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Vertrag

Vertrag
was mich interessiert habt ihr eine schriftlichen Vertag mit Euren Doms oder ist es bei Euch mündlich angesprochen? Be mir ist es so, dass wir einen Vertrag haben, aber auch mündliche Absprachen gelten.


Lg
stefan
nein
ich bin auch im moment bei der einstellung, das ich soetwas nicht möchte, denn ich bin doch immerhin noch ein freier mensch der tun und lassen kann was er will. der gedanke einen vertrag ein zu gehen behagt mir nicht wirklich.
lg
**********Engel Frau
25.909 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nein
Keinen Vertrag. Ich sehe auch den Sinn darin nicht. Ich habe mich ihm geschenkt, ich vertraue ihm, er vertraut mir. Wozu noch einen Vertrag?

Aber das ist nur meine und seine Einstellung, jeder mag es anders.
****i81 Frau
157 Beiträge
Ich kann mit den Verträgen irgendwie nichts anfangen .. mittlerweile hab ich einige gelesen, aber ich denk mir immer, wie "blöd" muss ich sein, um das zu unterzeichnen?

Also das soll jetzt bloß nicht abwertend gemeint sein, ich respektier diejenigen, die das für sich in ihrer Partnerschaft haben wollen ... aber wenn ich wem "gehorchen" will oder bestimmte Regelungen habe .. dann halte ich mich auch daran, wenn ich keinen Vertrag habe. Ich würd sowas niemals unterschreiben .. weil kein Vertrag könnte so geschrieben sein, dass ich wirklich auf Dauer damit einverstanden bin.
Nein
Ich schliesse mich da den Meinungen meiner Vorschreiberinnen weitgehend an.

Wenn ich mich verschenke, brauche ich keinen Vertrag.

Bei mir kommt allerdings auch noch dazu, dass ich niemals eine 24/7 Beziehung führen wollen würde...insofern fällt ein Vertrag meiner Meinung nach eh weg *gg*

L.G. Wings
Vertrag...
kommt gar nicht in frage, solange ich das hier nicht so lebe wie es eigendlich sein sollte.

ich bin ein freier mensch u d würde mich niemals per vertrag auf irgendetwas festlegen.....wo bleibt den da bitteschön das vertrauen
*******lina Frau
569 Beiträge
Wieviel Sinn
macht ein Vertrag der nicht rechtswirksam ist?
Welche Bedeutung soll ein Vertrag haben?
Wenn ich mich verschenke brauche ich keinen Vertrag, wie hier ja nun schon mehrfach erwähnt.

Eine schönere Idee finde ich, wenn sub ihrem Herrn einen "Tagesvertrag" schenkt. Darin kann sub ja alles mögliche schreiben das dann für diesen einen Tag gilt. Natürlich ist dieser rechtlich gesehen auch völlig nichtig aber darum geht es dann ja auch nicht. Aber an diesem einen Tag lebt sub dann 1000%ig so wie ER das gerne hätte.

Also wir haben uns vertraglich nicht aneinander gebunden!
Hier gibt es auch keinen Vertrag. Käme für mich aus denselben GRünden, wie sie schon genannt wurden, nicht in Frage. Ich bin ein freier Mensch und lasse mich da nicht vertraglich binden, zumal ein solcher Vertrag keine rechtliche Wirksamkeit hat....also ohnehin unnütz ist
Ich hab vier Jahre im Justitiariat meiner Behörde gearbeitet *lach*, danach hat man von Verträgen die Schnauze voll.
Abgesehen davon habe ich das Gefühl, daß es ein Mißtrauensbeweis ist, wenn ich "du darfst" und "du darfst nicht" aufschreiben und siegeln lassen muß, damit ich bei Verstößen dagegen darauf pochen kann....
Käme für mich nicht in Frage
Ein Vertrag wäre überhaupt nichts für mich.

Ich möchte trotz alle dem ein freier Mensch bleiben.

Lieben Gruß
Rieke
***ik Frau
258 Beiträge
Bei uns gibt es ebenfalls einen Vertrag und dazu mündliche Absprachen dazu.


Liebe Grüße Inuik
auch ohne Vertrag
Für mich heisst es: wahre Hingabe braucht keinen Vertrag.

Ich lebe mit meinem Herrn in einer festen Beziehung, aber wir wohnen nicht zusammen.

DS und SM sind nur ein Teil unserer Beziehung und das ist gut so. Sicher ein sehr intensiver Teil und keiner möchte ihn mehr missen.

Ansonsten weiss ich, was er von mir als Sub erwartet und ich möchte ihm ja auch gefallen. Also sind bestimmte Dinge wie seine Kleidungswünsche zu erfüllen, die tägliche Pflege und Rasur etc. für mich selbstverständlich und dazu brauche ich keine "schriftliche Arbeitsanweisung".

