@ Grace_2020 und (3) Absatz 5 danach wäre auch der Auszufüllende Nachweis für die Personalien hinfällig ( stichprobenartig) und auf Verlangen .. wie hier im Forum von einem Veranstalter schon veröffentlicht hat. Aber vielleicht ist es ja mal wieder Land Stadt...der es anders sieht
(5) Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu in den Absätzen 1
bis 3 genannten Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote
verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren!!!. Deshalb sind bei der Inanspruchnahme oder Ausübung dieser Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten der jeweilige
Immunisierungs- oder Testnachweis beziehungsweise Schülerausweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen !!! den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen
Personen vorzuzeigen. Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen
den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten durch die
für das Angebot, die Einrichtung oder Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen. Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.