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Tantra Massage - Erotik in einer neuen Dimension35
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Wie geht es für uns weiter ...

...
Ich danke dir von Herzen. Ich hoffe nur, dass die Behörden das so akzeptieren.
*********49_rp Mann
292 Beiträge
Abgrenzung per Deklaration
@*********opper:

Lösungsansatz:
Im Leistungsumfang der Tantramassage vom Kunden bestätigen lassen, dass es sich bei der Tantramassage um ein ganzheitliches, energetisches Konzept einer Massage handelt und dabei aber keine sexuelle Handlung in Rechnung gestellt wird. "Sexuelle Erregung" wie sie möglicherweise auch bei konventionellen Ganzkörpermassagen vorkommt, ist nicht Primärziel der Tantramassage sondern ein möglicher Nebeneffekt.

Ist dieser "Lösungsansatz" juristisch überprüft worden und hat er dieser Überprüfung standgehalten?

Es geht zwar gewissermaßen auch um "Handwerk", aber das ProstSchG unterscheidet nirgendwo zwischen Haupt- und Nebenleistung.
Griffe und Streichungen an Yonin oder Lingam werden aber als sexuelle Handlungen eingestuft.
Nicht von mir. vom Gesetzgeber
********gonT Mann
13 Beiträge
1. Die Teilnehmer eines Kurses haben keinen finanziellen Vorteil, wenn sie Ihre Partner massieren und dann ggf auch "sexuelle Handlungen" ausführen. Der Ansatz mit "Demonstation am Modell" wird durchaus häufiger angewand und kann durch eigene oder genehmigte/lizensierte Video- und Fotovorführungen ergänzt werden. Noch sicherer ist es, ausschließlich Paarseminare anzubieten. Was die Paare dann untereinander ausmachen und praktizieren ist Privatsache.

2. Es werden keine Seminare angeboten, sondern Freundeskreise bzw. "Tantra Vereine" bitten eine(n)
"Bekannte(n) bzw. Freund(in) mit tantrischer Erfahrung" im privaten Rahmen, etwas über das Thema Tantra "zu erzählen und zu zeigen". Der Freundeskreis bzw. Verein organisiert alles, "die/der Bekannte / Freund(in)" erhält ein Geschenk als Dankeschön.

3. Der Vorschlag mit der Bescheingung wird jeden Juristen und Verwaltungsmitarbeiter zum schmunzeln bringen, denn Prostituierte wird es nicht mehr geben:

a) Ich habe Probleme mit meiner Ehefrau und unterhalte mich bei einem Gläschen Sekt hierrüber mit einer Beraterin die Verständnis zeigt und auch einige Lösungsansätze anbietet. Ich bescheinige, daß keine sexuellen Handlungen durchgeführt wurden. Der "geschäftliche Teil" ist dann beendet und weil man sich so sympatisch gefunden hat und sich emotional sehr nahe gekommen ist, werden wir dann - ganz privat - eine tiefgehende und sehr bewegte gemeinsame Erfahrung teilen.
Die Dame stellt in Rechnung: Beratung bei Eheproblemen, ohne sexuelle Handlungen 100€/h
b) Die Dame kommt kommt ganz privat auf einen Kaffee und ein Schwätzchen zu mir nach Hause. Wir finden uns sehr sypatisch, und warum sollte man sich dann nicht auch - rein privat - etwas näherkommen. Da ich als männlicher Single mit Hausarbeit hofnungslos überfordert bin, zeigt sie mir anschliessend als "professionelle Bettenmacherin" gegen Aufwandsentschädigung gerne, wie ein gemachtes Bett auszusehen hat. Ausserdem bekommen ich einen Einführungskurs "Wie wasche ich Betttwäsche richtig" gratis dazu. Sexuelle Handlungen haben wärend der beiden Einführungskurse nicht stattgefunden. Rechnung: Prakische Schulung Haushaltsführung 150€/h
Wir einigen uns darauf, die Schulungen bis auf weiteres wöchentlich zu wiederholen, um das gelernte zu vertiefen.
c) Ich habe einen Geschäftstermin und benötige vorübergehend eine Sekretärin für das Protokoll. Nach Beendigung des geschäftlichen Teils lade ich die Dame privat zum Essen ein. Wir unterhalten uns, finden uns sympatisch und weil es mittlerweile sehr spät geworden ist, biete ich der Dame an - rein privat - mit mir im Hotel zu übernachten. Aus praktischen Erwägungen nehmen wir ein Doppelzimmer. Sexuelle Handlungen haben während des Geschäftstermins nicht stattgefunden. Rechnung: Mobiler Sekretariatsservice 250€/h
d) Ich will endlich was für meine Gesundheit tun. Daher buche ich bei einer bekannten Agentur einen Personal Coach. Die Agentur vermittelt ausschließlich weibliche Coachs mit dem Zertifikat "Fit im Schritt®" vom Sportinstitut "Horizontale®". Die Dame kommt zu mir nach Hause und übt mit mir im hautengen, extrem knappen Fitnessdress Übungen zur Kräftigung der Beckenboden- und Gesäßmuskulatur. Die 2 Übungseinheiten von je 15 min sind mir die 300€ Wert. Der vertragliche Teil ist beendet, gerne und wahrheitsgemäß bestätige ich, dass keine sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Total durchgeschwitzt nutzen wir - natürlich rein privat - gemeinsam (um Wasser zu sparen) meine Dusche. Weil es halt einfacher ist helfen wir uns gegenseitig beim aussziehen und einseifen. Wie jeder weiss, braucht man für eine richtig gründliche Dusche incl. Trockenrubbeln und eincremen (wichtig !) nach solch einem intensivem Training mind. 120min....
e) ... (ich hätte noch zig Ideen wie ich das verpacken könnte...)

