Regierungsentscheidung
***59:
wem nützt die Inszenierung und warum wurde nicht unverzüglich von der Regierungsspitze auf die Zuständigkeit der Justiz hingewiesen??
Das betrifft nur die Privatklage von Erdogan wegen Beleidigung, die er als Privatmann gestellt hat.
Die zweite und die Regierung betreffende Anklage ist die wegen Beleidigung eines fremden Staatsoberhaupts bzw. Mitglieds einer ausländischen Regierung. Hier ist in der Tat, eine Entscheidung der Regierung notwendig, denn in §104 StGB steht:
"Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Die Frage ist, welche Gründe die Regierung und hier speziell Frau Merkel dazu bewegt haben, eine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen, und warum für diese Entscheidung Tage nötig waren.
Genau das ist es , was den Fall Böhmermann so brisant macht. Warum hat es nicht ausgereicht, eine einfache Klage wegen Beleidigung einzureichen?