Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hausfreundin gesucht
2368 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Juristen gesucht

*******_nw Frau
1.395 Beiträge
Themenersteller 
Juristen gesucht
Da wir hier ja in der Gruppe Studenten sind und es nicht immer nur um Sex gehen muss wollte ich euch mal um eure Hilfe bitten. Ich habe den Grundrechtekurs besucht (bin Nebenfächler) und muss dort nun eine HA schreiben. Leider war die Uni dieses Jahr geizig und hat weder Tutorium noch Arbeitsgemeinschaften angeboten. In der Vorlesung wurde nur die Theorie behandelt, keine Fälle. Trotzdem ist in der HA nun ein Fall zu bearbeiten. An sich habe ich schon die ein oder andere Idee, nachdem ich Fallbücher gelesen habe. Aber da mir eben die Übung fehlt wollte ich hier mal fragen, ob mir jemand kurz ein oder zwei Tipps geben kann was ich prüfen muss und wie ich das vorallem aufbaue.

Die Hausarbeit ist auf der HP der Uni Konstanz beim Fachbereich Rechtswissenschaften als ZwischenprüfungsHA zu finden und für alle öffentlich zugänglich (lasse den Link lieber mal weg)

Ich dachte bisher, dass es sich dabei um eine abstrakte Normenkontrolle handeln dürfte, da es um die Länderkompetenz geht. Liege ich da richtig und wie baue ich da nun die eventuell verletzten Grundrechte mitein? In meinen Skripten geht man da anfangs auf die materielle Verfassungsmäßigkeit näher ein, aber der Landtag möchte hier ja nur ein Gutachten.

Da das Thema ja diskutiert werden kann hoffe ich, dass es für die Moderatoren ok ist ;-). Schon mal vielen Dank.
*******n81 Mann
10 Beiträge
dafür
stell ich den link rein...

http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/Staatsexamensstudiengang/hausarbeiten.htm

nur welche der hausarbeiten verfasst werden soll.....darf die vorrednerin selber erzählen:-)

lg dom
*******_nw Frau
1.395 Beiträge
Themenersteller 
die kleine Zwischenprüfung Öffentliches Recht, vielen Dank für den Link *g*
Jurist gefunden
Hallo Funny,

ich hab grad den Sachverhalt überflogen und kann dir schon mal eine Frage beantworten:
In der Fallfrage wird nur nach der Verfassungsmäßigkeit gefragt, das heißt, du musst deine Falllösung nicht "prozessual einkleiden".
Folglich musst du dich nicht für irgendein Verfahren entscheiden und keine Zulässigkeit prüfen.
Du prüfst stattdessen quasi nur die Begründetheit im Normenkontrollverfahren, nennst es nur nicht so *g*
Ich bin grad bei der Arbeit und kann so auf die Schnelle nicht viel mehr dazu sagen, werds mir aber noch mal in Ruhe durchlesen und da wird mir bestimmt noch was dazu einfallen...

Ach ja, und das wichtigste: Nicht von der "Seminarmeinung" verrückt machen lassen, das kostet dich Zeit und Nerven und macht in den meisten Fällen auch nicht klüger...

Liebe Grüße aus Göttingen!
*******_nw Frau
1.395 Beiträge
Themenersteller 
Ah das ist lieb von dir, vielen Dank. Ja, dass er nur nach der Verfassungsmäßigkeit fragt hat mich auch als erstes verwirrt. Wir haben am Ende der VL nur mal kurz eine Verfassungsbeschwerde angeschaut und ich dachte er wird Eine prüfen lassen, daher konnte ich mit der Fragestellung nicht wirklich was anfangen.
Was mich wundert ist, dass es immer wieder um die Kompetenz des Landes BW geht, man sagt doch immer es muss jede Info aus dem Sachverhalt rein, hat man Eine nicht verarbeiten können hat man einen Fehler gemacht. Wo packe ich das dann hin? Ich habe hier eine Musterhausarbeit gefunden, die mir zumindest ähnlich scheint:

Überprüfung der Vereinbarkeit der Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit dem Grundgesetz

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit: nach Kompetenz des Gesetzgebers
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit:
• Verstoß des KWahlG gegen die Grundsätze der Wahl Art. 28 I2, 38I1
GG; hier wird dann Schutzbereich, Eingriff usw geprüft

Ist das in etwa das, was er haben möchte?
******tse Paar
4 Beiträge
Hätt ich auch drauf kommen können...
Lerne grad für HGB und hab ein paar Klausuren aus den vergangenen Jahren - nur eben ohne Lösung - aber mich an den JC zu wenden - die Idee kam mir dummer Weise nich - Kompliment an die Themeneröffnerin!

LG Katrin
**vi Frau
4.647 Beiträge
kicher

Ich finds auch klasse.

Hab zwar ein anderes Fachgebiet - aber ich amüsier mich köstlich über die Fachsimpelei hier (also eher über meine fünftausend Fragezeichen, die mir beim Lesen Eurer Zeilen im Gesicht stehen), und ich bin absolut begeistert davon, wie genial diese Gruppe momentan fluppt.

Weiter so!
*****385 Mann
1.224 Beiträge
@***ny:

Stimme dem einen gefundenen Jursiten zu.
Zu prüfen ist nur die "Begründetheit", losgelöst von der prozessualen Seite.
Und ja, zuerst formell, dann materiell prüfen.

Formell hast du richtig erkannt, Gesetzgebungskompetenz und ggf. auch das Gesetzgebungsverfahren.

Materiell eben die Vereinbarkeit mit der Verfassung.
Welche Art. da nun in Betracht kommen, müsste ich mir erst einmal genauer dann anschauen.

Aber du bist auf jeden Fall auf einem guten Weg.

Puh....StaatsOrga....das ist lange her....:)
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.