als Beispiel sei Duisburg genannt
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.
Die Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen.Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.
Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus "massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich". Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Amtsblatt der Stadt Duisburg - Sonderausgabe Nr. 12 vom 15.03.2020