Gebührenabzocke bei Banken
Vielleicht vorab die Anmerkung, dass ich selbst Dipl. Bankfachwirt bin und die Branche sehr gut kenne. Seit 1996 bin ich selbstständig und prüfe mit meinem Unternehmen in vielen Banken und Sparkassen im gesamten deutschsprachigen Raum.Was mir in den letzten Jahren jedoch auffällt ist, dass sich viele Banken ganz dreist bei den Kunden bedienen und dann immer wieder in Gerichtsverfahren oder bei Klagen durch Verbraucherschutzorganisationen unterliegen.
So jüngst auch am 27.04.2021 vor dem BGH in Karlsruhe (Az.: XI ZR 26/20). Dort wurde die Praxis der Gebührenerhöhung untersagt, bei der die Banken das als vom Kunden akzeptiert hingestellt haben, wenn der Kunde nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widersprochen hat.
Der BGH sagte ganz klar, dass das nicht geht und die Gebühren zurückzuerstatten sind. Doch was haben die Banken gemacht? Nichts! Eigentlich hätte mandavon ausgehen sollen, dass die Banken von sich aus die Gebühren zurückerstatten, aber das haben sie in der Vergangenheit auch bei anderen Urteilen nie gemacht.
Und was haben die Kunden gemacht? Es gab doch tatsächlich Kunden, die ihre Banken aufgefordert haben die Gebühren seit 01.01.2018 zurückzuerstatten. Die Banken haben zugesagt zu prüfen (und sie prüfen noch heute!).
Nun gehen die Banken hin und verlangen von den Kunden, nachdem sie die letzte Gebührenerhöhung wieder zurückgenommen haben oder teils seit April ganz auf Gebühren verzichtet haben, die Zustimmung zu den neuen Preisen und Entgelten für die Kontoführung.
Das ist ja auch alles in Ordnung so. Was jedoch ganz hinterhältig ist, versteckt in dieser Zustimmung steht ein Satz, der auch die in der Vergangenheit zu Unrecht kassierten Gebühren nachträglich legitimiert.
Der Satz lautet : "Diese
Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf etwaige Ansprüche aus der bisherigen Geschäftsbeziehung dar".
Das ist als ob ein verurteilter Dieb sich im Nachhinein vom Opfer eine Erklärung unterzeichnen lässt, dass er ihm nichts gestohlen hat, sondern das Opfer ihm das freiwillig überlassen habe. Geht´s eigentlich noch?
Der Kunde merkt gar nicht was er da unterschreibt und es ist weder transparent noch erfolgt die Unterschrift "informiert".
Wenn jemand so eine Zustimmung vorliegen hat, dann diesen Satz streichen, reinschreiben, dass die Zustimmung nur für die Zukunft wirksam ist und ihr eure zuviel gezahlten Gebühren zurückfordert!
Wer möchte kann sich gerne melden, das vorformulierte Anschreiben an die Bank könnt ihr gerne von uns haben.
Oft ist die Rückerstattung schon im 3-stelligen Bereich.
Hat hier schon jemand Erfahrungen mit dem Thema gesammelt?