Ansonsten führe ich ein selbstbestimmtes eigenständiges Leben und lasse mir da auch nichts vorschreiben.

Mein Dom liebt und braucht aber eben auch die selbstbewusste Frau genauso, wie die hingebungsvolle Sub. Alles zu der gegebenen Zeit und es ergibt sich eben bei uns so - halt ohne Regeln, Befehle und daher auch ohne Strafen.

Aber das ist eben meine persönliche Meinung und begründet sich auch aus meiner persönlichen Lebenslage.
Ich hatte nie einen schriftlichen Vertrag mit einem meiner Herren.

Zunächst sehe ich überhaupt keinen Sinn in einem schriftlichen Vertrag, der keine Rechtswirksamkeit hat.

Dann ist da das Gefühl, daß das alles aus Vertrauen, freiwillig und gemeinsam geschieht. So lange das alles gegeben ist, ist das freiwillig gegebene Versprechen für mich viel bindender als ein Vertrag. Ist das nicht mehr gegeben, wäre auch jeder Vertrag nichtig.

Und zuletzt .... sollte so ein Vertrag in der Tat eine ähnliche Bedeutung wie Rechtswirksamkeit haben ... würde es mir eher Angst machen. Man weiß nie was kommt. Und mich als Mensch endgültig einem anderen überantworten ... Nie. Trotz aller Devotheit einem Herrn gegenüber, der es (meiner Meinung nach zu dem gegebenen Zeitpunkt) verdient, liebe ich mein eigenes Mensch-Sein zu sehr, als das ich mich völlig und restlos übergeben würde.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Wir haben allenfalls einen mündlichen Vertrag (wenn man das so nenne kann) ........der auf BEIDEN Seiten lautet......egal was wir tun, egal wo unser Weg uns hin führt, immer offen und ehrlich, voll gegenseitigem Respekt und Achtung.

Brauchts sonst noch irgendwas??? *g*

Lizzy
Hallo,

klar hat so ein Vertag keine Rechtsgültigkeit.

Ich würde meine Regeln und Pflichten auch nicht verletzten wenn es keinen Vertrag gäbe. Doch ich selbst sehe den Vertrag nicht als eine Art zwang was ich zu tun und zu lassen haben sondern eher als eine Art schriftliche Festlegung unserer Spielbeziehung wie eine Art Zeugnis etwas was uns verbindet.

Lg
stefan
*******ven Frau
1.743 Beiträge
ja,
wir haben einen Sklavenvertrag.
Der, natürlich, nicht rechtskräftig ist. *zwinker*
Es ist mehr der symbolische Akt des "Überlassens".
Wir haben das in einer Zeremonie ganz feierlich getan.
Ein Abend ,an den ich noch heute mit einer Gänsehaut und einem Schauer über dem Rücken denke...*hach
Er wurde von uns beiden erstellt, Einwände besprochen, Änderungen vorgenommen und dann in einem schönem Rahmen von uns beiden unterzeichnet *lächel
ein vertrag...
hätte nur dann rechtsgültigkeit wen er vor laufender kamera verlesen und kommentiert wird. natürlich in beiderseitigem einverständnis.

es brauch doch nur ein streit aufzukommen und sie geht vor lauter wut oder von mir aus auch rache zur polizei und zeigt ihn an. die sehen natürlich noch blaue flecke oder dergleichen.
dann hätte dom aber ein problem......

ich denke aber dass es sowas eher seltenst gibt, denn bdsm ist eine sache des vertrauens, repekts voreinander

lg ira
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Also wenn ich hier bisweilen mal von einem Vertrag innerhalb einer Beziehung sprach, welcher anfangs ausgehandelt wird, dann in der Form, dass man sich trifft, die Chemie stimmt und man die Grundzüge der künftigen Beziehung festlegt:

*pfeil* ob man eine reine Spielbeziehung will,
*pfeil* ob man auch den Alltag oder sogar
*pfeil* sozusagen 24/7 miteinander verbringen will,
*pfeil* ob man eine monogame Zweierbeziehung will,
*pfeil* ob Vorführung einbezogen werden soll oder sogar
*pfeil* Fremdbenutzung angestrebt wird