4.) Nicht der Gesetzgeber muss beweisen !
Der Gesetzgeber hat ja schon festgestellt (siehe Link Rechtsgutachten) wie Tantramassagen einzustufen sind. Wenn ich der Meinung bin, das ich nicht unter diese Auslegung falle MUSS ich beweisen!
@******ate
Dieser Ansatz der Zuordnung von Haupt- und Nebenleistung ist üblicher Rechtsgebrauch und auch so im BGB definiert. Bsp. Nebenleistung trägt das "Schicksal" der Hauptleistung. Nebensache gehört zur Hauptsache, Nebenschuld ist der Hauptschuld zuordenbar.

Du kaufst z.B. Eine Immobilie. nicht deren Einzelteile. Ebenso Auto...usw. Natürlich können Einzelteile herausgenommen und separat gehandelt werden. Aber auch nur wenn diese nicht fest verbunden sind, so wie z.b. Fliesen im Bad.

@
Goldenhands
Das ist richtig. Entscheidend für den "Prostitutionsstempel" ist jedoch die BEZAHLTE sexuelle Handlung. Als Masseur kann ich jedoch selbst entscheiden wen ich mit Erlaubnis freiwillig im Intimbereich berühre.

Ein "tantrischen inspiriertes" Massagestudio kann ausschließlich Wellness oder energetische Massagen anbieten. Bezahlte Lingam- und Yonimassage nur am nichtmenschlichem Modell demonstriert werden. Auf Wunsch jedoch freiwillig und unbezahlt am Empfangenden selbst durchgeführt werden. Yonimassage kostet demnach gleich viel ob nun real oder nur Demo am künstlichen Objekt. Wie die Massagezeit dann gestaltet wird, ist jedem selbst überlassen
GreendragonT, you made my day....der genialste Beitrag 😂

Sicher hast Du auch Recht im Schlusssatz. Die Beweislast ist dadurch umgekehrt. Nur wie schaut es real aus? Dann müsste doch andererseits die Anzeige wegen illegaler Prostitution erfolgen, wenn der Name Tantra in der Gewerbeanmeldung genannt wird oder die Firma diesen Terminus beinhaltet?

Ich bin mir sicher, dass eben von dir genannte, zugegeben sehr humoristisch dargestellten Extrembeispiele, real existieren: eben der genannte Sekretariatsservice., der eigentlich ein Escortservice ist. Gerade im Dienstleistungsbereich ist das nicht leicht überprüfbar. Wie siehst Du das?
****omm Mann
1.933 Beiträge
Laßt uns einfach einen Verein gründen. Alle interessierten Tantramasseure treten ein. Und alle Menschen, die eine Massage empfangen möchten, müssen erst mal Mitglied werden und einen Beitrag zahlen.

Dann wird nicht öffentlich sondern nur innerhalb eines geschlossenen Mitgliederbereiches eine wie auch immer geartete Dienstleistung erbracht.

