Abgrenzung per Deklaration
In Anlehnung an die Rechtssprechung und die "vage herrschende Meinung":
(1)
"Rotlicht-Massagestudios" bieten erotische Massagen an, diese sind auch als solche deklariert und fallen per se unter das Prostitutionsgesetz, die Ausführenden der Massagen sind de jure Prostituierte.
(2)
Massagestudios (z.B. Thaimassage), welche Massage MIT "happy End" anbieten, fallen ebenfalls darunter wie vglw. (1)
(3)
Massagestudios, die einfach nur Massagen jedweder Art anbieten die nach herrschender Meinung keine sexuelle Handlung darstellen, fallen nicht unter das besagte Gesetz.
Lösungsansatz:
Im Leistungsumfang der Tantramassage vom Kunden bestätigen lassen, dass es sich bei der Tantramassage um ein ganzheitliches, energetisches Konzept einer Massage handelt und dabei aber keine sexuelle Handlung in Rechnung gestellt wird. "Sexuelle Erregung" wie sie möglicherweise auch bei konventionellen Ganzkörpermassagen vorkommt, ist nicht Primärziel der Tantramassage sondern ein möglicher Nebeneffekt.
Zum Vergleich:
Ein Fliesenleger, der das Badezimmer neu mit Fliesen belegt, berechnet diese Leistung, die Hauptleistung. Wenn er danach das Bad noch nass rauswischt , ist das eine Nebenleistung, die er berechnet oder eben auch nicht. Die Bezeichnung der erbrachten Leitung richtet sich nach der Hauptleistung. Sprich es handelt sich in diesem Beispiel um einen Fliesenleger und keine Reinigungskraft.
Im übertragenen Sinne: eine ausgebildete Massagefachkraft bleibt eine Massagefachkraft, die eine Massage anbietet, wenn sexuelle Stimulation eben nur ein möglicher Nebeneffekt und sexuelle Handlung nicht berechnet wird wie.
In Anlehnung an das Gesetz:
Keine berechnete sexuelle Handlung per Difinition = kein(e) Prostituierte(r)
Sexuelle Stimulation keine Hauptleistung, sondern möglicher Nebeneffekt = keine Prostitution. Die Räumlichkeiten, in welchen vergleichbare Leistungen angeboten werden, sind per se kein Bordell.
Das neue P-Gesetz sehe ich als Chance für die seriöse Tantramassage, sich eben vom Rotlichtmillieu abzugrenzen, entsprechend zu positionieren und darüberhinaus deutlich zu machen wie wichtig, auch unter anderem seriöse Sexualbegleitung für viele Menschen ist. Politische Debatten wie: "Orgasmus auf Kassenrezept" bin ich leid und hoffe, dass diese auch bald der Vergangenheit angehören.
Die Petition ist ein guter Ansatz und ich hoffe hier auf einen erfolgreichen Meilenstein.
All the best & Namaste