et. etc. Und zwar wenigstens im mündlichen Gespräch unter erwachsenen Menschen.
Ich habe hier nur die wichtigsten Dinge genannt, die jedoch nach meiner Meinung, schon am Anfang geklärt werden sollten, damit es hinterher keine Tränen gibt.
Die Aufzählung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.
Wer einen schriftlichen Vertrag möchte, der soll das tun. Mein Herr und ich brauchen dies nicht, da wir uns auch dann als gleichwertig ernst nehmen, wenn wir aus einer nachträglichen Erfahrung, die bisher getroffene mündliche Absprache, in einem Gespräch eventuelle erweitern oder einschränken müssen.
Panta reih!
Ich hab den ganzen Tag mit Verträgen u. Ä. zu tun, da muß ich mir sowas im Privatleben nicht auch noch schriftlich antun!
Denn wer sollte sich denn an Absprachen halten, wenn nicht der Mensch der einen liebt?! *zwinker*
Ziemlich zu Anfang hatten wir einen Vertrag.
An dem Tag als ich die Zusatzklausel unterzeichnet habe, war der Vertrage bzw. unser Regelwerwek hinfällig.
Zu Zusatzklausel lautete: das ich keine Tabu's und kein Stopwort mehr habe.
Wenn ich mich meinem Herrn unterwerfen, dann mit allen Konsequenzen, ohne wenn und aber und dann braucht es auch keinen Vertrag mehr.

Ja ich weiß, ich bin bescheuert. *zwinker*

LG

Sklavin lena
*******ven Frau
1.743 Beiträge
@Sklavin_lena
Zu Zusatzklausel lautete: das ich keine Tabu's und kein Stopwort mehr habe.
Wenn ich mich meinem Herrn unterwerfen, dann mit allen Konsequenzen, ohne wenn und aber und dann braucht es auch keinen Vertrag mehr.
Ja ich weiß, ich bin bescheuert. *zwinker*

Bescheuert IHMO nicht*lächel
Es zeugt nur von einen so großen Vertrauen, daß Du ganz genau weißt, egal was Dein Herr von dir will oder Dir befiehlt, er wird nichts schlechtes oder unmögliches von Dir verlangen.....*smile
*******ven Frau
1.743 Beiträge
@SMuckstueck
ein vertrag...
hätte nur dann rechtsgültigkeit wen er vor laufender kamera verlesen und kommentiert wird. natürlich in beiderseitigem einverständnis.

*schock*

Ein Vertrag, der auf die Übereignung einer Person ausgelegt ist, kann NIE rechtskräftig sein, selbst wenn 100 Notare das Ding unterschreiben würden.
Ganz einfach, weil er gegen geltenes Gesetz verstößt.
Wollt das hier nur mal klarstellen.
Ein schriftlicher / mündlicher/ meinetwegen auch noch fernmündlicher Sklavenvertrag hat einzig und allein eine symbolische Bedeutung, nicht mehr und nicht weniger.......
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Ein Vertrag, der auf die Übereignung einer Person ausgelegt ist, kann NIE rechtskräftig sein, selbst wenn 100 Notare das Ding unterschreiben würden.

Seeeeeehr richtig! Dagegen steht nämlich der § 138 BGB, der sittenwidrige Verträge für rechtsungültig erklärt.

Beckscher - Kommentar:
gegen die guten Sitten verstößt, wenn es nach seinem Inhalt, Beweggrund oder Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden gilt. Also ist das Durchschnittsempfinden der jeweils infrage kommenden beteiligten Kreise maßgebend.

und

Die meisten dieser Geschäfte erscheinen einem jedem als eindeutig nicht mit der Rechtsordnung vereinbar. Man kann sich also meist auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen, wenn es darum geht, ein Geschäft als sittenwidrig oder nicht einzustufen.

Womit wohl der Vertrag über eine Sklavenerziehung, nach allgemeinem Rechtsverständnis, unter die sittenwidrigen Verträge fallen dürfte!
Aber wo kein Kläger, da kein Richter......denn.....der Wille ist des Menschen Himmelreich!
sorry
mein fehler es dreht sich wenn dann um die körperverletzung,
es ging mir nicht um die übereignung.

das sklavenverträge sittenwidrig sind steht ausser frage.

ihr wisst ja wohl das jedes spiel mit striemen, blauenflecken ect. eine
körperverletzung darstellt. § 223 Körperverletzung stgb

oder schaut mal bei datenschlag nach.
*******ven Frau
1.743 Beiträge
ja,
das stimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man diesen Paragraphen(das Recht auf körperliche Unversehrtheit) und auch andere ausser Gefecht setzen, wenn die Handlung bestimmten Grundbedingungen folgt ( immer noch darf sie nicht sittenwidrig, sein, welche "Tatwaffe" eingesetzt wird, keine dauerhafte Schädigung des Körpers wie Abtrennen von Gliedmaßen,sofortiges reagieren auf Codewort etc).
Ein sehr dünnes Eis, diese *Absicherung*, aber möglich .
*******e_st Frau
3.948 Beiträge
Richtige Antwort: Papiertiger!
Ich kenn ja ne menge von der Sorte, aber den Staatsanwalt möcht ich sehen, der sowas zur Anklage bringt. *haumichwech*

AberdassweischauchohneDatenschlag!

Und jetzt die Preisfrage:
Warum scheidet regelmäßig die fahrlässige Körperverletzung gem. §§ 229, 230 StGB aus?
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