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Richtlinien zu Veranstaltungen

*****cca Frau
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Richtlinien zu Veranstaltungen
Nach dem Südtirolaufenthalt von Geyer haben wir uns zum Meeting getroffen.
Wir haben anstehenden Themen um die Gruppe besprochen, und hier greife ich nun das Thema: Veranstaltungen, Veranstaltungsarten auf
Wir rekapitulieren :
Ja Südtirol braucht erotische Events, einen Swingerclub und erweiterte Möglichkeiten die eigenen Bedürfnisse auszuleben. Wir sind überzeugt dass es solche Möglichkeiten schon lange in unserem Lande gäbe, wenn es so einfach wäre, von der Gesetzeslage und die Rechtslage gesehen. Wir sind hier im Joyclub, sprich einer Plattform die den Kontakt zwischen Usern ermöglichen soll. Hierfür konnten wir trotz der so schlechten Beteiligung im thread, sowohl die Gruppe als auch den Chatraum halten.
Weil wir möchten dass jeder von euch mal überlegt wie er sich direkt und aktiv einbringen mag, werden wir hier versuchen diverse Schlagworte zu erklären. Hierfür sehen wir besonderen Bedarf.


Liebe Grüße
Geyer und Ricca
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Stammtisch
Zuallererst sei euch gesagt : ich trage hier sowohl die deutsche Rechtsseite als auch die italienische Seite zusammen. Weil JOYCLUB ist deutsches Recht. Dafür habt ihr alle in den AGB´s zugestimmt. Aber ein Südtiroler Stammtisch unterliegt auch dem italienischen Recht. !!!
( Würde man einen solchen im benachbarten Tirol machen, müsste man auch dessen Rechtsbelange beachten )
Ein Stammtisch ist ein organisiertes Treffen in einem öffentlichen meist neutralen Ort/Lokal zu dem JEDER USER der sich anmeldet, auch erscheinen darf.
*blume*Wer eine Veranstaltung einstellt, muss Premium-Mitglied sein!

*blume*Muss dem Betreiber des Lokals die Art der Veranstaltung mitteilen.

*blume*Sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

*blume*Muss sich vorab mit dem Betreiber einigen wie hoch er in Leistung/Vorleistung gehen muss. ( weil die Lokale für einen Raum den sie zur Verfügung stellen- ja bei nicht erreichen der Umsatzquote Ausfälle hätten )
Meist liegen die zwischen. 1200 und 1500 Euro

*blume*wer einen Stammtisch organisiert muss als erster anwesend sein/ oder dessen Vertretung. Ebenso als letzter kann er erst gehen.

*blume*ist verantwortlich für die Zechen die die Teilnehmer nicht bezahlt haben. ( Zechpreller)

*blume* muss sich an Ladenschluss/Ausschankzeiten halten ! ( sofern weitergefeiert wird, muss die Erlaubnis des Wirtes vorliegen und die Eingangstüre MUSS verschlossen bleiben.

*blume* das Raucherverbot muss beachtet werden. Der Organisator haftet.

*blume*wer einen Stammtisch organisiert muss die Erlaubnis des Wirts/Unternehmers haben, dass er den Namen des Lokals öffentlich benennen darf.

*blume*Jedem der mehr als Veranstaltungen macht, muss klar sein, dass er ein Veranstalterprofil bekommt und von der Finanzbehörde kontaktiert wird.

*blume*Es darf keine Einnahmen geben!

*blume* Jeder zahlt seine eigene Zeche.

*blume*Da auch Südtirol eine Veranstaltungsmeldepflicht hat, muss die Verantaltung auch Behördlich gemeldet werden.

Ein Stammtisch ist ein Treffen ohne sexuelle Handlungen, findet meist mitten unter nicht JOYlern statt man muss dem Rechnung tragen. sollte es doch zu sexuellen Handlungen kommen, kann die Veranstaltung als Swingerähnliche Veranstaltung gewertet werden.