Das klappt bei den Lohnsteuerhilfevereinen auch. Da wird dann nämlich das Steuerberatungsgesetz ausgehebelt.
********gonT Mann
13 Beiträge
Verein
Option 1:
Juristisch halbwegs gesichert funktioniert das (wie oben bereits KURZ) angeschnitten nur über 2 Vereine."Verein der Tantramasseure" und "Verein der Tantrafreunde".
Ein(e) "befreundete(r)" TM kann zu einem privat organisierten Treffen eingeladen werden.
Zunächst findet ein Vortrag ggf mit Video/Fotovorführung. Praktische Demos NUR am "Phantom" (Die Übungspuppen/Modelle heissen so). Hierfür erhält der/die TM eine Aufwandsentschädigung (Diese ist frei verhandelbar). Der "offizielle Teil" ist beendet und es wird zum privaten Teil übergegangen. In diesem darf dann natürlich jede(r) jede(n) massieren.

Option 2:
Das Treffen der VdT kann natürlich auch die Räumlichkeiten des/der TM für diese Zeit anmieten. Das Institut führt selbstverständlich ausschliesslich "tantrische Massagen mit Auslassung des Intimbereiches" (Höschen bleibt an !) durch. Aufgrund des Vereinstreffen bleibt das Institut "wegen einer privaten Veranstaltung geschlossen". Die Vereinsmitglieder können danach im privaten Rahmen ausprobieren, was zuvor theoretisch vermittelt wurde. Zufällig ist aber auch ein Vereinsmitglied selber TM und kann so den anderen praktisch erLEBEN lassen, was vorher theoretisch nur schwer vermittelbar war.

In der folgenden Woche trifft sich ein anderer Verein, in dem - natürlich wieder rein zufällig - der/die TM des ersten Instituts Mitglied ist, im Institut des TM aus dem ersten Verein.

Der/die TM darf auf keinen Fall die eigenen Vereinsmitglieder im eigenen Studio tantrisch unterweisen.

Hoffentlich einigermassen verständlich !?
Und ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht.
Es muss noch einiges berücksichtigt werden...
Euch ist aber schon klar, dass gewisse Ämter hier im Joy und in anderen Portalen mitlesen ?
Ich weiß, ich bin immer so negativ *zwinker*
********gonT Mann
13 Beiträge
...liest mit
...und es lesen noch sehr viel mehr mit, als die meisten vermuten.
Das dürfen Sie aber auch gerne.

1. Wir denken hier nur laut. Eine reale Umsetzung hat nicht stattgefunden.
2. Es wurden und werden keine illegalen oder strafrechtlich relevanten Themen diskutiert.
3. Weitere Möglichkeiten und Details werden von mir niemals online erörtert.

Dennoch Danke für den Hinweis
Es wurden und werden keine illegalen oder strafrechtlich relevanten Themen diskutiert.
das meinte ich auch gar nicht
aber schlafende Hunde wecken und so

Die Ideen sind für ein Studio evtl machbar. aber wie machen es die Solomasseure
mit Einzelkunden?
********gonT Mann
13 Beiträge
schlafende Hunde
Du hast es ja selber geschrieben:

Man sollte hier keine schlafenden Hunde wecken.

Lösungen müssen auch sehr indivuell gestalltet werden, weil jede(r) andere Voraussetzungen hat.
****omm Mann
1.933 Beiträge
2 Vereine?
Bullshit....

In einem Lohnsteuerhilfeverein sind Dienstleistungsanbieter und -inanspruchnehmer auch gemeinsam untergebracht. Und das rechtlich völlig wasserdicht abgesichert!!!!!!!

Aber bitte, wer alles negativ sehen und das ganze unnötig aufbauschen möchte, nur zu .....
*********49_rp Mann
292 Beiträge
Tatsache ist, dass dieses wirre Gesetz am 1. Juli 2017 erst einmal in Kraft tritt, mit allen negativen Folgen.

Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber die spitzfindigen Lösungsansätze, Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung des Gesetzes größtenteils auch schon durchgespielt hat. Trotzdem weiß da wohl keiner so richig, wie das Gesetz durchgeführt werden soll / kann.

GreenDragonT hat Recht, Lösungen müssen sehr indivuell angepasst für den konkreten Einzelfall gestaltet werden, weil jede(r) andere Voraussetzungen hat. Eine Musterlösung gibt es eher nicht.

