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Befahrverbot

*******_GS Mann
244 Beiträge
Themenersteller 
Befahrverbot
Befahrverbot, als Neuling frage ich mich natürlich, wo und wann darf ich padeln und was gibt es dabei zu beachten.
Meine Überlegung war, auch mal Richtung Hannover sich umzusehen.
Der Altwarmbüchener See, war eine Überlegung wert. Irgendwo, stand dann das ich mich anmelden muss um eine Genehmigung zu erhalten um dort zu paddeln.
Diese Antwort habe ich heute bekommen.
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Hallo Herr Hartung
das Befahren des Altwarmbüchener See ist für priate Wasserfahrzeuge nicht erlaubt.
MfG

Detlef Schmalstieg,
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Das hört sich halt nicht so toll an. Wenn für private Wasserfahrzeuge gesperrt, gehe ich davon aus, das ich mir ein Board dort mieten muss. Ich sehe es irgendwie als Knebelvertrag und Vorteilsnahmen.
Begeistert bin ich davon nicht.

Wenn es hier nicht hinpaßt, einfach verschieben.
******_73 Mann
2.150 Beiträge
https://www.isernhagen.de/output/download.php?fid=2763.127.1.PDF
Schau da mal genau rein. Ich hoffe, die gilt noch.
********Kate Frau
639 Beiträge
Zitat von ******_73:
Ich hoffe, die gilt noch.
Da muss es noch was Anderes geben. Laut dieser Satzung dürfen Gefährte ohne Motor drauf. Es wird der Naturschutz sein, der hier das Verbot bestimmt.
Deswegen durfen (wie auf einigen Flüssen auch) hier nur Mitglieder von Wassersport-Vereinen drauf. Und andere unter Anleitung (Verleih!).

Informationen gibt es beim örtlichen Verein:
https://www.wsv-altwarmbuechen.de/sup/

Ich bin seit kurzem Mitglied im Deutschen Kanuverband, da darf man dann auch drauf, weil man als verantwortungsvoll und so gilt.

Die sonst sehr gute App 'Canua' sagt über den See nichts. Zu allen Flüssen findet man aber die Regeln und auch Kontakte zu den örtlichen Vereinen!
*******_GS Mann
244 Beiträge
Themenersteller 
Die Antwort die bekommen habe war von der Segelschule dort vor Ort, die dort wohl die Aufsicht hat.
*******_GS Mann
244 Beiträge
Themenersteller 
Als Alternative hatte ich die Okertalsperre und den Zankwieser Teich im Auge.
Da sieht es erst einmal gar nicht schlecht aus.
Den Zankwieser Teich dachte ich zum Üben, der Parkplatz ist ja dort auch nicht weit weg. Für die Grundlagen sollte es reichen.
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bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 11.05.2022 möchte ich Ihnen eine kurze Rückmeldung geben.

Gemäß § 25 WHG darf jede Person oberirdische Gewässer in einer Weise oder in einem Umfang nutzen, sofern keine anderweitigen Rechte dem entgegenstehen (Gemeingebrauch). Ausgenommen hiervon sind z. B. Talsperren (§ 32 NWG). Gemäß § 32 Abs. 4 NWG kann die Wasserbehörde mit Zustimmung des Eigentümers oder des Unterhaltungspflichtigen den Gemeingebrauch an Talsperren zulassen.

Laut Ihren Angaben möchten Sie auf der Okertalsperre/Zankwieser Teich mit einem SUP "umherpaddeln". Dies könnte als Gemeingebrauch angesehen werden. Da es sich jedoch bei beiden Gewässern um Talsperren im Sinne des § 32 NWG handelt, ist eine Zustimmung des Eigentümers/Unterhaltspflichtigen hinsichtlich der geplanten Nutzung erforderlich.

Aufgrund der ZustVO ist für die Einholung der erforderlichen Zustimmung das NLWKN Ihr richtiger Ansprechpartner (zuständige Behörde). Dahingehend möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an das NLWKN zu stellen:

Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLKWN)
Talsperrenaufsicht
Herr Wienecke
Rudolf-Steiner Str. 5
38120 Braunschweig
Tel: 0531/86 65 46 06

Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass nach Rücksprache mit der Fachgruppe Natur- und Landschaftsschutz keine Einwände für die Nutzung der Okertalsperre oder des Zankwieser Teiches für SUP besteht. Eine naturschutzrechtliche Erlaubnis ist folglich nicht erforderlich.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Nun werde ich mal sehen , wie es weiter geht.
****kme Mann
54 Beiträge
Der Deichgraf und „sein“ See ….
Das Befahren des Altwarmbüchener See ist für priate Wasserfahrzeuge nicht erlaubt
Wenn man den Betreiber des dortigen SUP-Verleihes fragt, der sich das Recht herausnimmt mit einem Motorboot nach seinem Belieben SUP-Fahrer zu verscheuchen, die nicht bei ihm 15 Euronen pro Stunde für meiner Meinung nach recht mittelmäßige SUP-Bretter hinlegen, dann ist die zitierte Antwort klar. Tatsächlich gibt es in der Stadt Hannover Fahrverbote für iSUP (aufblasbare Boards) auf den beiden Seen Maschsee und Altwarmbüchener See - Ausnahmen sind Hardboards, die man sich jedoch gegen eine fette Gebühr im Rathaus genehmigen lassen muss. Durch das Wirken des liebevoll auch „Deichgraf“ genannten Herren ist das Befahren des Altwarmbüchener Sees ungemütlich - obwohl man sich rechtlich einwandfrei auf die Gewässersatzung der Gemeinde Isernhagen berufen kann - zu dieser gehört nämlich der nördliche Teil des Sees (die Grenze ist auf solch einem Gewässer schwer auszumachen 😁) Geheimtipp: Ein leuchtend blaues T-Shirt tragen - das tragen auch die Mitglieder der örtlichen Wassersportvereinigung - mit denen legt er sich nicht (mehr) an 😀
*******_GS Mann
244 Beiträge
Themenersteller 
Danke für den Hinweis!
*******_GS Mann
244 Beiträge
Themenersteller 
Die Adresse in Braunschweig ist nicht korrekt. Dort sind sie für bautechnische Genehmigungen zuständig. Die Harz-Wasserwerke in Hildesheim sind dafür zuständig. Im Moment überarbeiten sie ihre Homepage, später soll dort alles drin stehen, was für den Wassersport auf den Talsperren wichtig ist. Ansonsten anrufen, ,die sind ganz nett.
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