BEMERKENSWERTES ÜBER UNSERE NACHBARN
Der 1. August jährlich ist der NATIONALFEIERTAG in der SCHWEIZ, an dem mit zahlreichen Festen und Höhenfeuern an die Entstehung der Eidgenossenschaft gedacht, als 1291 die drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden sich auf der Rütliwiese im "Ewigen Bund" zusammenschlossen.Die Bedeutung des RÜTLI reicht über die Schweiz hinaus, seitdem sich zahlreiche internationale Autoren, von Friedrich Schiller bis Mark Twain, des Themas annahmen.
Weltweit bekannt und beliebt wurden unsere Nachbarn mit Johanna Spyris Erzählungen "Heidi's Lehr- und Wanderjahre" (1880) und "Heidi kann brauchen, was es gelernt hat" (1881), bis heute in über 50 Sprachen übersetzt und in mehr als 10 Filmen interpretiert. HEIDI, das unverbildete Naturkind, trug zum Mythos bei, in dem die Menschen in der Schweiz in Unschuld in gesunder Alpenluft im Dörfli und auf der Alp leben.
Bei aller Naturverbundenheit und Liebe trat die bekannteste Schweizer Autorin Johanna Spyri, insbesondere mit ihren Mädchenbüchern "Sina" (1884) und "Was soll denn aus ihr werden?" (1886), tendenziell gegen die Frauenemanzipation ein.
Das half sicher nicht, ein elementares demokratisches Grundrecht in der Schweiz zu entwickeln, das in fast allen europäischen Länder spätestens in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts den Frauen die politische Mitbestimmung zubilligte: das FRAUENSTIMMRECHT.
Obwohl die direkte Demokratie in der Schweiz wie in keinem anderen Land ein zentraler Bestandteil der politischen Kultur ist, kämpften die Schweizerinnen bis zum 7. Februar 1971, nicht nur auf eine Rolle am häuslichen Herd ohne politisches Mitbestimmungsrecht reduziert zu werden.
Der Schweizer Bundesrat beantragte 1957 die Einführung des Frauenstimmrechts, das Parlament stimmte 1958 zu. 1959 lehnten es die Schweizer Männer mit einer Zweidrittelmehrheit ab. Die Kantone Neuenburg und Waadt führten 1959 das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein. Die meisten anderen Kantone folgten bis 1972 nach. Als dann endlich 1971 auf eidgenössischer Ebene 1971 der Durchbruch gelang, bemerkte die Schweizer Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Gertrud Heinzelmann: „Endlich wird es nur noch Volksabstimmungen geben im wahren Sinn des Wortes“.
Lasst uns unsere Nachbarn besser kennenlernen.