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Regeln?!

****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
Regeln?!
so, ich hab da mal aus aktuellem anlass eine frage.

und zwar zu den regeln, ich wurde nämlich wegen meines streams am freitag abend angemahnt.

ich habe während des streams eigentlich nichts gemacht was ich nicht auch bei twitch gemacht hätte.

bissle musik, bissle labern, bissle zocken (außer das ich conan exiles bei twitch nur ohne die mods hätte spielen dürfen...und porno studio tycoon dort nicht erlaubt sind, immerhin ist nacktheit böse...und gewalt toll *zwinker* ) und....es kam auch gar nicht mal so schlecht an denk ich.

zurück zum thema: nun wurde ich also vom support angemahnt.

Hallo Aisolon,

uns haben Hinweise zu deinem Verhalten in Livestreams erreicht.

Ein respektvolles Verhalten macht auch im Livestream Eindruck. Die Live-Video-Funktion und der Chat leben vom lustvollen Miteinander auf Augenhöhe:

• Sei freundlich und hilfsbereit.
• Originalität und Witz sind gern gelesen.
• Achte darauf, keine Grenzen des guten Geschmacks zu überschreiten.
• Menschen, die sich live zeigen, tun dies aus freien Stücken und ohne Bezahlung.
• Verzichte auf das Filmen von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Onlinegames)

Wir bitten dich, künftig auf diese Punkte zu achten, um eine Sperrung im Stream zu vermeiden. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den Livevideos!

Liebe Grüße
XXXXXXXXXXX
JOY-Team

so...is alles ok, auch wenn ich das nicht ganz verstehe. immerhin wollen die meisten publisher das ihre spiele auch gestreamt werden, ist ja auch werbung für die, die musik war von youtube, ebenfalls für jeden auch so hör- und sehbar. ich habe keine kostenpflichtigen inhalte gestreamt oder zugänglich gemacht, nix von netflix, prime oder sonstwie.

aber gut, stream ich halt nicht mehr da es mir zu blöde is meinen dödel nur inne cam zu halten *ggg*

nur wo hätte ich die regeln vorher finden können? selbst nach längerer suche finde ich nirgends stream regeln.

man sollte meinen das man https://www.joyclub.de/hilfe/spielregeln.html dort die regeln zu livestreams findet...aber auch hier fehlanzeige...
*******hrer Paar
221 Beiträge
Ich (m) denke, dass es an dem urheberrechtlich geschütztem Material liegt.
Natürlich hast du keine bösen Absichten, aber es gibt eben Regeln und Gesetze (auch ausserhalb von Joy) die dem entgegen stehen.
Ich sag mal so, wenn jemand sein Liebesspiel im Stream zeigt und dabei ein Radio im Hintergrund läuft, dann ist das streng juristisch gesehen eine öffentliche Vorführung/Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken und somit schon problematisch. Der Joyclub ist dann als Platform-Betreiber schon mit angreifbar. Da hinterliegt zwar dann auch keine böse Absicht, ist aber eben so....leider....
Daher kann ich schon nachvollziehen, wenn der Betreiber des Dienstes darauf achtet.

Auch die gut gemeinten und der Unterhaltung der User dienenden Music-Streams oder Partys sind ohne Anmeldung bei der GEMA echt ein Risiko, da eine nicht unerhebliche Kostennote in Form einer Abmahnung zu bekommen.

Der einzige Vorteil gegenüber offenen Plattformen (YouTube, Facebook, etc.) ist, dass es hier vermutlich selten oder gar nicht auffällt.

Ist alles irgendwie blöd, ist aber so, das kann man dem Platform Betreiber aber nicht anlasten, dass darauf geachtet wird.

LG
****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
es hätte ja irgendwo stehen können...

abgesehen davon...die meisten betreiber erlauben das streamen explizit.

youtube habe ich so gut es ging nur offizielle sachen gestreamt. d.h. vom erzeuger selbst hochgeladen bzw vom label-kanal.

gema is nich weil ich kein radiosender bin. dazu fehlt mir unter anderem ein fester sendeplan um so eingestuft zu werden

sonst müssten auch die popp-streams wo musik im hibtergrund läuft bei der gema angemeldet werden *g*


edit:.

im übrigen kann ich nur vermuten das es in der mahnung darum geht. aus selbiger geht das ja nun nicht hervor was mir nun genau vorgeworfen wird....aber ich möchte mal nicht kleinlich sein.

