Zitat von **********_2014:
„Da das scheinbar bedeutet das auch Ungeimpfte Zutritt bekommen und das nur mit einem einfachen Bürgertest, steigt das Risiko einer Infektion wieder und das ist entgegen der Wahrnehmung einiger Personen eben nicht sicherer.
Als es noch 2G+ gab, war es mit zusätzlichem Test schon sicher und wir sind verschont geblieben, aber wenn jetzt wieder Ungeimpfte "mitmischen" ???????
Vielleicht haben wir ja auch die Schutzverordnung oder Ralfs Hinweis falsch verstanden.
Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus
Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Als es noch 2G+ gab, war es mit zusätzlichem Test schon sicher und wir sind verschont geblieben, aber wenn jetzt wieder Ungeimpfte "mitmischen" ???????
Vielleicht haben wir ja auch die Schutzverordnung oder Ralfs Hinweis falsch verstanden.
Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus
Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Seit dem 20. März gibt es die, vor 2 Jahren ausgerufene, pandemische Lage nicht mehr und somit keinerlei rechtliche Grundlage mehr für Privatpersonen den Impfstatus anderer abzufragen.