hmm - ich dachte eigentlich, dass das BGE etwas neutraler gefasst sein sollte.
Momentan wird es als Hoffnung auf Verbesserung der eigenen Lage proklamiert und die "besserverdienenden" sollen sich mal bitte nicht so haben, nicht so raffgierig sein...
Die "Besserverdienenden" haben eben keine grosse Hütte und grünen Garten sondern sind aus diesem weggezogen und haben eben darauf verzichtet (vom Land in die Stadt).
Also bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte man mal überlegen was man den von den anderen fordert und mal überlegen was andere evtl. aufgegeben haben und aufgeben würden.
man erzielt keinen gesellschaftlichen Konsens wenn sie in zwei Lager teilt und sagt, die "anderen" sind aber böse.
P.S.: Gewinne kann man nicht abschreiben. Gewinn ist ein Residualwert - das was übrig bleibt. Verluste kann man mit Gewinnen verrechnen. Was man abschreiben kann, ist der Wertverlust auf Anlagevermögen etc...
Mich juckt es in den Fingern zu schreiben ... wenn dein Saisongeschäft momentan so schlecht läuft, dann nutz die freie Zeit und lies dich mal in die Gesetzgebung ein. Dann findest Du vllt. auch Urteile und Begründungen mit denen Du Deinem Finanzamt erklärst, dass deine schöner Garten nicht nur Liebhaberrei ist sondern ein Gewerbe. H.15.3 EStR bietet den allerersten Ansatz. Oder du nutzt die Zeit deinem "Steuerberater" mal die Leviten zu lesen und er soll die Argumente gegen Liebhaberei zusammen stellen. Nur wenn man selber keinen Plan hat, versteht man auch nicht was die anderen zu einem sprechen. Aber ich fürchte das ist tabu - hab nur laut gedacht.
Momentan wird es als Hoffnung auf Verbesserung der eigenen Lage proklamiert und die "besserverdienenden" sollen sich mal bitte nicht so haben, nicht so raffgierig sein...
Die "Besserverdienenden" haben eben keine grosse Hütte und grünen Garten sondern sind aus diesem weggezogen und haben eben darauf verzichtet (vom Land in die Stadt).
Also bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, sollte man mal überlegen was man den von den anderen fordert und mal überlegen was andere evtl. aufgegeben haben und aufgeben würden.
man erzielt keinen gesellschaftlichen Konsens wenn sie in zwei Lager teilt und sagt, die "anderen" sind aber böse.
P.S.: Gewinne kann man nicht abschreiben. Gewinn ist ein Residualwert - das was übrig bleibt. Verluste kann man mit Gewinnen verrechnen. Was man abschreiben kann, ist der Wertverlust auf Anlagevermögen etc...
Mich juckt es in den Fingern zu schreiben ... wenn dein Saisongeschäft momentan so schlecht läuft, dann nutz die freie Zeit und lies dich mal in die Gesetzgebung ein. Dann findest Du vllt. auch Urteile und Begründungen mit denen Du Deinem Finanzamt erklärst, dass deine schöner Garten nicht nur Liebhaberrei ist sondern ein Gewerbe. H.15.3 EStR bietet den allerersten Ansatz. Oder du nutzt die Zeit deinem "Steuerberater" mal die Leviten zu lesen und er soll die Argumente gegen Liebhaberei zusammen stellen. Nur wenn man selber keinen Plan hat, versteht man auch nicht was die anderen zu einem sprechen. Aber ich fürchte das ist tabu - hab nur laut gedacht.