so um wieder aufs eigentliche Thema dieses Threads zu kommen
Neue Corona Verfügung in Postdam-Mittelmark
Hier in Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) gibt es nun eine Verfügung (unser Gesundheitsamt hat offiziell gemeldet, dass es die Zahlen nicht mehr schafft) die aus meiner rechtlichen Laiensicht
in Teilen mehr als rechtlich fragwürdig ist.
Märkische Allgemeine Zeitung:
Landkreis verfügt Maskenpflicht auf Märkten und neue Quarantäne-Regeln
Mittelmärker müssen ab 15. November auf Wochen-, Frische- und Adventsmärkten Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine entsprechende Verfügung hat der Landkreis erlassen. Darin werden zudem neue Quarantäne-Regeln festgelegt. Menschen mit Corona-Verdacht haben sich auch ohne Anordnung in Quarantäne zu begeben.
Mittelmärker müssen ab dem kommenden Sonntag auf Wochen-, Frische- und Adventsmärkten eine Mund-Nasen-Maske tragen. Eine entsprechende Verfügung hat der Landkreis erlassen. Die Maskenpflicht auf Märkten gilt ab einem Alter von sechs Jahren und für alle Kommunen im Kreisgebiet. Die Verfügung wird am Samstag bekanntgemacht (
http://www.potsdam-mittelmark.de) und tritt am 15. November in Kraft. Die Verfügung ist an die Gültigkeit der Eindämmungsverordnung des Landes geknüpft, die zunächst bis zum 30.November gilt.
Zudem verfügt der Landkreis neue Regelungen zu Quarantäne und Kontaktverfolgung, um das Gesundheitsamt zu entlasten und die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen.
Wie der Kreis mitteilt, haben sich Covid-19-Erkrankte genauso wie Menschen mit Corona-Verdacht beziehungsweise coronatypischen Symptomen ohne weitere Anordnung in häusliche Quarantäne zu begeben. Das gilt auch für Personen, die direkten Kontakt zu Menschen hatten, die positiv auf das Virus getestet wurden.
Dem Gesundheitsamt ist die Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes mitzuteilen. Zudem sind alle Personen mit Kontaktdaten zu nennen, mit denen sie in den letzten sieben Tagen persönlichen Kontakt hatten.
Kontaktpersonen müssen selbstständig informiert werden
Neu ist, dass die genannte Personengruppe dazu verpflichtet ist, Menschen, mit denen sie in den letzten sieben Tagen persönlichen Kontakt hatten, von sich aus über die Infektion oder den Verdacht oder die Einstufung in Kontaktpersonen der Kategorie 1 zu informieren.„Damit soll erreicht werden, den betroffenen Personenkreis auf kürzestem Wege, unbürokratisch und ohne großen Zeitverlust über die neue Situation in Kenntnis zu setzen“, teilte der Landkreis mit.
In der Allgemeinverfügung werden außerdem alle Formen, Verhaltensregeln und zeitlichen Abläufe der Quarantäne dargelegt, genauso das Führen eines Tagebuchs, Hygienemaßnahmen, die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung und das Verhalten, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtern sollte. ...