ich kann sehen, wenn ich zahle...
da kommen wir ja an eine Grauzone: Prostitution
laut WIKIPEDIA:
Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen
gegen Entgelt, seit den 1970er-Jahren auch Sexarbeit genannt, scherzhaft auch horizontales Gewerbe.
Der Europäische Gerichtshof erklärte in seiner Entscheidung vom 20. November 2001, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2 EG sind.
Sexarbeit ist ein seit den 1970er Jahren verwendeter aktivistischer Begriff für bezahlte Tätigkeiten in der Sexindustrie, insbesondere als Prostituierte,[1] aber auch als Domina, Pornodarsteller oder
Peepshowdarsteller. Wichtig ist dabei, dass der Begriff Sexarbeit „eine
konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartnern gegen Entgelt oder andere materielle Güter“[2] bezeichnet und nicht-einvernehmlichen Sex bzw. Sex mit Minderjährigen aus der Definition ausschließt.
Bezahlung / Entgeld erfolgt in Form von Coins (laut
Joyclub: Für das Einlösen von Goodies benötigst du Coins. Diese bekommst du kostenlos für besondere Aktivitäten im JOYclub, du kannst sie aber auch jederzeit selbst wieder aufladen.)
JOYns
Sind also wie Geld zu betrachten oder 'geldwerter Vorteil'...
Jetzt kommen wir aber zum
Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) nachzulesen auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Ein
Prostitutionsgewerbe betreibt, wer
gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt
Die
Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben möchten, erfolgen.
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
verschärfend ist da besonders §5 Absatz 5:
(5) Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern. Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben
Prostituierte ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen.
Prostituierte unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen. Im Übrigen gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung.
Na dann bin ich mal gespannt, ob alle erforderlichen Erlaubnisse, Anmeldungen und Nachweise bei allen Streamern und Joyclub im vollen Umfang vorliegen...
Ich bin kein Anwalt, sind nur
zu dem Thema...