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Tantra Massage - Erotik in einer neuen Dimension35
Freitag, Samstag und Sonntag hatten wir das Glück an einem Tantra…
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PeMaAg ...
... nun auch noch einmal für dich und alle anderen, die es noch nicht wissen ... von einer Tantra-Masseurin zur Prostituierten zu werden, bedeutet u. a. auch, dass das eigene Studio oder für das jemand arbeitet, zum Bordell wird. Bordelle haben sich nicht innerhalb eines Sperrbezirkes zu befinden. viele Tantra-Studios befinden sich aber sogar im Stadtzentrum, wie auch mein Studio. Was das heißt, kannst du dir vielleicht vorstellen.
*********lebee Mann
1.577 Beiträge
BVG . . .
. . . vielleicht hat Ananda ja einen Plan. Und die nötigen finanziellen Rücklagen, um diese Sache bis zum BVG und eventuell sogar zum EuGH durchzufechten ?

Tantra-Yoga und Tantra-Ausbildung sind jedenfalls ein erheblicher Unterschied zu . . . Tantra-Massage. Für die, die es mit dieser Zwickmühle zu tun haben.

. . . *zwinker*
???
Wenn ich wüsste wie und wann ... ich würde eine Petition auf den Weg bringen? Wo in der Öffentlichkeit befindet sich eigentlich der Tantra-Verband in dieser Angelegenheit?
*********49_rp Mann
292 Beiträge
???
@****r7:

..... im Unterholz in Deckung, damit ihn ja keiner sieht und Fragen stellt.
Sperrbezirksverordnung
Ich verstehe das sehr gut, dass Ihr nicht in einen Topf mit Prostitution geworfen werden wollt - nach meinem Empfinden ist das auch völlig unangemessen! Das Gesetz ist aber wohl eindeutig! Damit würden Tantramassagen innerhalb von Sperrbezirken grundsätzlich untersagt sein. Ich habe mir einmal angesehen wie das in Frankfurt geregelt ist. Hier ist es so, dass differenziert wird zwischen "Großbetrieben", die nur in bestimmten Gebieten zulässig sind und sog Wohnungsprostition, die fast im gesamten Stadtgebiet zulässig ist. Das könnte ja für viele Studios eine Lösung sein?! Vermutlich gibt es in anderen größeren Städten ähnliche Regelungen?
Und was ...
... ist mit den ganzrn Eritik-Massagestudios, die es massenhaft direkt in meinem Umfeld gibt? Von drnen redet keiner.
********er75 Mann
6.898 Beiträge
Die Erotik-Massagestudios fallen schon jetzt unter die Prostitutionsgesetzgebung.
...
... aber offenbar nicht überall. Hatte gerade eben mit der Inhaberin mit 5 Nutarneiterinnen eines Eritok-Massagestufios in meiner Nachbarschaft ein intensives Gespräch. Sie und ihre Damen sind nicht anders angemeldet als uch und vermutlich jeder andere Tantra-Masseur auch.

Sie erhielt genauso wie ich die Info von unserer Ansprechperson (weiblich) in Richtung Steuer und Zollamt, wo wir unserGewerbeabgemeldet haben
1. obwohl mitten in der Stadt, unsere Studios sich in einem Misch-Bezirk und nicht um einen Sperrbezirk befinden
2. wir einfach die Füße still halten und erst einmal abwarten sollen. Sicher ist, dass wir nicht aus der Stadtmitte raus müssen.
Mehr kann ich nicht dazu sagen und genau das werden wir auch machen. Meine Fernsehauftritte werde ich dennoch machen.
habe das Gesetz
...gerade mal überflogen und finde keinerlei Erwähnung von Tantra-Massage.

Woher kommt das denn? hat jemand einen konkreten Auszug, bzw. Hinweis dazu?

https://www.bmfsfj.de/blob/8 … chutzgesetz-entwurf-data.pdf
*********49_rp Mann
292 Beiträge
@runmoman
@******n68 / Mod:
Falls hier nicht zielführend, bitte löschen. Danke!


Diese Frage wurden schon in anderen Threads ausführlich abgehandelt und ich will keine neue Runde bzw. Endlosschleife eröffnen.

