Prostituiertenschutzgesetz:Joyclub setzt es so um
Prostituiertenschutzgesetz und JOYclub
https://www.joyclub.de/hilfe/aktuelle_meldungen.html
Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht mehr der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen werden wir vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes generell nicht mehr abbilden.
Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt. Die Einhaltung der umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes (beispielsweise die regelmäßigen Anmeldungs- und Beratungspflichten für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot) ist im JOYclub zudem nicht überprüfbar. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden “Schattenmarkt” möchten wir keine Plattform bieten.
Wen betreffen die Änderungen?
Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind ausgenommen.
Insbesondere sind diese gewerblichen Eintragsarten betroffen:
Finanzielle-Interessen-Profile
Finanzielle Interessen
Escortservice
Käufliche Liebe
Taschengeld
Domina
Massagen
Unternehmens-Profile
Nachtclubs
FKK- & Saunaclubs
Escort-Agenturen
SM-Studios
Was ändert sich im Veranstaltungsbereich?
Von Veränderungen sind im Veranstaltungsbereich insbesondere die beiden Kategorien “Sexpartys” und “GangBang” betroffen, die im Sinne des Gesetzes einen Prostitutionscharakter haben, sobald Geld fließt.
Sexpartys
Die Kategorie “Sexpartys” wird aufgelöst. Veranstaltungen, in deren Rahmen Sexworkerinnen oder Sexworker tätig sind bzw. die mit einer impliziten oder expliziten Sexgarantie beworben werden, können im JOYclub nicht länger in den Kalender eingestellt und beworben werden.
GangBang & sexuelle Überlassung
Das Prostituiertenschutzgesetz macht eine Neubewertung des Themas “GangBang” notwendig. Die Rechtslage ist aufgrund fehlender Rechtsprechung hier noch unsicher. Nach Einschätzung von Experten gibt es aufgrund der Begleitumstände jedoch ein faktisches Werbeverbot für gewerbliche GangBangs (und auch ähnliche Veranstaltungsmodelle wie sexuellen Überlassungen). Um eindeutige und in der täglichen Praxis handhabbare Kriterien zu haben, werden GangBang-Veranstaltungen im JOYclub dann als gewerblich betrachtet, wenn sie in einer Vergnügungsstätte (Club, Kino o.ä.) stattfinden und/oder ein Eintritt verlangt wird. Entsprechende Veranstaltungen dürfen nicht mehr eingestellt werden.
Da der JOYclub ein Ort der freien Liebe bleiben soll und ein großes privates Interesse an GangBangs und sexueller Überlassung besteht, wollen wir dem rein privaten Vergnügen daran nicht im Wege stehen.
Voraussetzungen für private Treffen, die weiterhin im Veranstaltungskalender stehen dürfen:
Sie finden in privaten Räumlichkeiten, Hotelzimmern o.ä. statt.
Es wird kein Eintritt erhoben.
Hinweis: Ein rein privates Interesse an GangBangs und Überlassungen bringt die Bereitschaft mit sich, die Unkosten für Kondome, Getränke oder Hotel selbst zu tragen.
Wie und wann werden die Änderungen umgesetzt?
Zum 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten und gewährt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2017.
Mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen hier im JOYclub beginnen wir ab sofort. Auch wir werden mit einer Übergangsfrist arbeiten. Um Härtefälle nach Möglichkeit auszuschließen, besteht für alle aktuell bereits eingestellten und von uns freigeschalteten Veranstaltungen, die unter die neuen Regelungen fallen würden, Bestandsschutz.
Alle Betroffenen werden wir gesondert kontaktieren.