Alle Texte stehen 70 Jahre lang nach dem Tod des Autors bzw. der Autorin unter Autorenschutz. Mit anderen Worten: Alle Texte, deren Autor länger als 70 Jahre tot ist, sind "gemeinfrei", d.h.: können z.B. ohne Probleme - auch ohne vorherige Genehmigung - vorgelesen werden.
Allerdings gilt das nur für deutsche Originaltexte. Übersetzungen unterliegen selber auch dem Urheberrecht. Wenn man also eine deutsche Übersetzung eines amerikanischen Autors verwenden will, muss nicht nur der Autor, sondern auch der Übersetzer länger als 70 Jahre tot sein, um diesen Text dann ohne vorherige Genehmigung verwenden zu können.
Mit anderen Worten: Alle Werke deutschsprachiger Autoren (und Übersetzer), die vor 1952 gestorben sind, kann man frei verwenden.
Eine Besonderheit liegt in dem seltenen Falle vor, wenn ich jetzt z.B. auf dem Flohmarkt ein Manuskript mit einem bislang unbekannten Gedicht von Goethe entdecken würde. Der ist 1832 gestorben, also vor mehr als 70 Jahrem, also gemeinfrei. Weil aber diese Gedicht noch nie publiziert wurde, und ich der erste bin, würde ich ein Sonderschutzrecht von zehn Jahren ab Erscheinungsdatum haben. Aber das ist so selten, dass das für die Fragestellung hier keine Rolle spielt.