Deshalb nur eine kurze Antwort auf Deine Frage:

Die Dienstleistungen werden im Gesetz nicht im Einzelnen aufgeführt.

Es ergibt sich aus der Begriffsbestimmung im Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (BGBl 2016 Teil I Nr. 50)

Aber wer sind nun eigentlich "in der Prostitution tätigen Personen"?
Das Gesetz gibt auch darauf eine, zugegeben sehr schwammige, Antwort:

"§2 Begriffsbestimmungen
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. ...
(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen." (BGBl 2016 Teil I Nr. 50, S. 2373)

Nacch hersschender juristischer Meinung fällt damit Tantramassage unter dieses Gesetz.
Da stellt sich mir
die Frage, ob eine Tantramassage eine sexuelle Handlung ist...
das haben nun leider andere entschieden, das dem so sei
ich weiss...
musste ich aber trotzdem schreiben!
********gonT Mann
13 Beiträge
Rechtsgutachten
Auf dieser Seite findet ihr einen Link zum Rechtsgutachten, warum Tantra- und ähnliche Massagen als Prostitution anzusehen sind.

Dreh- und Angelpunkt ist der Begriff "sexuelle Handlung".

http://www.hydra-berlin.de/s … is_z/infos_zum_neuen_gesetz/

Rein rechtlich scheint die Sache für die Legislative geklärt.

Weiteres Problem ist meines Erachtens auch die Tatsache, daß viele Prostituieren mit "Tantra Massagen" werben, auch wenn nur "gerubbelt" wird.

Hier hätte vom Verband schon sehr früh "Unterlassung" eingefordert werden müssen, um so eine DEUTLICHE Abgrenzung herzustellen.
Petition
Da wurde die Frage nach der Möglichkeit einer Petition gestellt.
Auf dieser Webseite kann jeder eine Petition starten:
https://www.openpetition.de/
Ende der Tantra Massage
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich seit 2 Jahren endgültig aufgehört zu massieren.
Ich gebe nur die Massage Kurse.
Meine Massage Kurse fallen nicht unter Prostitutiongesetzt.
Ich muss mich als Prostituierte nicht anmelden.
Abgrenzung per Deklaration
In Anlehnung an die Rechtssprechung und die "vage herrschende Meinung":

(1)
"Rotlicht-Massagestudios" bieten erotische Massagen an, diese sind auch als solche deklariert und fallen per se unter das Prostitutionsgesetz, die Ausführenden der Massagen sind de jure Prostituierte.

(2)
Massagestudios (z.B. Thaimassage), welche Massage MIT "happy End" anbieten, fallen ebenfalls darunter wie vglw. (1)

(3)
Massagestudios, die einfach nur Massagen jedweder Art anbieten die nach herrschender Meinung keine sexuelle Handlung darstellen, fallen nicht unter das besagte Gesetz.

Lösungsansatz:
Im Leistungsumfang der Tantramassage vom Kunden bestätigen lassen, dass es sich bei der Tantramassage um ein ganzheitliches, energetisches Konzept einer Massage handelt und dabei aber keine sexuelle Handlung in Rechnung gestellt wird. "Sexuelle Erregung" wie sie möglicherweise auch bei konventionellen Ganzkörpermassagen vorkommt, ist nicht Primärziel der Tantramassage sondern ein möglicher Nebeneffekt.

Zum Vergleich:
Ein Fliesenleger, der das Badezimmer neu mit Fliesen belegt, berechnet diese Leistung, die Hauptleistung. Wenn er danach das Bad noch nass rauswischt , ist das eine Nebenleistung, die er berechnet oder eben auch nicht. Die Bezeichnung der erbrachten Leitung richtet sich nach der Hauptleistung. Sprich es handelt sich in diesem Beispiel um einen Fliesenleger und keine Reinigungskraft.

Im übertragenen Sinne: eine ausgebildete Massagefachkraft bleibt eine Massagefachkraft, die eine Massage anbietet, wenn sexuelle Stimulation eben nur ein möglicher Nebeneffekt und sexuelle Handlung nicht berechnet wird wie.

