Stammtisch
Zuallererst sei euch gesagt : ich trage hier sowohl die deutsche Rechtsseite als auch die italienische Seite zusammen. Weil JOYCLUB ist deutsches Recht. Dafür habt ihr alle in den AGB´s zugestimmt. Aber ein Südtiroler Stammtisch unterliegt auch dem italienischen Recht. !!!
( Würde man einen solchen im benachbarten Tirol machen, müsste man auch dessen Rechtsbelange beachten )
Ein Stammtisch ist ein organisiertes Treffen in einem öffentlichen meist neutralen Ort/Lokal zu dem JEDER USER der sich anmeldet, auch erscheinen darf.
Wer eine Veranstaltung einstellt, muss Premium-Mitglied sein!
Muss dem Betreiber des Lokals die Art der Veranstaltung mitteilen.
Sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Muss sich vorab mit dem Betreiber einigen wie hoch er in Leistung/Vorleistung gehen muss. ( weil die Lokale für einen Raum den sie zur Verfügung stellen- ja bei nicht erreichen der Umsatzquote Ausfälle hätten )
Meist liegen die zwischen. 1200 und 1500 Euro
wer einen Stammtisch organisiert muss als erster anwesend sein/ oder dessen Vertretung. Ebenso als letzter kann er erst gehen.
ist verantwortlich für die Zechen die die Teilnehmer nicht bezahlt haben. ( Zechpreller)
muss sich an Ladenschluss/Ausschankzeiten halten ! ( sofern weitergefeiert wird, muss die Erlaubnis des Wirtes vorliegen und die Eingangstüre MUSS verschlossen bleiben.
das Raucherverbot muss beachtet werden. Der Organisator haftet.
wer einen Stammtisch organisiert muss die Erlaubnis des Wirts/Unternehmers haben, dass er den Namen des Lokals öffentlich benennen darf.
Jedem der mehr als Veranstaltungen macht, muss klar sein, dass er ein Veranstalterprofil bekommt und von der Finanzbehörde kontaktiert wird.
Es darf keine Einnahmen geben!
Jeder zahlt seine eigene Zeche.
Da auch Südtirol eine Veranstaltungsmeldepflicht hat, muss die Verantaltung auch Behördlich gemeldet werden.
Ein Stammtisch ist ein Treffen ohne sexuelle Handlungen, findet meist mitten unter nicht JOYlern statt man muss dem Rechnung tragen. sollte es doch zu sexuellen Handlungen kommen, kann die Veranstaltung als Swingerähnliche Veranstaltung gewertet werden.
Swingerähnliche "öffentliche " veranstaltungen werden rigoros strafrechtlich geandet !
Die Konsequenzen kennt jeder! denke ich.
( Änderungen bzw. Erweiterungen vorbehalten)