Entscheidend sind nicht die Herausforderungen, sondern wie man damit umgeht, wie die Aufsichtsbehörden das bewerten und wie letztlich die Gerichte entscheiden. Druck erzeugt immer Gegendruck!
********gonT Mann
13 Beiträge
Lohnsteuerverein
... beim Lohnsteuerhilfeverein wird auch nicht „..der ganze Körper und der Intimbereich auf harmonische und natürliche Art mit einbezogen...“ !
Oder hast Du eine Adresse? Dann bitte hier posten !! *freu2* *haumichwech*

Wie sollte das Deiner Meinung nach denn aussehen ?
Ein gemeinnütziger Verein bei dem man(n) seine "Samenspende" steuerrelevant gegen Quittung abgibt?

Warum sind die ganzen Bordelle nicht einfach als Verein eingtragen und der Zutritt ist nur für Mitglieder ? Anträge werden sofort bearbeitet, Ausweise gibt es unkompliziert an der Bar, Monatsbeitrag ist dort dann auch sofort in bar (deswegen heisst sie ja auch Bar *grins* ) zu entrichten.

Ehrmann, BGB, Rz. 150 a zu § 138 sagt zum Thema Sittenwidrigkeit bei sexuellen Handlungen:
"Mit der Menschenwürde unvereinbar sind alle Rechtsgeschäfte, die zu sexuellen Handlungen gegenüber anderen verpflichten oder solche belohnen."
Und gemäß Rechtsgutachten (bitte auch mal lesen !) ist Tantramassage eine "sexuelle Handlung", weil (siehe oben) und das geben bzw empfangen einer solchen in einem Institut eben ein Rechtsgeschäft (Dienstleistungsvertrag).

Nach der in zivilrechtlicher Literatur verbreiteten Ansicht, konnte das ProstG die Sittenwidrigkeit nicht aufheben, sondern gewährt nur ausnahmsweise - trotz der Sittenwidrigkeit des Vertrages - einen Anspruch auf den Lohn nach Erbringung der sexuellen Handlungen. Daher können Prostituierte ihr "Honorar" auch einklagen. Eine etwaige Bereitschaft zu einem sex. Verhalten muss daher stets unabhängig von einer Gegenleistung und jederzeit widerrufbar sein (darf also nicht rechtlich verpflichtend sein).

Das wäre in einem Verein nicht anders, wenn er die Absicht einer Gewinnerzielung hat. Aus diesem Grunde gibt es auch (fast) keinen SwingerClub als Verein. Wurde schon oft genug versucht - und ebenso oft von den Behörden "ausgehebelt" !!!

Siehe hier zB
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 5 B 93/01
"Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege freizügiger Geselligkeit sowie die gemeinsame Nutzung von Haus und Grundstück des Anwesens P. in H.."
[...]
"Die Umgestaltung eines zunächst als Gewerbe angemeldeten Swinger-Clubs in einen Verein mit dem Zweck der gemeinsamen Pflege freizügiger Geselligkeit ändert nichts an dessen Charakter als Vergnügungsstätte; insbesondere dann nicht, wenn die Werbung sich weiterhin an jedermann wendet."
[...]
"Nach Auswertung der dem Gericht zur Verfügung stehenden Unterlagen ist auch die Ausgestaltung des Swinger-Clubs als privater Verein, der nur Mitgliedern zugänglich sein soll, nicht geeignet, der beanstandeten Nutzung die Eigenschaft einer Vergnügungsstätte zu nehmen. Insofern kommt es von vornherein bereits nicht auf die gewählte Rechtsform, sondern allein auf die tatsächlich ausgeübte Art der Nutzung an. Das auch nach Umwandlung des Swinger-Clubs in einen privaten, möglicherweise demnächst eingetragenen Verein nicht zu einer nennenswerten tatsächlichen Veränderung des Charakters als einer Vergnügungsstätte geführt hat, ergibt sich offensichtlich angesichts eines Vergleichs zwischen der noch unter Gewerbeanmeldung und der jetzt nach Gewerbeabmeldung betriebenen Nutzung."
[...]
Rechtsgebiete: BauGB, LBO, BauNVO, VwGO
Vorschriften: § 30 Abs. 1 BauGB, § 86 Abs. 1 S. 3 LBO, § 1 Abs. 6 Ziff. 1 BauNVO, § 6 Abs. 3 BauNVO, § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO, § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO
Der Antrag der Antragsteller wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 18.000,-- DM festgesetzt.