Swingerähnliche "öffentliche " veranstaltungen werden rigoros strafrechtlich geandet !
Die Konsequenzen kennt jeder! denke ich.

( Änderungen bzw. Erweiterungen vorbehalten)
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Vorteile eines Stammtisches
Der Vorteil liegt klar auf der Hand:

JEDER User kann sich anmelden, vorbeikommen, kennen lernen

auch für Nichtzahler eine wunderbare Möglichkeit mit anderen in Kontakt zu treten, wenn er das nicht schon durch das nutzen des chats macht

für den Nutzer keine hohen Kosten, weil nur die Summe des konsumierten anfällt

der Nutzer ist laut ital. Recht sogar versichert, wenn er sich verletzten würde.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Kleidung beim Stammtisch
Wenn nichts anderes erwähnt ist, erscheint man in normaler Kleidung. Jedem muss klar sein, dass die Öffentlichkeit ihn genau "so" sehen wird.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines "speziellen" Themas wie beispielsweise
"Stammtisch Oktoberfest" da kann wer mag zum beispiel auch in Tracht Dirndl Lederhosn erscheinen.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Was ist bei Stammtischen nicht gern gesehen
Allem voran setze ich die neugierigen Zaungäste ! die nur drum herum schleichen, und negativ auffallen, weil bei den anderen mutigen Stammtischbesuchern Unbehagen auslösen. Das wirkt dann wie ausspionieren, beobachten und auskundschaften.
Meist sind das jene die den Arsch nicht in der Hose haben, und ähnlich wie in einem Swingerclub, nur lästig wirken wegen dem ewigen auf und ablaufen.
Daher fasst euch ein Herz, geht auf die anderen zu, man dankt es euch!

*blume* Handy ist ungern gesehen. Weder zum filmen, fotografieren, noch zum chatten. Wer zum Stammtisch geht, will die Leute real begegnen, als entscheidet euch: hü oder hott !

*blume*overdressed wenn jemand zu einem Stammtisch in Fetischkleidung erscheint!

*blume* [/aufdringlichkeit und betatschenb] Keine Frau mag das! Auch kein Mann! Jeder der zu einem Stammtisch geht, möchte in gemütlicher Atmosphäre, andere kennen lernen, sich nett unterhalten und das geenseitige geweckte Interesse wachsen lassen. Natürlich tauscht man Adressen oder Nummern aus, wenn die Chemie passt und man auf ein Wiedersehen hofft.

*blume* Zechenprellerei
den meisten ist es nicht klar, aber, bei den Leuten die sich zu einem Stammtisch anmelden lässt sich sowohl durch Zeugen sehr wohl ermitteln wer seinen konsumierten Betrag nicht zahlen mag.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
User Treffen
Auch das ist ein Treffen, ähnlich dem Stammtisch, hat in dieser Wortfunktion aber den Vorteil dass keiner rechtliche Konsequenzen und Haftungen befürchten muss.
So kann das heißen: man trifft sich einmal monatlich zum ( grillen, Pizza essen, schwimmen, picknicken, Karten spielen usw.) in öffentlicher Runde.
Somit fallen sowohl die zusätzlich dringend empfehlenswerte Zusatzhaftpflichtversicherung weg. Ebenso die Haftung gegenüber dem Lokal, der Polizei und den Teilnehmern : AUSSER : man läßt sich selbst was zu schulden kommen.
*beep*auch hier : Achtung... nur eine begrenzte Anzahl an solchen Veranstaltungen einstellen, weil man sonst schnell zum Veranstalter wird.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
frivoler (stammi) Treff und erotische Party
Es darf laut ital. Definition nur frivoles Treffen genannt werden, weil ein Stammtisch "unerotisch" ist.