"herr XYZ Ihnen wird etwas vorgeworfen...hier ist das BGB!" *baeh*
**RE Paar
1.119 Beiträge
Zum Thema Gema,
man muß kein Radio haben um Gema pflichtig zu werden.
Gema muss man dann zahlen sobald man Musik veröffentlicht. Da ist es egal ob es im Videostream ist, oder Kneipe, Clubs usw.
Youtube zahlt auch Gema für die Videos.

@****lon du warst damit schon Gema pflichtig, da du YouTube Videos weiter verbreitet hast und da ist es egal ob diese öffentlich sind.

Sollten zum Thema Gema Fragen offen sein, einfach melden.
Einen netten Gruß
Matthias
Wenn ich mal meine Meinung dazu sagen darf...........

1.) Betrachte es nicht als Abmahnung, sondern als Hinweis/Info
2.) Ein Game hier auf Joy zu übertragen finde ich absolut unpassend, ich gehe ja auch nicht zum Bäcker um eine Waschmaschine zu kaufen.

Nicht bös gemeint, ist halt meine Meinung.
****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
nun...es gibt verschiedene arten von games, auch spiele die bei twitch nicht gestattet sind, aufgrund von explizit sexuellen inhalten zb. (porno studio tycoon zb...man sieht zwar nix....aber der titel reicht aus....)

abgesehen davon: ich hatte den eindruck das einige doch spaß hatten an dem ganzen stream.

außerdem mussman als single mann schon irgendwas bieten können. pärchen und frauen haben es da leichter...weil halt...naja...pärchen und frauen *g*

und den ganzen abend alleine still und schweigend vor der cam zu hocken find ich...gelinde gesagt arg langweilig. dann kannich auch wieder normal chatten gehen
Mach es doch wie ich. Frauchen schläft noch, ich streame alleine, habe teilweise nur 3-7 Leute im Chat, aber es wird sich immer über irgendwas unterhalten. Manchmal, wenn nicht sogar öfter, ist es sehr lustig und macht Spaß.
*******fan Mann
680 Beiträge
Ich denke nicht dass man sagen kann, "das passt hier nicht" die streams sind ein Community Feature, wenn jemand das wie Twitch benutzt kann die Unterhaltung dennoch Bezug zu dieser Seite haben und selbst wenn, dann wird da halt nicht zugeschaltet.

Wenn es irgendwann viele Streamer gibt braucht man auch Kategorien
*******fan Mann
680 Beiträge
*engel*
******ger Mann
828 Beiträge
JOY-Team 
Es gibt sicher erst mal nichts, was hier nicht passt. Ich habe schon sehr viel erlebt:
• Kochshows
• Musiker (Gitarre, Dudelsack)
• Mittelalterliche "Schildbauer"
• Sub Vorführungen
• DJs jeglicher Art
• Clubtouren
• Jede Menge wunderschöner Talks zu verschiedensten Themen
• Heissen Sex

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
******ger Mann
828 Beiträge
JOY-Team 
@****lon Das Stremaing im JOY ist noch recht neu. Ich denke mal, dass hier noch mit dem Umgang mancher Inhalte gelernt werden muss. Wahrscheinlich wird das bei dir ebenfalls der Fall gewesen sein. Gib dem Support noch ein wenig Zeit dafür Lösungen zu finden. *top*
*******011 Paar
143 Beiträge
Hallo, ich (wir) überlegen auch ein Erotik Spiel mit einem hauch von Horror (als PC Spiel) zu streamen.
Der Beitrag hier ist jetzt schon was älter und ich frage mich ob es da mittlerweile schon neue Infos (Regeln) gibt?
Ich habe immerhin schon bei den Tipps fürs Streamen gelesen, das man auf Fotos reacten darf. Und bei einem Videospiel ist es doch quasi das selbe, oder sehe ich falsch?

