Bürokratie und keiner hat Ahnung
Namasté,Ich mit meiner nächsten Fragen. Irgendwo war zwar eine ähnliche schon gestellt werden, allerdings ziemlich ungemütlich beantwortet worden.
Meine Idee oder Wunsch Tantramassage beruflich zu machen. Als Nebenerwerb, eigentlicher Job ist noch vorhanden und soll auch erstmal bleiben.
Nun meine Fragen zu denen ich schon kreuz und quer telefoniert habe aber niemand Ahnung dazu hat.
Wichtig bitte, manches ist Ländersache offenbar. Ich befinde mich in Niedersachsen.
1. Wenn ich mit Wellnessmassagen oder Tantramassage ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss ich ein Zertifikat vom Tantraverband oder ähnliches vorlegen, dass ich sowas gelernt habe? Andere Bescheinigungen?
Wenn gesetzlich keines vorgeschrieben ist, wie wichtig seht ihr das an? Es gibt ja Ausbilder, die nicht dem Tantraverband angeschlossen sind.
2. Kann ich mit einem mobilen Gewerbeschein auch in anderen Bundesländern arbeiten (Schleswig Holstein)?
3. Mobil stellt ja eigentlich keine Anforderungen an Räumlichkeiten. Wie ist das mit einem "Studio" ? Im eigenen Haus ein Raum. Muss man bestimmt Auflagen erfüllen zb Behinderten gerechte Türen etc. An das Inventar was man einsetzt.
4. An was muss ich da noch denken?
Prostitution Schutz Gesetz habe ich schon gefunden und ist ja lediglich eine Registrierung wer was wo wie macht und Gesundheitsberatung. Damit habe ich persönlich kein Problem. Und bestimmte Bereiche dadurch auf jeden Fall auch zugänglich wären.
Wer aus anderen Bundesländer ist, mir aber sagen kann welche Behörde für was zuständig ist...gerne. Bin da für jeden Hinweis dankbar.
Denn ehe ich mich in dies Abenteuer stürze, würde ich gerne etwas mehr dazu wissen.
Vielen Dank im voraus, Heike