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Lesen / Vorlesen (Urheberrecht)

*******aar Paar
2.133 Beiträge
Themenersteller 
Lesen / Vorlesen (Urheberrecht)
Hallo,
gerne würden wir erotische (oder auch andere Geschichten) lesen.
die *idee* sind im * Kopf ....

Wie ist aber die rechtliche Sache ?

*frage* man nimmt eine Geschichte aus einem Buch / Internet etc .... dann sind wir wahrscheinlich im Bereich des Urheberschutzes (auch wenn nicht kommerziell)?

*frage* Wo bekommt man "freie" Geschichten, die als Stream/ Podcast gelesen werden können?

Freuen uns über Anregungen...
*******fun Mann
817 Beiträge
ich hätte nen medien, bzw gemarecht fachman an der hand, den könnte ich mal fragen. kann aber dauern, weil sowohl er, als auch ich grad echt im arbeitsstress sind
*******r44 Paar
297 Beiträge
Lesen / Vorlesen (Urheberrecht)
Hallo,
gerne würden wir erotische (oder auch andere Geschichten) lesen.
die *idee* sind im * Kopf ....

Wie ist aber die rechtliche Sache ?

*frage* man nimmt eine Geschichte aus einem Buch / Internet etc .... dann sind wir wahrscheinlich im Bereich des Urheberschutzes (auch wenn nicht kommerziell)?

*frage* Wo bekommt man "freie" Geschichten, die als Stream/ Podcast gelesen werden können?

Freuen uns über Anregungen...[/oquote]

Hallo,
warum fragst du die Autoren nicht selber wie z.B. @*******ydla ?

Sie ist eine mega geile Autorin für BDSM und erotische Bücher. Auch kennt sie viele andere Autoren 😉.

Liebe Grüße
Xaria & Tobi
*********otion Frau
1.489 Beiträge
Das einfachste wäre wenn Du hier im Joy auf Suche gehst und die Leute direkt darauf ansorichst. Bei Nennung werden da wohl viele zustimmen.

Hier sind ne Menge Autoren unterwegs z. B. @*******ma_1
*******eben Mann
534 Beiträge
Alle Texte stehen 70 Jahre lang nach dem Tod des Autors bzw. der Autorin unter Autorenschutz. Mit anderen Worten: Alle Texte, deren Autor länger als 70 Jahre tot ist, sind "gemeinfrei", d.h.: können z.B. ohne Probleme - auch ohne vorherige Genehmigung - vorgelesen werden.
Allerdings gilt das nur für deutsche Originaltexte. Übersetzungen unterliegen selber auch dem Urheberrecht. Wenn man also eine deutsche Übersetzung eines amerikanischen Autors verwenden will, muss nicht nur der Autor, sondern auch der Übersetzer länger als 70 Jahre tot sein, um diesen Text dann ohne vorherige Genehmigung verwenden zu können.
Mit anderen Worten: Alle Werke deutschsprachiger Autoren (und Übersetzer), die vor 1952 gestorben sind, kann man frei verwenden.
Eine Besonderheit liegt in dem seltenen Falle vor, wenn ich jetzt z.B. auf dem Flohmarkt ein Manuskript mit einem bislang unbekannten Gedicht von Goethe entdecken würde. Der ist 1832 gestorben, also vor mehr als 70 Jahrem, also gemeinfrei. Weil aber diese Gedicht noch nie publiziert wurde, und ich der erste bin, würde ich ein Sonderschutzrecht von zehn Jahren ab Erscheinungsdatum haben. Aber das ist so selten, dass das für die Fragestellung hier keine Rolle spielt.
*********rdie Frau
41 Beiträge
Kurze Frage, kurze Antwort Seite 12
• habe ich die gleiche frage gestellt - siehe dort auch die antworten.
lg andrea
*******aar Paar
2.133 Beiträge
Themenersteller 
@*********rdie

Danke - hab den Link gepostet, falls andere das Thema auch noch Interessiert ...

Stream4Fun: Kurze Frage, kurze Antwort


warum fragst du die Autoren nicht selber
Das ist natürlich auch noch im Plan (hier sind viele sehr gute Geschichten *top*)

interessant ist eben die generelle (Urheber-) Rechtslage
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