Emotionen...
Generell ist es eine schlimme Sache, dass Kinder in dieser Weise missbraucht werden um zu Betteln, um auszukundschaften, wo vielleicht als nächstes eingebrochen werden kann.
Aber solange es "nur" darum geht, das Kinder mitleidheischend zu Betteln ausgesendet werden, dann ist das eben keine Angelegenheit der Polizei.
"Weil es sich nicht gehört" ist ist keine Straftat, im Prinzip ist das Kind nicht gefährdet, es ist für niemanden Gefahr im Verzuge, auch wenn durchaus etwas passieren könnte. Passieren kann auch etwas, wenn ein Kind ganz normal allein zur Schule geht.
Kurzum, es gibt nicht den kleinsten Grund, dass die Polizie für die Sicherheit oder den Schutz von irgendwem zum Einsatz kommen kann.
Im Übrigen - die Polizei kommt nicht nur, wenn etwas passiert ist, sondern sie kommt auch dann, wenn eine ganz reale Gefahr besteht, das Leib und Leben in realer Gefahr ist oder eine Gemeingefahr besteht. Dazu ist die Polizei da und in den allermeisten Fällen wird die Polizei ihren Aufgaben in dieser Hinsicht auch gerecht. Hilfsweise kann sie auch den Notruf an die weiterleiten, die dafür besser ausgerüstet sind, zum Beispiel die Feuerwehr oder ggf. das THW oder den medizinischen Notdienst.
Man muss da einfach die Frage stellen, was die Polizei tun sollte, wenn sie denn wie bestellt, dann auch dort eintrifft.
Was soll die Polizei mit dem Kind tun, das selbst nicht nur nichts getn hat, sondern zudem ohnehin deliktunfähig ist - bedeutet - ein Kind kann ohenhin nicht für eine Straftat belangt werden, wenn es jünger als 7 Jahre ist. Aber es hat ja auch keine Straftat begangen....
Auch die Eltern oder der Clan, der die Kinder ausschickt kann nicht belangt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage, wegen welcher Straftat oder wegen welcher Ordnungswidrigkeit?
Michts von dem liegt vor und somit gibt es keinerlei Grundlage für den Einsatz der Polizei.
Der Ansatzpunkt ist ein ganz anderer.
Es müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die ein Eingreifen der Behörden ermöglichen.
Oder Rechtsgrundlagen, auf deren Basis man Eltern belangen kann.
Das eige Empfinden ist das eine, rechtliche Grundlagen für das Altivwerden von Behörden ist das andere.
Was die ehrenwerten Nachbarn angeht, die sich darüber ereifern das die Polizei gerufen wurde - auch das ist ein Problem unserer Gesellschaft!
Nichts sehen, nichts hören und um Himmels Willen keinen Ärger und kein Aufsehen. Immer schön aus allem raushalten .
Dieses Verhalten ist in meinen Augen noch widerlicher, als das, was die Eltern der Kleinen tun.
Auch wenn es erst mal eine Handlung war, die zu nichts geführt hat, dass Du die Polizei gerufen hast und das Du das Thema hier ansprichst - es ist mit 100.000 fach lieber, als dieses ekelhafte Wegsehen und "Heile Welt" vorgaukeln.
Der zweite und nächste Schritt wäre es dann, auf parlamentarischem Wege einen Gesetzesentwurf anzustreben...
Geht nicht, macht keinen Sinn?
Da bin ich mir nicht so sicher.
Man muss es nur an der entsprechenden Stelle bei den einzelnen Fraktionen der Parteien in den Landesparlamenten oder im Bundestag anschieben.
Auch Petitionen sind der richtige Weg....
Nur mit seinen Gefühlen hantieren und traurig oder entrüstet sein - das allein bringt eben auch nichts...