Diese Veranstaltung ist NICHT ÖFFENTLICH ! und nicht öffentlich zugängig. Muss abgeschlossen sein und bleiben.
Würde man einen solchen öffentlich veranstalten, wäre das eine Sittenwidrigkeit zudem ein Aufruf zu solchen "swingerähnlichen Handlungen"
Somit ist dringend zu empfehlen ein frivoles Treffen einer erotischen Party gleichzusetzen und diese auch NUR IM PRIVATEN RAHMEN zu veranstalten.
Am Besten eignen sich dazu "Gabis Geburtstag" " Omas neues Gebiss"*haumichwech* oder was auch immer.
( wichtig das Motto, das es zu was privaten macht!)
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Swingerclub
Ein Swingerclub ist eine Lokalität in der man ganz klar hingeht mit der Absicht, evtl eine sexuelle Handlung zu vollziehen.
Klar lese ich oft, dass die meisten nur wegen den Gemeinschaftsduschen, den netten Gesprächen, der tollen Musik und dem leckeren Essen hingehen.*haumichwech*

Aber mal ehrlich: der Betreiber unternimmt alles, um es den Gästen so angenehm wie möglich zu machen, ist Gastgeber, Unterhalter, und meist Freund in einem.

Vorteil: Frau sowie auch Mann kann dort schneller und sicherer einen erholsamen Abend verbringen mit dem Ziel auch Sex zu haben.
Besonders für Frauen ist es vorteilig, weil sie sich nicht zu einem wildfremden Mann nach Hause begeben müssen, und weil sie jederzeit die freie Auswahl unter vielen Herrn und Damen hat- diese Auswahl gilt ebenso für den Mann.

Ungern gesehen werden aufdringliche, anhängliche und schlechthörende Menschen. Ebenso Männer die herum schleichen ähnlich dem stalken.
So kommt Mann nicht ans Ziel


Ein Swingerclubbetreiber, hat ein Veranstalterprofil, muss höhere Gebühren leisten, muss Steuern zahlen, Versicherungen abschließen, muss sich immerwährend vor Behörden beweisen: Sauberkeit, Sicherheit und Konzessionspapiere. Trägt hohe Miet- oder Pachtkosten und darf sich mit dem Spott der umliegenden herumplagen.
Jeder möchte mal in den Swingerclub aber keiner will ihn zum Nachbar haben.

EIN GRUND MEHR, WARUM WIR MODS KEINE SWINGERÄHNLICHE VERANSTALTUNG PLANEN ODER IN UNSEREM NAMEN GENEHMIGEN. Hierfür gibt es unsere Veranstalterprofile.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Bei Fragen, oder wenn ich was vergessen habe genauer zu erklären, bitte ich dieses Posting zu liken, damit antworte ich euch und ihr könnt mir schreiben was noch fehlt.

Stelle ich fest dass ich nichts vergessen habe, werde ich den thread öffnen.

Danke
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Update heute 10.01.2017

Mit heutigem Datum werden Usertreffen oder Stammtische bei JOY nunmehr [/Mitgliedertreffen b] genannt

ebenfalls würde das Thema Haftung aufgerollt. Sprich Joyclub hat eine neue klare Formulierung herausgegeben, die ich gleich bei einem befreundeten Rechtsanwalt für Südtirol abgleichen ließ:

sprich für einen Mitgliedertreff muss der Veranstalter weiterhin eine Haftpflichtversicherung abschließen, aber für jeglichen Schaden durch Unachtsamkeit, unglücklichen Begebenheiten oder Absicht muss der Teilnehmer selbst aufkommen. ( Zuvor konnte man den Veranstalter für Vandalismus (mir fiel grade kein anderer Vergleich ein)und anderen Schäden belangen)
der neu verfasste Text:

Der JOYclub haftet generell nicht. In der Regel haftet der Veranstalter.

Eine Ausnahme hiervon sind Mitgliedertreffen: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten gegenüber dem Veranstalter auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und/oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und in einem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Lg. Ricca
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