Zitat von *********y_it:
„Das ist eigentlich ganz einfach und nennt sich Privatautonomie im Zivilrecht. Die Parteien können ihren Hotelvertrag gestalten, wie sie möchten. In den AGB steht, die Hausordnung ist zu beachten. In der Hausordnung steht, keine Besucher auf den Zimmern (nein, es steht dort nichts davon, dass man mit anderen Gästen des Hotels keinen Alkohol dort konsumieren darf), der Gast hat den Vertrag mit den AGB akzeptiert. Nur weil man zahlender Gast ist, gibt es kein Recht, gegen die AGB zu verstoßen. Ich sehe keinen Grund, weshalb diese AGB und/oder Hausordnung unwirksam und nicht Vertragsbestandteil geworden sein sollte. Hält man sich nicht daran, ist das Nebenpflichtverletzung der einen Partei. Was der Hintergrund für diese Regelung ist, wahrscheinlich sich einfach das Recht vorzubehalten, über die anwesenden Personen im Hotel bestimmen zu können.
Ich denke mal, LittleLizzie hat ihre Frage ausreichend beantwortet bekommen, ob es diese Regelung dort gibt und ob auch auf die Einhaltung geachtet wird und möchte keinen Ärger, sodass diese Diskussion beendet werden kann und wir uns anderen Themen zuwenden können.
Ich freu mich auf heute Abend und mit euch zu feiern
Ich denke mal, LittleLizzie hat ihre Frage ausreichend beantwortet bekommen, ob es diese Regelung dort gibt und ob auch auf die Einhaltung geachtet wird und möchte keinen Ärger, sodass diese Diskussion beendet werden kann und wir uns anderen Themen zuwenden können.
Ich freu mich auf heute Abend und mit euch zu feiern
Das macht dann 190,00 Euro zzgl MwSt laut rvg 😂😉