In Anlehnung an das Gesetz:
Keine berechnete sexuelle Handlung per Difinition = kein(e) Prostituierte(r)
Sexuelle Stimulation keine Hauptleistung, sondern möglicher Nebeneffekt = keine Prostitution. Die Räumlichkeiten, in welchen vergleichbare Leistungen angeboten werden, sind per se kein Bordell.

Das neue P-Gesetz sehe ich als Chance für die seriöse Tantramassage, sich eben vom Rotlichtmillieu abzugrenzen, entsprechend zu positionieren und darüberhinaus deutlich zu machen wie wichtig, auch unter anderem seriöse Sexualbegleitung für viele Menschen ist. Politische Debatten wie: "Orgasmus auf Kassenrezept" bin ich leid und hoffe, dass diese auch bald der Vergangenheit angehören.

Die Petition ist ein guter Ansatz und ich hoffe hier auf einen erfolgreichen Meilenstein.

All the best & Namaste
tantra_freude
Dann solltest du die Formulierung im Gesetztestext noch einmal genau lesen.
"... oder das Zulassen einer sexuellen Handlung ..."
Wie gestaltest du bitte deine Massagekurse ohne selbst praktische Anleitungen am Gegenüber zu geben?
Und kannst du davon leben?
ein Lingammassagekurs kann auch an einem Holzpenis gezeigt werden
BedBunnyHopper
Vielen Dank für deinen Lösungsansatz. Dieser hat aber auch zur Folge, dass es keine Lingam- und Yonimassage mehr geben wird, richtig???
und die Yonimassage kann an einer Stoffmuschi gerzeigt werden..
wird auch teilweise so praktiziert
Organisation...
Ich habe meine Kurse so organisiert das ich KEINE sexuelle Handlungen ausführe.
Verdruss wird weniger Kreativität wird mehr
Schöne Entwicklung,

@***er
Durch die Bezeichnung "Lingam-" oder "Yonimassage" wird es zunächst schwierig aber nicht unmöglich.

Nach meinem Kenntnisstand wird z. B. bei einer Lingammassage nicht ausschließlich der Lingam massiert, noch komplexer finde ich vergleichsweise die Yonimassage. Erklärtes Ziel ist auch nicht das Erreichen von Höhepunkten oder der Ejakulation.

Sprich: ich berechne nicht eine "sexuelle Handlung", sondern die Massage. Auch wenn dabei z.B. der Lingam berührt wird. Es steht keine sexuelle Dienstleistung zur Berechnung, sondern eine energetische, Berührung.

Der Gesetzgeber hat sich hier möglicherweise selbst ein Bein gestellt, in dem er seriöse Tantrastudios und Prostitution über einen Kamm schert.

Tatsächlich wäre nun der Gesetzgeber am Zug und müsste differenzieren. Z.B. Könnte eine nachgewiesene, qualifizierte Ausbildung und die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Tantramassageverband Voraussetzung sein und Klärung schaffen.

Vorab würde ich das Angebot z.B. so gestalten:

energetische Massage anbieten und berechnen (zum üblichen Preis der z.B. Yonimassage), Handlungen des Gebers, die zu Stimulation des Empfängers führen, als kostenfrei Nebenleistung (oder -Effekt) deklarieren und auf die Freiwilligkeit des Gebenden hinweisen. Der Empfangende wird bei der seriösen, kommerziellen Tantramassage ja nicht vom Geber zu sexueller Handlung z.B. Berührung des Gebenden aufgefordert.

Zur Sicherheit die besagte "Stoffmuschi" von Golden Hands mit in den Raum nehmen und darauf verweisen, dass bestimmte Berührungen nur an diesem Objekt ausgeführt werden und auch im so im Preis bereits inbegriffen sind, diese aber auf Wunsch kostenfrei, und freiwillig am Empfangenden selbst durchgeführt werden können 😉

Somit ist es keine Prostitution.

Schon verrückt...aber der Gesetzgeber fordert einen schließlich heraus. Challenge accepted!
Super Idee
... man muss in seinen neuen Formulierungen natürlich den Mittelweg finden, dass sich alle Seiten abgeholt fühlen.
Stimmt...
Auch das ist eine Herausforderung. Ich wünsche jedem, hier Betroffenen, die beste Inspiration hierfür 🙂
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