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Ich habe morgen meinen Termin beim Amt... :)

Ich habe morgen meinen Termin beim Amt... :)
Ihr Lieben,

ich bin eine derjenigen, die sich ganz offiziell anmeldet als Prostituierte und als Prostitutionsstättenbetreiberin. *zwinker* Ich mache zwar nur TAO-Massage und da passiert ja so gut wie gar nix sexuelles. Ich bin also gespannt, was mich morgen erwartet und was die Gesundheitsberatung beinhaltet.

Das Telefonat zur Terminvereinbarung war total locker und sehr nett. Mein Betriebskonzept habe ich fertig und gebe das morgen ab. Was mich stört, ist die Aufnahme meiner Daten und die Weiterleitung ans Finanzamt, das finde ich nicht so lustig.

Ich hatte gehofft, hier schon Erfahrungsberichte zu lesen von anderen...

Interessieren Euch meine Erfahrungen morgen?

LG Silvia
**********ounge Paar
503 Beiträge
Mich würde das sehr interessieren
Danke das du uns deine Erfahrung mitteilen möchtest.
**********luder Frau
16.367 Beiträge
Wenn Du es gewerblich betreibst, musst Du Deine erzielten Einkünfte doch eh beim Finanzamt melden *tipp*, die erfahren es dann so oder so *nixweiss*
Zaungast bin ich ja ...,
... und wissbegierig natürlich auch.
Wie da mit Menschen in der heutigen Gesellschaft umgegangen wird.
Viel Erfolg vorab
wünscht
Herbert
Sexological Bodywork NRW
****od
279 Beiträge
Mein Beratungstermin...
...beim Gesundheitsamt ist am Freitag. Ich werde ebenfalls berichten!

Namasté
Ralf
*******t16 Paar
27 Beiträge
Gespannt
Auch ich bin gespannt auf eure Berichte!
*******mcat Mann
3.659 Beiträge
ich lese ...
... interessiert mit.
@undercoverluder: Finanzamt
Ich habe die Massage bisher beim Finanzamt als Heilmassage laufen (ich habe einen freien Beruf), insofern ergibt sich da für mich schon ein Unterschied bei der Steuererklärung. *zwinker* Daas zum Hintergrund...

LG Silvia
*****uja Frau
2.503 Beiträge
@ Tao-Massage:
Wieso machst du das denn, fällt denn die Tao-Massage auch unter dieses Prosch.Gesetz? Oder machst du es, weil du nicht ausschließlich Tao-, sondern eben auch Tantramassagen offiziell anbieten können willst?
**********luder Frau
16.367 Beiträge
Naja, nix desto trotz meldest Du es doch an, damit Du “Unternehmer“ bist.... ich verstehe also nicht, wo Dein Problem ist, dass die Angaben dem Finanzamt gemeldet werden, denn Du erklärst ihnen am Jahresende ja eh Deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit *zwinker*, wie auch immer die dann betitelt werden.

Das ist bei jeder anderen Tätigkeit ja auch so, bei einer “Gewerbeanmeldung“, das ist dafür gedacht, dass das Finanzamt weiß, da sind noch weitere Einkünfte vorhanden.

Damit bekommt der Steuerpflichtige ein anderes Kennzeichen hinterlegt.

Also, wo ist da Dein Problem?
****nMa Mann
184 Beiträge
Rein steuerrechtlich gesehen
macht es schon einen Unterschied, als Freiberufler zahlt man keine Gewerbesteuer!
Bin echt mal gespannt, wo das noch hinführt.
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
... und keine Vergnügungssteuer ...
**********luder Frau
16.367 Beiträge
Darüber informiert man sich doch im Vorwege, wenn man schon ein Konzept erarbeitet hat usw.

Außerdem bekommt man dann eigentlich einen Fragebogen vom Finanzamt, geht dann auch darum, ob eventuell schon Vorauszahlungen auf eventuell positive Einkünfte festgesetzt werden müssen.
******Moi Mann
628 Beiträge
Spät dran
Easy, das Betriebskonzept brauchst Du heute nicht zu drucken. Das Gesundheitsamt interessiert sich überhaupt nicht dafür. Auch nicht für irgendwelche Daten, die an irgendjemand weitergegeben werden. Wie kommen denn solche Infos in Umlauf??

Allerdings: nach der Gesundheitsberatung kommt irgendwann der Termin beim Ordnungsamt. Da werden diese Infos dann relevant. Herrjeh! So viele Ämter. Aber ob der Termin dann noch 2017 zu machen ist? Theoretisch hieße das: Terminverzug. Aber Du hast wahrscheinlich Glück, denn es wird ja allenthalben über Karenzzeiten nachgedacht.

