Regeln für Bilder und Videos
Regeln für Bilder und Videos
Im gesamten JOYclub gilt der Grundsatz: Nur eigene Bilder. Das bedeutet, du musst entweder auf dem Bild selbst zu sehen sein oder das Foto selbst erstellt haben.
Gründe wieso dein Bild abgelehnt wurde:
Comics, Cartoons, Tiere, Karikaturen, Landschaftsbilder oder ähnliche Darstellungen gehören nicht ins Hauptalbum. Gezeichnete Portraits und Gemälde bitte nur im Zweitalbum
Kinder oder Jugendliche sind absolut tabu. Wir bitten um Verständnis, dass wir in einer erotischen Community jeglichen Bezug zu Sex und Kindern, auch im allerentferntesten Sinne, grundsätzlich ausschließen.
E-Mail- und Internet-Adressen oder Kfz-Kennzeichen sind nicht gestattet. Das unkenntlich machen ist erlaubt.
Gewaltverherrlichung, rechtsradikales Gedankengut und ernsthafte Bedrohungen und Verletzungen von Personen finden bei uns keine Duldung. Ebenso dürfen keine Waffen direkt auf den Betrachter gerichtet sein.
Auf dem Bild dürfen keine offiziellen, hoheitlichen Uniformen zu sehen sein (z.B. von Polizei oder Bundeswehr). Fantasie-, Fetisch- oder Nostalgie-Uniformen sind erlaubt.
Von Darstellungen von Kaviarspielen und ähnlich speziellen oder extremen Fetischen bitten wir Abstand zu nehmen.
Das Bild darf nicht gegen deutsches Recht verstoßen.
Aufgrund der nicht sofort ersichtlichen Inhalte und des damit verbundenen Prüfaufwandes ist die Darstellung von QR-Codes oder Barcodes u.ä. verschlüsselter Informationen nicht erlaubt.
Hinweis: Für manche Sondereintragsarten wie Fotografen oder Künstler können Ausnahme-regelungen für einzelne Punkte bestehen.
Videos
Für die Videos gelten die gleichen Regeln, wie bei den Bildern Du musst bei Upload deines Videos bestätigen und versichern, dass du dein Video selbst erstellt hast und alle zu sehenden Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Es dürfen keine Videos hochgeladen werden, die:
den Eindruck erwecken, dass das Video gegen den Willen der beteiligten Personen veröffentlicht wird.
Extreme Praktiken, wie Einläufe, Öl-Füllungen oder KV zeigen
die reine Zurschaustellung von AO-Sex in Videos ist erlaubt, jedoch dürfen diese nicht darauf abzielen die AO-Praktik gut zu heißen, zu bewerben oder deutlich darauf hinzuweisen