So einfach (und vor allem billig) ist der "Bullshit" nun mal nicht.
Mein Thema ...
... verläuft in vielen Teilen immer wieder wie führerlos. Deshalb melde ich mich mal wieder zu Wort. Wenn ihr euch noch weiter mitteilen wollt, wie es für euch weiter geht, dann bitte sehr gerne. Aber verliert das Thema bitte nicht aus den Augen. Ich habe viele gute Anregung und Kontakte erhalten und fühle mich im Augenblick gut versorgt, wofür ich mich bei allen Ratgebern herzlich bedanke. Euch alles Gute.
Welche Alternativen gibt es ?
Auch ich habe in den vergangenen Monaten mir Gedanken gemacht, Stellenanzeigen zu allen eventuell zu mir passenden Verdienstmöglichkeiten gelesen, Bewerbungen geschrieben..... doch diese nie abgeschickt! Immer wenn ich an der Stelle war, meinen Namen bei google einzugeben, habe ich die Bewerbung gelöscht statt abzuschicken. Nein, bereut habe ich es bis jetzt nicht, unter meinem echten Namen zu massieren. Wies in ein paar Monaten aussieht, hört ihr dann von mir. Ich hoffe einfach, das es weitergeht!
Lieben Gruß
Silvia
********er75 Mann
6.898 Beiträge
Grundsätzlich ist es heute schon sehr stark von Länder und Kommunen abhängig, wie mit dem Prostitutionsgewerbe und auch mit anderen Gerwerben im sexuellen Dienstleistungsbereich umgegangen wird.
Grundsätzlich sind auch, für manche Bereiche, eingetragene Vereine eine mögliche Lösung, wie z.B. die Schwelle7 in Berlin. Aber eben nicht für jeden Bereich. Sobald direkt Geld für eine sexuelle Handlung (oder ein anderer geldwerter Vorteil gewährt) gezahlt wird, sind wir nach aktueller, neuer Rechtslage bei Prostitution. Und da es da um Vergnügungssteuer, Umsatz- und Gewerbesteuer, sowie Einkommenssteuer geht, werden hier auch die Kommunen entsprechend kontrollieren, da es bares Geld bringt. Vielleicht die einen etwas später, aber die Kontrolle kommt.
Ein kommerzielles Tantrastudio als Verein wird keine Kommune zulassen oder dulden, denn das öffnet auch für andere "Vergnügungsvereine" das Präzidenzfalltor.
********ntra Frau
136 Beiträge
Ich hab das Thema bisher verdrängt, hab viele interessante Gedanken und Ansätze in euren Antworten gefunden, danke.
Abgrenzung vom Rotlichtmilieu finde ich grundsätzlich persönlich unwichtig.
Was ist Rotlichtmilieu?
Eine Schublade oder? Es wird da sone und solche geben wie überall.
Wieso also keinen Hurenausweis?
Ich mag schon diesen Personalausweis null, wessen Personal bin ich bitte?
Was ist der Sinn dieses Huren Ausweises? Schützt der irgendwen?
Scheint mir erstmal nicht wirklich logisch...
Geld? Diese Vergnügungssteuer? Das wäre erstmal normal, zumindest solange ich nicht darüber nachdenke, das ich mit diesem Obolus unter anderem die pädophilen Neigungen unserer Elite und Politiker unterstütze. kotz
Kontrolle? Wird zur Zeit grade ja überall massiv ausgebaut. Ich denke das ist der Punkt der für mich am meisten dagegen spricht.
Ich mag die Sau nicht mit meinen Daten füttern, wenn ich nicht muss.
Diese nette elektronische Gesundheitskarte war auch freiwillig, falls sich wer erinnert.
Also anscheinend hat man bis Ende des Jahres Zeit sich anzumelden, ich weiß noch nicht was ich tu, vielleicht auf Spendenbasis und Leistungstausch *g*
LG
*********49_rp Mann
292 Beiträge
@karunatantra
Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kam und kommt täglich auf:
was kann ich tun, was muß ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

Eine Quick-check ergibt folgendess BIld:

1. Kondompflicht und Werbeverbote
Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Verhüterli muß beim gewerblichen Sex auf den Zauberstab und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.
Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / "Ausweis"
Da die Formulare und Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neueinsteigenden Sexworkern*Innen, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die haben ohne eigenes Verschulden ein Problem und sollten sich dann vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und dass das Amt dies Versäumins "zu vertreten" (Amtsversagen) hat!

Don't worry - be cool and clever!

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https://www.facebook.com/groups/496188667435728/
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