Grüße und frohes Wirken
CCM
Profilbild
*********iger
317 Beiträge
Anmeldung unkompliziert
Ich habe mich am 11.08. hier bei der Verwaltung des Kreises angemeldet.
(Man muß sich übrigens nicht an seinem Wohnort melden, sondern da, wo man hauptsächlich tätig sein wird/will - das kann auch in einem anderen Bundesland sein!)
Dort haben die das so geregelt, dass ich direkt nach der Beratung beim Gesundheitsamt weiter zum Ordnungsamt gehen konnte, damit man nicht unnötigerweise zweimal anreisen muß.
Perso und Passbild mitgebracht, der "Hurenpass" wurde direkt ausgestellt.
Super nette Ansprechpartnerinnen (waren sehr interessiert zu erfahren, was ich eigentlich so mache), alles völlig unkompliziert.
Ich war wohl der erste Tantramasseur und der erste Mann überhaupt.
Die Gesundheitsberatung ist auf Frauen ausgerichtet, auch sonst sah man wohl wenig Beratungsbedarf, da meine Freiwilligkeit doch offenkundig ist: alles zusammen hat etwa eine Stunde gedauert, dann hatte ich den Pass und war wieder auf dem Weg nach hause.
Ich habe mich nicht als Betreiber einer Stätte anmelden müssen, da ich alleine selbständig arbeite.
Auch vorher war ich schon als Masseur beim Ordnungsamt meiner Gemeinde und beim Finanzamt gemeldet - da war also gar nichts zu ändern.
*********vers Frau
2.671 Beiträge
Ist die TAO Massage mit Intim-Massage, dass Du es jetzt angeben musst? Wenn keine Intimen Berührungen dabei wären, müsstest Du es auch nicht deklarieren oder?
*****ini Frau
463 Beiträge
Ich bin ebenfalls…
… sehr interessiert an deinen Erfahrungen und wünsche Dir einen angenehmen Termin
Alles ganz easy...
Ihr Lieben,

so wie bei meinem Vorschreiber ist es bei mir auch gelaufen. Eine nette, sehr interessierte Frau, angenehmes Gesprächsklima, Plaudern über meine Tätigkeit bei einem Glas Wasser (oder wahlweise auch Tee oder Kaffee) und Süßigkeiten. *g* Die Gesundheitsberatung wurde kurz abgehandelt, weil wenig davon bei mir zutrifft. Dann habe ich den Anmeldeschein bekommen und die Abgabe des Betriebskonzeptes (ist im geichen Haus, eine Etage höher) hat mir die nette Dame auch abgenommen. Sie selbst ist mit dem Gesetz nicht einverstanden und sie glaubt auch nicht, dass es lange Bestand hat, weil es "Murks" ist (Zitat von ihr). *g* Ich erlebe es aber irgendwie als angenehm, das jetzt alles seine Ordnung hat, so bin halt ich.

Es ändert sich für mich gar nichts, ich falle auch irgendwie nicht unter die Kategorie Prostitution, sondern "Sonstige" beim Finanzamt. Ich weiß nicht so recht, wie sie das meinte, aber es klang jedenfalls beruhigend.

Es war für mich wieder erstaunlich zu erleben, wie schwer es ist, über Sex offen zu reden (die Stimme wurde gesenkt, als die Beraterin über Oralverkehr redete) und wie schnell dieser "schmutzige" Unterton in ein Gespräch kommt, wenn berichtet wird, das es in Rostock kein Bordell gibt, dafür aber viel Wohnungsprostitution, wo die "Geschäftsmänner in der Mittagspause hingehen" (Stimme wieder leicht gesenkt *zwinker* ).

Ob ich als alleinige Praxisinhaberin als Betreiberin einer Prostitutionsstätte gelte, weiß ich gar nicht, ich habe mich jedenfalls angemeldet. Ich suche momentan nach einer Mitarbeiterin und vermutlich würde ich spätestens dann zu einer werden.

Zu Euren Fragen:

Ja, die TAO-Massage ist mit Massage des Intimbereiches und es kann zur Ejakulation kommen, daher fällt diese Massage, zumindest laut einem (!) Gutachten einer Professorin unter das Gesetz. (Ich frage mich schon länger, was passieren würde, wenn es ein anderes Guachten gäbe mit einer anderen Aussage...).