Viele Grüße
*****ich Mann
7.207 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Hallo @*******011,

wenn ihr ein Let's Play bei uns machen möchtet, steht dem nichts im Wege. Und auch explizite Inhalte sind bei uns ja erlaubt und erwünscht. *g*

Liebe Grüße,
Dan_Rich
JOY-Team
Wäre es dann auch erlaubt, Pornos hier aus dem Joy zu zeigen?
Zumindest die Trailer und die kostenlosen? *happy*
****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********e_13:
Wäre es dann auch erlaubt, Pornos hier aus dem Joy zu zeigen?
Zumindest die Trailer und die kostenlosen? *happy*

wüsste nicht was dagegen spricht.

für cam und die trailer braucht man beides fsk18 etc. also gleiche vorraussetzungen.

wüsste also nicht was dagegen sprechen sollte. zumindest die trailer und kostenlosen.

bei profilvideos und die gekauften/geliehenen wirds aber probleme geben
Letzteres ist klar *happy*

Gut, dann gibt es da demnächst Mal was von uns *mrgreen*
*****ewa Frau
173 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo @********e_13

Bitte beachte dabei folgendes... (siehe Screenshot)
Nicht das du Ärger bekommst *g*

Liebe Grüße
Peschewa
****lon Mann
2.802 Beiträge
Themenersteller 
ich bin davon ausgegangen das @********e_13 mit zu sehen sein wird im stream um das zu bewerten, kommentieren, besprechen wie auch immer und nicht vom reinem videomaterial ^^
Zitat von ****lon:
ich bin davon ausgegangen das @********e_13 mit zu sehen sein wird im stream um das zu bewerten, kommentieren, besprechen wie auch immer und nicht vom reinem videomaterial ^^

Claro que sí! *g*
*****ich Mann
7.207 Beiträge
JOY-Team Gruppen-Mod 
Hallo @********e_13,

ich melde mich kurz seitens des JOYclubs, zu unseren Vorgaben, betreffend der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in Reaction-Videos.

Zunächst sei nochmal deutlich gemacht, dass das reine Abspielen von geschütztem Material - auch wenn die Trailer und freien Inhalte hier für jedes Mitglied einsehbar sind - in eurem Stream nicht möglich ist. Ein Rechteinhaber entscheidet grundsätzlich, an welcher Stelle sein Material wiedergegeben werden darf. Ohne eine entsprechende Genehmigung bei der reinen Wiedergabe in eurem Streams, sind wir rechtlich gezwungen, entsprechende Streams zu beenden, sobald wir davon Kenntnis erlangen. Dies gilt ebenfalls für urheberrechtlich geschützten Inhalte von außerhalb des JOYclub. Zumal unsere Mitglieder in den Livestreams auch Live-Material erwarten.

Wie verhält es sich nun mit den von dir geplanten Reaction-Videos, welche mit einem Livefaktor (Bild-in-Bild) stattfinden?

Solche Formate sind generell möglich, da Schnipsel, bzw. Ausschnitte im Reaction-Format unter das Zitatrecht nach § 51 UrhG fallen können. Das ist allerdings ein weites und zum Teil bisher nicht klar definiertes Feld. Es braucht nach bisheriger Rechtslage eine konkrete Eigenleistung und einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem bereits bestehenden Werk.

Wir als Plattform können keine lizenzierten Filmmaterialien zur generellen freien Nutzung freigeben. Wer sich inhaltlich mit den Trailern und kostenfreien Filmen in einem Reaction-Format auseinandersetzt, kann sich auf das Zitatrecht nach § 51 UrhG berufen. Allerdings können wir dafür keine rechtliche Sicherheit geben, auch wenn wir auf der Plattform ein Live-Reaction-Format - ähnlich wie YouTube oder Twitch - nach aktuellem Stand nicht zwingend unterbinden würden, liegt die Verantwortung, sich mit der dazugehörigen Rechtslage auseinander zu setzen beim Streamenden.

Kurz zusammengefasst:

Ein Reaction-Video auf die im JOYclub frei zugänglichen Trailer und Videos ist generell möglich, doch wir als Plattform können keine rechtliche Sicherheit geben, dass sich ein Rechteinhaber eventuell nicht doch daran stört, dass sein Video in eurem Reaction-Stream Verwendung findet.

Die meisten Rechteinhaber sehen die Verbreitung ihrer Werke in Reaction-Videos als zusätzliche Werbung für sich, weswegen tatsächliche Einwände größtenteils die Ausnahme bilden, doch liegt die letztliche Verantwortung beim Streamenden, eventuell darzulegen, dass sich das Format mit den entsprechenden Inhalten soweit kritisch auseinander gesetzt hat, dass die Verwendung durch das Zitatrecht gedeckt ist - auch wenn tatsächliche Beschwerden der Rechteinhaber die Ausnahme darstellen.

Ich hoffe, dies ist soweit nachvollziehbar und hilft erstmal weiter.

Liebe Grüße,
Dan_Rich
JOY-Team
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