Zitat von ******eke:
„
Quelle?
Zitat von ****n3:
„Nur damit keine Mißverständnisse bleiben doch noch ein kurzer Kommentar zu Sub_Rieke's intensives Nachfragen.
§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung eine reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt, Zusenden eines Bildes reicht dazu nicht aus, auch wenn der Bildversender damit exhibitionistische Neigungen befriedigt.
§ 183 StGB ist für DP deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung eine reale exhibitionistische Handlung gegenüber einer anderen Person voraussetzt, Zusenden eines Bildes reicht dazu nicht aus, auch wenn der Bildversender damit exhibitionistische Neigungen befriedigt.
Quelle?
@****n3
Was ist los? Da kommt jetzt eine daher und will eine Quelle haben, für die Behauptungen, die man(n) so durch die Welt posaunt. Das ja ma blöd jetzt.