Bezüglich Finanzamt habe ich einerseits schon irgendwie das Bedürfnis, nicht als Prostituierte zu gelten - da sind noch Reste von Schamgefühlen und das ist mein "Problem", liebe undercoverluder. Außerdem arbeite ich in meiner Praxis auch heilerisch und Heilbehandlungen sind mehrwertsteuerfrei. Wenn die Massage da jetzt rausfällt, könnte das zu finanziellen Veränderungen bei mir führen. Vergnügungssteuer brauchen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu bezahlen.

Ich wünsche Euch einen schönen Tag!

Silvia
Sexological Bodywork NRW
****od
279 Beiträge
Bin aus der Gesundheitsberatung zurück.
Soweit war das ein recht angenehmes und lockeres Gespräch mit der Angestellten des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen. Sie konnte von ihrem mehrseitigen Katalog nur wenig anbringen, da sie Tantramassage nur im Zusammenhang mit Infektionsschutz sehen konnte ("Einmalhandschuhe tragen bei Genital- und Analmassagen!" *ja* ). Bei mir als Mann fielen die Themen Pille und Schwangerschaft eh von vorneherein unter den Tisch. STI wären Thema gewesen, wenn ich nicht glaubhaft hätte versichern können, dass ich ausgebildeter Sexualpädagoge (isp Dortmund) bin. Die Gesprächszeit haben wir dennoch genutzt. Ich konnte ein paar erhellende Informationen zu Tantramassagen und zu Sexological Bodywork auf Nachfrage geben und zudem meine Prospekte übergeben *zwinker* .

Angenehm überrascht war ich von dem Umstand, dass keinerlei Daten von mir beim Gesundheitsamt gespeichert werden! Das geschieht, in dem beim Erstberatungsgespräch mein voller Name nur auf der scheckkartengroßen Bescheinigung eingetragen wird. Diese wird mir dann ausgehändigt. Mehr nicht! Hierzu hatte ich ausdrücklich nachgefragt.

Hätte ich bereits eine Erlaubnis mit Alias-Name (statt meinem Namen), so könnte der Alias in die Bescheinigung eingetragen werden. Die Dame vom Gesundheitsamt hat mir angeboten, mit der auf den Alias ausgestellten Erlaubnis erneut vorbei zu kommen und mir die Bescheinigung nachträglich auf den Alias ausstellen zu lassen.

In einer Woche findet nun der mit dem Ordnungsamt Aachen vereinbarte Termin zur Erlangung der Erlaubnis statt. Ich werde dann wieder berichten.

Diesen Termin habe ich unmittelbar nach dem Beratungsgespräch im Gesundheitsamt vereinbart. Interessant war die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters des Ortnungsamtes, dass z.Z. ein gewisser Tourismus aus anderen Bundesländern festzustellen sei. Der Grund liegt an der Deadline 31.12.17 für "Altprostituierte". In einigen Bundesländern ist die Durchführung des ProstschG bisher nicht gelungen. Damit diese Personen nicht gegen das Gesetz verstoßen, melden sie sich in fernen Ämtern an und geben eine bundesweite Tätigkeit zu Protokoll. Ich konnte die Verägerung darüber am anderen Ende der Leitung regelrecht hören. "Das sei nicht im Sinne des Gesetzesgedanken!" Da ist also noch ordentlich Sand im Getriebe.

Namasté
Ralf
Profilbild
*********iger
317 Beiträge
Tätigkeitsbereich
Noch zur Ergänzung:
Ihr sollt angeben, wo ihr tätig werden werdet.
Ich arbeite ja mobil und kann von daher aus ganz Deutschland angefordert werden.
Deshalb hat das Ordnungsamt alle Bundesländer (nicht Gemeinden, wie DonnaCarmen angibt) in den Pass eingetragen .
Das macht auch Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, dass man mal in einem Studio in einem anderen Bundesland arbeiten will: sonst muß man dort wieder zum jeweiligen Ordnungsamt um eine neue Erlaubnis zu beantragen.
(Man hat darauf hingewiesen, dass in manchen Bundesländern verschärfte Vorschriften gelten und ich mich dann dort noch mal schlau machen müsse)
*******t16 Paar
27 Beiträge
STI
@**x bod: was bedeutet STI? 🤔
Sexological Bodywork NRW
****od
279 Beiträge
@sanskrit16
STI (englisch: Sexually Tranmited Infections) steht für sexuell übetragene Infektionen.
Sexological Bodywork NRW
****od
279 Beiträge
15.12.2017 - Teil II der Anmeldeprozedur
Heute war ich mit Termin, Gesundheitsberatungs-Bescheinigung, Personalausweis und zwei Passbildern beim Ordnungsamt Aachen. Insgesamt habe ich dort eine Stunde zugebracht.

