"" DIE WELT vom 23.05. 2015
Seit 2013 gibt es kein Pardon mehr für Schwarzseher und Medienmuffel: Die frühere GEZ-Gebühr für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehprogramme heißt inzwischen "Rundfunkbeitrag" und wird pro Wohnung kassiert – selbst wenn dort gar keine Empfangsgeräte stehen. Weil die Umstellung den Sendern nach eigenen Angaben allein 2014 gut 8,32 Milliarden Euro in die Kassen spülte, stolze 643 Millionen mehr als im Jahr zuvor, wird es ab 1. April billiger. Allerdings nur um 48 Cent auf künftig 17,50 Euro pro Monat. Daueraufträge sollten möglichst rasch geändert werden, raten Verbraucherschützer. Sonst muss das zu viel Gezahlte aufwendig zurückgefordert werden. Keine Gedanken, weder um Beitragseintreiber noch um Beitragsänderungen, muss sich machen, wer per Lastschrift bezahlt. Millionen Haushalte bekommen ab April automatisch 1,44 Euro im Quartal weniger abgebucht. Auch der ermäßigte Obolus sinkt – statt 5,99 Euro sind es dann 5,83 Euro pro Monat. Die Abgabe ist jeweils quartalsweise zu zahlen. Zurücklehnen kann sich auch, wer regelmäßig überweist. Diese Rundfunkteilnehmer erhalten ab April eine Zahlungsaufforderung, die schon den reduzierten Beitrag enthält. Zu Überzahlungen kann es jedoch bei all jenen kommen, die Daueraufträge erteilt haben, sagt Manuela Duda, Expertin der Verbraucherzentrale NRW.