Ausführlicher Text zum Umgang mit dem ProstSchG
Umgang mit dem ProstSchG
Das Team der Trusted Bodywork Plattform vertritt die Ansicht, dass Personen mit zertifizierter anerkannter Ausbildung, nicht unter die Regelungen nach ProstSchG fallen.
Sollten einzelne Behörden dennoch auf uns zukommen, werden wir entsprechend reagieren und uns darüber austauschen.
Hier eine Übersicht der Informationen und Fristen, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass wir zu einer Anmeldung gemäß ProstSchG verpflichtet werden. Bei der Entstehung dieses Gesetz war unsere Berufsgruppe für die Behörden unsichtbar – das sollten wir dringend ändern.
ganz konkret mit einem Profil auf
http://www.tantramassage.de
Inhalt und Absicht des ProstSchG:
Am 1. Juli 2017 tritt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
Für alle Personen die vor dem 1. Juli 2017 in der fraglichen Branche tätig waren gibt es eine Anmeldefrist bis 31.12.2017 (nicht bis 1. Juli 2017 wie viele glauben).
Zentrales Thema des Gesetzes ist die Verhinderung von Menschenhandel und der Schutz von Frauen (Männern?), die nicht freiwillig in der Sexarbeit tätig sind - beides Probleme, die keine Rolle spielen, wenn sich eine Person gezielt für diese Arbeit ausgebildet hat.
Der Beruf der zertifizierten und selbstbestimmten Person, die ganzheitlich mit ihren Klienten / Gästen arbeitet und dabei auch den erotisch-sinnlichen Bereich integriert sollte von diesen neuen Regelungen nicht betroffen sein. Unter Umständen müssen wir hier mehrgleisig fahren
- Unseren Beruf bekannter machen, Politiker, Behörden und Öffentlichkeit informieren.
- Durch klare Aus- und Weiterbildung deutlich machen, dass es sich um einen Beruf handelt und nicht um eine Notlösung
- Mit den Behörden bei Bedarf reden und eine tragbare Zwischenlösung finden, bis das Thema auf politischer Ebene differenzierter behandelt wird.
Wer sich mit dem Gesetzestext beschäftigt hat, weiß, dass der Begriff „Prostitution“ dort sehr weit und ungenau definiert ist und dass jegliche sexuelle Handlung gegen Entgelt damit erfasst werden soll. Trotzdem hat jede und jeder einzelne von uns das Gefühl, dass wir damit NICHT gemeint sind! Teil des neuen Gesetzes, das ab Juli 2017 in Kraft treten soll, ist eine verpflichtende Anmeldung als Prostituierte / Prostituierter und eine jährliche Gesundheitsberatung.
Das Gesetz differenziert nicht, ob die „sexuelle Handlung“ nur an Frauen oder auch an Männern ausgeführt wird. Auch wird nicht darauf eingegangen, ob die sexuelle Handlung in ein ganzheitliches Konzept eingebettet ist bzw. ob sich eine Person extra für diese Tätigkeit weitergebildet hat.
Einzig die Variante einer Person, die ungelernt und möglicherweise nicht freiwillig, bzw. ohne bessere Alternativen, in der Sexarbeit strandet, ist Gegenstand des Gesetztes.
Es handelt sich um ein neues Rechtsgebiet: bei Kommunen und Behörden herrscht Unsicherheit, Überforderung und, oft auch, Widerwille bezüglich der Umsetzung.
Tantra statt Porno - die Petition
Martina Weiser und Christine Andersch arbeiten innerhalb des TMV in einer Arbeitsgruppe, die eine Petition vorbereitet. Es geht hier ganz allgemein um "sexuelle Kultur" und um einen relativ neuen Berufsstand, dessen Arbeit viele Menschen persönlich betrifft und die einen gesellschaftlichen Wandel spiegelt.
Ziel ist unter anderem Rechtsicherheit in Bezug auf das ProstSchG - zertifizierte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung statt Zwangsberatung und Entmündigung.
Weitere mögliche Ziele: eine öffentliche Anerkennung und Wertschätzung unseres Berufes, die sich in einer anderen Besteuerung niederschlagen - ganz konkret z. B. eine Befreiung von der Vergnügungssteuer und evtl. auch eine Umsatzsteuerbefreiung, ähnlich wie sie für Heilpraktiker gilt.
Mithilfe ist willkommen - bitte schreibe uns eine Mail an: support@trustedbodywork.com
Ende September ist Bundestagswahl - die Petition wird voraussichtlich danach im Herbst starten. Jeder von euch, der gute Kontakte zu Organisationen oder in die Politik hat, darf gerne dazu beitragen, dass diese Petition mit viel Schwung in die Öffentlichkeit kommt.
Es ist wichtig, dass unsere Berufsgruppe sichtbar wird!
Vereint aus verschiedenen Berufsverbänden und aus unterschiedlichen Schulen sind wir stark. Wir respektieren die Arbeit des anderen und lernen voneinander. Gemeinsam sind wir stark gegenüber Politik und Behörden. Gemeinsam können wir unsere Arbeit weiter entwickeln und unseren Gästen mehr Sicherheit vermitteln.
