Die Frist für den Führerscheinumtausch läuft
Liebe Gruppenmitglieder,nachdem ein beachtlicher Anteil von uns bereits im fortgeschrittenen "besten" Alter ist, möchte ich mal darauf hinweisen, dass wir dank des tollen EU-Rechts verpflichtet sind, in teils sehr naher Zukunft unseren guten alten Führerschein umzutauschen. Hintergrund ist die Vielfalt von über 100 verschiedenen Versionen in der EU, die nun alle "harmonisiert" werden. Das neue angeblich fälschungssichere Dokument ist auch nur noch 15 Jahre gültig, damit dann wieder frisches Geld in die leeren Kassen gespült wird.
Kaum betroffen sind die Geburtsjahrgänge vor 1953, die erst am 19.01.2033 umgetauscht haben müssen (als dann 80-jährige werden das so viele nicht mehr sein).
Hier mal eine Übersicht:
Geburtsjahre:
1953-1958 muss bereits am 19.01.2022, also in 7 Wochen alles erledigt haben!
1959-1964 bis 19.01.2023
1965-1970 bis 19.01.2024
1971-1999 bis 19.01.2025.
Was bedeutet das konkret?
• Der alte Führerschein muss nicht abgegeben werden, wird danach aber ungültig.
• Die Fahrerlaubnis der einzelnen Klassen bleibt natürlich erhalten.
• 43 Mio (!) Bundesbürger sind zum Umtausch verpflichtet.
Für die Jahrgänge 1953-1958 wird die Zeit inzwischen knapp. Der Januar hat praktisch nur 9, der Dezember noch 11 Arbeitstage. Dazu kommt der Postweg, der in diesen Tagen stark überlastet ist. Es empfiehlt sich also ein baldiges Handeln!
Wie verläuft der Umtausch?
Zunächst in jedem Landkreis wieder mal unterschiedlich, zumal Corona die Behördengänge nicht wirklich erleichtert.
• man braucht einen gültigen Pass oder Personalausweis, eine Kopie des bisherigen Führerscheins sowie ein aktuelles Foto (bei dm bekommt man 6 Bilder für 7Euro).
• In manchen Regionen muss man eine sogenannte "Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister" beantragen, wenn man inzwischen von dort weggezogen ist. Meine Behörde verlangt das Gottlob nicht auch noch.
• Hat sich inzwischen durch Heirat/Scheidung etc der Familienname geändert, muss man das urkundlich nachweisen.
Bei uns wendet man sich mit einer Terminvereinbarung an die Marktgemeinde und reicht alle Unterlagen dort ein. Sie erledigen erfreulicherweise alles weitere. Manche Behörden lassen auch einen Umtausch auf dem Postweg zu, andere sogar digital.
Was kostet der Spaß?
Natürlich unser aller Geld. Mindestens 25 Euro Verwaltungsgebühr plus Passbilder.
Nach Fristablauf 10 Euro Verwarnungsgeld. Es empfiehlt sich, dann zumindest eine Kopie des bereits gestellten Antrags mit sich zu führen falls der Umtausch noch nicht möglich war.