Aus diesem Grund hat er sich an den Hessischen Sozialminister Kai Klose gewandt, um eine vorübergehende Lockerung der Bedingungen zur Genehmigung der Verkaufsoffenen Sonntage vorzuschlagen.
Für Dr. Franz erfordert die aktuelle Lage der Corona-Pandemie zunehmend Kreativität in der Gestaltung von Angeboten für die Menschen: „In der Landeshauptstadt Wiesbaden beschäftigt uns dabei unter anderem die Thematik der verkaufsoffenen Sonntage. Diese bieten ein innerstädtisches Erlebnis für die Bürgerinnen und Bürger und sind zudem ein wichtiges Instrument, um dem stationären Einzelhandel zusätzliche Absatzmöglichkeiten zu bieten und ihn somit zu unterstützen.“

Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie lassen sich die straffen Genehmigungsrichtlinien für die verkaufsoffenen Sonntage nicht erfüllen. Diese sind an Veranstaltungen gekoppelt, die gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen – beispielsweise Märkte oder traditionelle Feste. „Von einer temporären Lockerung der Bedingungen würde insbesondere der Einzelhandel profitieren, der besonders stark von der Krise betroffen ist“, so der Bürgermeister abschließend.
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Änderung der Besuchsregelung der Wiesbadener Klinken
Ab Freitag, 24. Juli, gilt eine neue Besuchsregelung für die Helios Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, das St. Josef-Hospital und die Asklepios Paulinenklinik Wiesbaden.
Am Freitag, 17. Juli, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen des Erlasses zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie in den Krankenhäusern neue Besuchsregelungen ausgewiesen. Darin sind bis zum sechsten Behandlungstag der Patientin oder des Patienten zwei Besuche von maximal zwei Personen mit einer Dauer von je einer Stunde vorgesehen. Dieser Erlass wird unter anderem in den Helios Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, dem St. Josef-Hospital und der Asklepios Paulinenklinik Wiesbaden seit einer Woche umgesetzt. Bereits im Vorfeld gab es Befürchtungen, die sich nun mehr als bestätigen, dass dieses Vorgehen zu einem enormen Besucheransturm und langen Wartezeiten am Einlass der Kliniken führt. Um die Sicherheit in den Krankenhäusern und das bisher niedrige COVID-19-Aufkommen in der Stadt Wiesbaden nicht zu gefährden, können diese Standards so nicht mehr aufrechterhalten werden.

In Absprache mit der Landeshauptstadt Wiesbaden und den Geschäftsführern der drei genannten Kliniken wird es ab Freitag, 24. Juli, folgende neue Besuchsregelung geben: Besuche sind ab dem vierten Behandlungstag der Patientin oder des Patienten möglich. Es ist maximal ein Besucher pro Patient und pro Tag mit einer Dauer von maximal einer Stunde vorgesehen. Im Patientenzimmer darf immer nur eine Person anwesend sein. Die Besuchszeiten sind täglich von 15 bis 18 Uhr. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Kliniken nur über den jeweiligen Haupteingang zu betreten. Dort werden die Meldebögen ausgefüllt beziehungsweise kontrolliert. In den besonderen Bereichen und bei besonderen Bedingungen zum Beispiel in der Kindermedizin, der Geburtsmedizin oder der Palliativmedizin ist der Besuch durch die Eltern beziehungsweise enge Verwandte und Angehörige täglich möglich. Sonderberechtigungen bleiben bestehen. Es gelten weiterhin alle bisher bekannten Hygienemaßnahmen.

Es ist sicher, dass die Corona-Pandemie auch Wiesbaden noch länger begleiten wird. Damit Patientinnen und Patienten, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken in dieser Zeit mit der maximalen Sicherheit versorgt werden können, sind diese neuen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen nötig. Stadt und Kliniken bitten um Verständnis.
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Corona: Weitere Lockerungen für den Vereinssport
Ab Samstag, 1. August, werden die Corona-Regeln für den Vereinssport auf und in städtischen Sportanlagen weiter gelockert. Unter anderem wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkungen der Personenzahl freigegeben. Vereine müssen allerdings weiterhin ein Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen. Beim Betreten oder Verlassen der Sportstätten müssen Warteschlangen vermieden werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Das heißt, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Vereine können sich an den „DOSB Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs“ orientieren, an den „DOSB Leitplanken für den Hallensport“, den „DOSB Leitplanken Wettkampf“ sowie den „Sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportfachverbände“. Die Leitplanken und Regeln ersetzen jedoch nicht die gesetzlichen Verordnungen des Landes Hessen oder die spezifischen Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Auch für Veranstaltungen müssen die RKI-Empfehlungen zur Hygiene beachtet werden. Die Teilnehmerzahl darf 250 Personen nicht übersteigen (inklusive Mannschaften, Betreuern, Schiedsrichtern, Ordnungsdiensten, ...). Sollen mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, muss ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt unter Verwaltungsstab.Corona@wiesbaden.de vorgelegt und genehmigt werden. Unabhängig davon muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. In geschlossenen Räumen müssen Zuschauerplätze eingenommen und personalisiert vergeben werden. Aneinanderliegende Plätze dürfen nur Personen nutzen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist. Sie müssen zu anderen Personen oder Gruppen einen Abstand von 1.5 Metern wahren. Veranstalter müssen außerdem Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden erfassen sowie Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen treffen und umsetzen. Außerdem müssen sie Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar anbringen.

Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter wiesbaden.de/sport eingesehen werden. Antworten auf häufige Fragen stehen auch beim Landessportbund Hessen unter http://www.landessportbund-h … icebereich/news/coronavirus/ zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.
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Fallzahlen
Fallzahlen Wiesbaden seit Beginn der Zählungen - Stand: Freitag, 19. März 2021, 14.40 Uhr:

Wiesbaden hat nach dem Hessischen Eskalations- und Präventionskonzept weiterhin die Stufe 4 (rot) erreicht, mit einer 7-Tage-Inzidenz von 65,90 *

Quellangabe
https://www.wiesbaden.de/leb … rderung/coronafallzahlen.php
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Dienstag 23.03.2021
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Freitag 26.03.2021
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Dienstag 06.04.2021
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