Anmeldefristen laut ProstSchG
Für "Prostituierte"
für alle die vor dem 1. Juli 2017 tätig waren, gibt es eine Anmeldefrist bis 31.12.2017 (nicht bis 1. Juli 2017)
Erst ab dem 1. Januar 2018 müssen "Betreiber von Prostitutionsstätten" kontrollieren, dass alle, die dort arbeiten, angemeldet sind.
D. h. konkret:
A) wer sich NICHT im Sinne des ProstSchG anmelden will, kann ohne Anmeldung bis 31.12. 2017 arbeiten.
B) nach dem 31.12. 2017 gibt es eine Rechtsunsicherheit.
Wer sich im Sinne des ProstSchG anmelden will, sollte sich spätestens Anfang Dezember 2017 um eine sogenannte Gesundheitsberatung kümmern. Dort bekommt man eine Bescheinigung, die man für die Prostitutionsanmeldung vorlegen muss. Bis 31.12. 2017 müsste diese Prostitutionsanmeldung gemacht werden, die erste Anmeldung ist drei Jahre gültig.
Diese Anmeldung ist lästig, aber voraussichtlich kostenfrei und wahrscheinlich unkompliziert. Hauptproblem ist evtl. die Weitergabe der Daten und das mit der Bezeichnung „Prostitution“ verbundene Stigma.
Für Betreiber einer „Prostitutionsstätte“
Sobald eine Person nicht alleine arbeitet - also ab zwei Personen, ist der Arbeitsort eine „Prostitutionsstätte“.
D.h. für Praxisleitungen, die sich als Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ anmelden wollen/müssen gilt:
- Bis 1.10.2017 Gewerbeanzeige bei einem Amt, das die Stadt noch benennen muss
- Bis 31.12.2017 Antrag auf Erlaubnis bei einem Amt, das die Stadt noch benennen muss. Regelmäßige Verlängerung der Erlaubnis beantragen (alle 2-3 Jahre). Die Erlaubnis ist vermutlich mit einer Konzessionsgebühr verbunden. (hier sind weitere Punkte zu beachten, bitte selbst informieren unter ProstSchG)
- Ab 1.1.2018 gilt die Kontroll- und Aufbewahrungspflicht für Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ D. h. ab diesem Tag müssten alle Mitarbeiter im Sinne des ProstSchG gemeldet sein.
Eure Praxis wird baurechtlich wie ein Bordell bewertet. Offen ist, wieviel Spielraum die Behörden haben und wie tolerant sie unserem Angebot gegenüber sind. An der Stelle kann eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde Sinn machen.
Hier ist viel Raum für Behördenwillkür.
Was kann im Falle einer Nicht-Anmeldung passieren?
Es kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren festgesetzt werden und ein Bußgeld erhoben werden. Dieses Bußgeld kann für die "Prostituierte" max. 1.000 Euro und für den Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ max. 10.000 Euro betragen (siehe ProstSchG §33).
Erst wenn so ein Verwaltungsakt vorliegt, kann dagegen geklagt werden. In der Vergangenheit gab es bei verschiedenen Themen diverse Fälle von Rechtsunsicherheit aufgrund der Besonderheiten unserer Arbeit. Uns ist nicht bekannt, dass in ähnlich gelagerten Fällen jemals ein seriöser Anbieter Bußgeld bezahlen musste. In der Regel gibt es Fristen, um den Sachverhalt juristisch zu klären.
Wie eine Klage dazu führen kann, dass sich Gesetze ändern, kann man z. B. hier nachlesen:
Enstehungsgeschichte des liberalen Prostitutionsgesetzes von 2002
https://de.wikipedia.org/wiki/Café_Pssst!
Diese Angaben sind ohne jede Gewähr und beziehen sich auf einzelne Erfahrungen.
Wie sieht es International aus?
Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_nach_L%C3%A4ndern
Deutschland vor 2002
Förderung der Prostitution (= die Schaffung angenehmer Arbeitsplätze, wie z. B. in einer Tantramassagepraxis) war vor 2002 verboten. Die Umsetzung dieses Verbots wurde eher locker gehandhabt, es gab auch vor 2002 Bordelle und Tantramassagepraxen. In München mussten Tantramasseurinnen (wie Prostituierte) regelmäßig zu einer Kontrolluntersuchung ins Gesundheitsamt.
Schweiz
In der Schweiz gibt es bereits ähnliche Regelungen, wie die ab 1. Juli in Deutschland geplante. Die Schweizer KollegInnen berichten davon relativ unaufgeregt, man hat sich daran gewöhnt, dass man / frau auf dem Papier dem Prostitutionsbereich zugeordnet wird.
Probleme mit dem Datenschutz sind nicht bekannt.
England, Spanien etc
Prostitution ist erlaubt aber "Förderung der Prostituiton" oder das Betreiben einer „Prostitutionsstätte“ sind verboten.
Schweden etc.
Das Anbieten von Prostitution ist erlaubt, aber "Freier" werden bestraft - also ist die Arbeit faktisch illegal.
USA und viele andere Länder
Prostitution ist illegal
Weiterführende Informationen
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