Verkehrsregeln
Stand-up-Paddeln im Trend, aber wie sieht es bei euch mit den Verkehrsregeln auf dem Wasser aus?
Auf Seen, Flüssen, Kanälen und davon auch auf Bundeswasserstraßen sind wir Sup'er unterwegs. All diese Orte kennen wir, optisch erkennt man die Bundeswasserstrasse daran, dass es hier eine Betonung von roten und grünen Wasserzeichen/Tonnen als Abgrenzung gibt.
Welche Verkehrsregeln gilt es aber beim Stand-Up-Paddeln zu beachten?
Die Stand-up-Paddel-Boards gelten in den Verkehrsordnungen der Bundeswasserstraßen und auch Kollisionsverhütungeregeln etc. als Fahrzeuge. Für diese muskelbetriebenen Kleinfahrzeuge gelten Ausweichpflichten. Die Boards werden genauso behandelt wie Ruder- oder Paddelboote.
Was passiert, wenn ein Stand-up-Paddel-Board auf ein Boot trifft?
Bei Wassersport zählt in erster Regel die Kurshaltepflicht und dann das Ausweichen. Ausweichen wie?, das hängt davon ab wie manövrierfähig die Boote untereinander sind. Motorboote müssen den Stand-up-Boards, Paddel- und Ruderbooten ausweichen. Bei zwei Paddelbooten muss jedes seinen Kurs nach Steuerboard, also nach rechts ausrichten, damit es nicht zur Kollision kommt. Segelbooten allerdings müssen die Paddler und auch die Stand-up-Boards ausweichen, weil diese vom Wind abhängig und deshalb schwerer zu steuern sind. Ein Segelboot was mit Motorkraft fährt, ist ein Motorboot. Immer Vorfahrt hat die Berufsschifffahrt – also Lastkähne, Fahrgastschiffe, Schiffe im Einsatz mit blauem Funkellicht. Bei gleichen Booten gilt: Wenn Boote aufeinander zufahren, nach rechts ausweichen. Wenn sich die Kurse kreuzen, dann rechts vor links.
Was unterscheidet ein Stand-up-Board von einer Luftmatratze?
Eine Luftmatratze ist im Gegensatz zu den Boards eine Schwimmhilfe. Das ist im Einzelfall nicht ganz einfach, wenn man auf Boards liegt und mit den Armen paddelt, ist es auch eine Schwimmhilfe. Wenn man draufsteht und ein Paddel in der Hand hat, ist es ein Wasserfahrzeug.
Wo darf man mit den Stand-up-Boards einsteigen?
Grundsätzlich kann man überall da ins Wasser gehen, wo es nicht verboten ist. Verboten ist es auf gesperrten Streckenabschnitten – an Wehren oder Naturschutzgebieten beispielsweise. Die rot-weiß-roten allgemeinen Sperrzeichen verbieten an diesen Stellen das Befahren für alle Fahrzeuge. Auch auf privaten Grundstücken ist das Einsetzen verboten oder an Ufern die dadurch beschädigt werden könnten.
Für wen sind Stand-up-Boards ein Problem?
Z.B.für Rudervereine die zielgerichtet gerade Strecken fahren, abgesteckte Kurse bei Segelregatten, Wasserskistrecken
Soweit die Regeln, aber nicht Recht haben gilt, sondern in erster Linie gegenseitige Rücksichtnahme.
Noch am Rande zu erwähnen. Damit gelten auch diese Vorschriften die die Beleuchtung betreffen. Bei nächtlichem Betrieb ist eine Beleuchtung verpflichtend – ein weißes Rundum-Licht ist ausreichend. Ebenso gilt auch auf dem Stand-up-Paddel-Boards die 0,5 Promillegrenze.
Wer sein Boot in der Dunkelheit nicht beleuchtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 55 Euro rechnen. Gleiches gilt fürs Fahren unter Alkoholeinfluss. Hier drohen Bußgelder von bis zu 350 Euro und auch Führerscheinentzug.