Als Alternative hatte ich die Okertalsperre und den Zankwieser Teich im Auge.
Da sieht es erst einmal gar nicht schlecht aus.
Den Zankwieser Teich dachte ich zum Üben, der Parkplatz ist ja dort auch nicht weit weg. Für die Grundlagen sollte es reichen.
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bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 11.05.2022 möchte ich Ihnen eine kurze Rückmeldung geben.
Gemäß § 25 WHG darf jede Person oberirdische Gewässer in einer Weise oder in einem Umfang nutzen, sofern keine anderweitigen Rechte dem entgegenstehen (Gemeingebrauch). Ausgenommen hiervon sind z. B. Talsperren (§ 32 NWG). Gemäß § 32 Abs. 4 NWG kann die Wasserbehörde mit Zustimmung des Eigentümers oder des Unterhaltungspflichtigen den Gemeingebrauch an Talsperren zulassen.
Laut Ihren Angaben möchten Sie auf der Okertalsperre/Zankwieser Teich mit einem SUP "umherpaddeln". Dies könnte als Gemeingebrauch angesehen werden. Da es sich jedoch bei beiden Gewässern um Talsperren im Sinne des § 32 NWG handelt, ist eine Zustimmung des Eigentümers/Unterhaltspflichtigen hinsichtlich der geplanten Nutzung erforderlich.
Aufgrund der ZustVO ist für die Einholung der erforderlichen Zustimmung das NLWKN Ihr richtiger Ansprechpartner (zuständige Behörde). Dahingehend möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an das NLWKN zu stellen:
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLKWN)
Talsperrenaufsicht
Herr Wienecke
Rudolf-Steiner Str. 5
38120 Braunschweig
Tel: 0531/86 65 46 06
Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass nach Rücksprache mit der Fachgruppe Natur- und Landschaftsschutz keine Einwände für die Nutzung der Okertalsperre oder des Zankwieser Teiches für SUP besteht. Eine naturschutzrechtliche Erlaubnis ist folglich nicht erforderlich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Nun werde ich mal sehen , wie es weiter geht.