******n68 Mann
Themenersteller Gruppen-Mod
Ich glaube
wir sollten den Umgangston wieder so freundlich gestalten, wie es die meisten Gruppenmitglieder so schätzen.
1) finde ich nichts falsch daran, bei einem Thema "Tantramassage auf ärztliche Verordnung" einen Gesetzestext zu zitieren. Von der Krankenkasse bezahlte Therapie hat immer auch etwas mit einer Rechtsgrundlage zu tun.
2) treffen die Paragraphen des StGB meiner Meinung nicht zu, da diese den Tatbestand des Misbrauchs benennen. Da der Arzt nicht gleichzeitig Therapeut ist, sondern nur die Massage verschreibt, greifen die Paragraphen also nicht. Aber ich bin kein Rechtsanwalt.
3) fehlt mir nach wie vor die Information, welche Krankenkasse ganz konkret Tantramassage als Therapieform anerkennt.
Doch nochmal in der metakommunikativen Ebene:
4) wo ist der Widerspruch zwischen der Diskussion über die Rechtsgrundlage einer Tantramassage auf Rezept und ihrer Schönheit?
5) ich habe nicht Partei ergriffen, sondern im Wesentlichen die Wortwahl und den achtsamen Umgang miteinander eingefordert.
Die zitierte "gelbe Karte" gab es dann in einer persönlichen Mail, da ich solche Dinge gerne direkt kläre. Das gehört meiner Meinung nach nicht in das Forum.
6)
@***k3 um Misverständnisse zu vermeiden: ich gehe davon aus, dass Du selbst die Prüfung zum (großen) Heilpraktiker abgelegt hast und ausserdem als Tantra-Lehrer aktiv bist. Richtig?