Das einführende Gespräch zwischen mir und der Mitarbeiterin des Ordungsamtes war recht locker und entspannt. Auch aus ihrer Sicht scheint das ProstSchG keine wirklich gute Lösung zu sein. Sie erklärte mir, dass sich bisher tatsächlich nur 10 Personen, einschließlich mir, überhaupt in ganz Aachen angemeldet haben!!! Soviel zur Praxistauglichkeit des viel unstrittenen Gesetzes.

Von meinen mitgebrachten Unterlagen wurde alles benötigt, bis auf das zweite Passbild. Ich habe einen Alias-Ausweis beantragt, der insoweit kein Problem darstellt. Merkwürdigerweise wird trotzdem ein Ausweis auf den Klarnamen ausgestellt. Das verwundert, da die Bestimmung lautet entweder - oder, aber nicht "beides". Vermutlich liegt die Behörde hier falsch oder in der Durchführungsverordnung des Landes NRW findet sich ein entsprechender Passus (ich werde mal genauer hinschauen). Der Alias-Ausweis wurde mir dennoch verweigert, da ich den Alias-Namen "Alice Schwarzer" verwenden möchte. Es gibt hierzu namensrechtliche Bedenken, da u. U. die Persönlickeitsrechte dieser Person des öffentlichen Lebens verletzt werden. Das Ortnungsamt will sich, genau wie ich mich, schlau machen. Sind die Bedenken restlos ausgeräumt, dann erhalte ich diesen Alias-Ausweis nachträglich, ansonsten halt mit anderem Namen. Ich würde natürlich gerne "Alice Schwarzer" als politisches Statement verwenden, genau so, wie die Vereinigung Dona Carmen aus Frankfurt dies propagiert. Ich unterstütze diese Aktion. Leider erreiche ich heute niemanden im Büro der Vereinigung, um dort weitere Informationen zum rechtlichen Umgang mit dem nun doch heiklen Namen zu erhalten. Das werde ich aber am Montag nachholen. Wer im Forum diesbezüglich Erfahrung hat, kann diese hier bitte mit uns teilen!

Die meiste (Warte-)Zeit wurde für die Herstellung des Ausweises verbraucht. Mein Passbild wurde offensichtlich eingescannt und mit Farbdrucker in den Ausweis übertragen. Dies geschah durch die gleiche Beamtin an anderer Stelle innerhalb des Verwaltungsgebäudes.

Folgendes ist in dem zweifach gefallteten Ausweis festgehalten:
-Ausweisnummer
-Entweder Alias/Pseudonym oder Vor- und Nachname
-Geburtsort
-Geburtsdatum
-Staatsangehörigkeit
-Lichtbild
-Gültig bis
-Verwaltungsnummer
-Ausstellende Behörde
-Länder - Kommunen

Erwähnenswert ist, dass der Ausweis in der Erstausstellung für 3 Jahre gültig ist. Das wundert mich, da im Gesetzestext steht, dass die Bescheinigung alle 2 Jahre erneuert werden muss!? In dem Zusammenhang wurde mir erklärt, dass ich dennoch nur 2 Gesundheitsberatungen in diesem Zeitraum nachweisen muss, obwohl laut Gesetz dies jährlich zu erfolgen hat!? Aussage des Ortnungsamtes Aachen ist, dass die erste Wiederholung der Gesundheitsberatung im Zeitraum 15.09. - 15.12.2019 zu erfolgen hat und die zweite im Jahr darauf (15.09. - 15.12.2020)

Geklärt wurde, dass Aachen mein Arbeitsschwerpunkt ist. Da ich aber auch bundesweit tätig werden kann, wurde der Eintrag mit dem Zusatz "gilt im gesamten Bundesgebiet" versehen.

Soweit der Bericht von meiner Anmeldung im Rahmen des "Prostitutionsschutzgesetz" (watt´n Monster von Namen). Ob ich meinen Alias noch genehmigt bekomme, werde ich hier ebenfalls dokumentieren.

Namasté
Ralf
****a61 Mann
191 Beiträge
Steuer
Es gibt auch pauschale Steuern.
https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren
Es gibt auch pauschale Steuern.

aber....


Die Pauschalzahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. es bist lediglich eine Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld.
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