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Wann und wie geht es wohl weiter ?

*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Moment: 2 Leute dürfen doch in jedem Bundesland treffen, oder? Eine Tantramassage ist doch dann erlaubt.
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ja - ich dürfte im Freien eine Tantramassage durchführen. Vorausgesetzt, der Sicherheitsabstand wird eingehalten und die sonstigen Regelungen zur Nacktheit (bzw. sexuellen Handlungen) in der Öffentlichkeit werden eingehalten. Natürlich müsste man dann die Massage als "Sport und Bewegung" definieren. *zwinker*

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
***********************************************rdnung
(2. BayIfSMV):

§ 5 Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
(1) Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
(2) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
... 7.Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung

*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Ich dürfte Dich also in Bayern nicht besuchen (angenommen, Wir würden in Bayern leben) …

Wenn nicht, dann siehe hier: https://www.tagesspiegel.de/ … ngern-das-leben/1892120.html

(Ich finde es krass)
Zitat von ******unt:
Den Beitrag zur Ausgangssperre gibt es nur zum hören, ist aber interessant

https://www.deutschlandfunk. … .html?dram:article_id=475687

Kontaktsperren, Ausgehverbot - da wird in der Öffentlichkeit fleißig mit Begriffe um sich geworfen - häufig in der Absicht, das rechtlich mögliche zu überdehnen.

Klar zu unterscheiden ist, was der Bund im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes anordnen darf - allerdings im Einzelfall, was voraussetzt, dass der Betroffene als 'Gefahrenquelle' getestet wurde - von den Maßnahmen, die die Länder im Rahmen der Gefahrenabwehr (durch Polizeigesetzgebung) ergreifen können. In aller Regel ist die Definition der 'Gefahrenabwehr' weit gefasst. Im Rahmen der Polizeigesetze können Einschränkungen für ganze Menschengruppen veranlasst werden. Aber auch hierfür sind konkrete Verdachtsmomente einer 'Gefahr im Verzug' klar zu benennen. Weil es um Gruppen geht (mit z.T. unbeteiligten) ist die besondere Herausforderung, Diskriminierungen zu vermeiden.
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun ja, die Auslegung von Gesetzen überlasse ich letztendlich den Fachleuten. Rechtsanwälte, Rechtspfleger oder gar Gerichten. Im Saarland z.B. gab es bereits ein Urteil dazu.

Ich kann immer nur Fakten liefern, bzw. Quellen benennen. Bin schließlich juristischer Laie.
*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Es gibt einen Juristen, den ich kenne, der sich mit der Krise auseinander setzt, sein Name ist Ralf Ludwig … kann man auch einige Videos im Netz nach ihm suchen.
Der Erklärt, was gerade Juristisch passiert und was geht - bzw. nicht geht.

Da ich auch Laie bin, kann ich wenig dazu sagen …

Seine Videos sind aber sehr nett … (er macht jeden Tag eins … schaut selber nach, wer mehr wissen möchte.)

Lieben Gruß,
Kal
******Fox Mann
2.328 Beiträge
Zitat von ******unt:
Kontaktsperren, Ausgehverbot
Bis auf ersteres in Bayern gab es beides nirgends in D.
*********rgara Frau
7.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von ******n68:
§ 5 Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
(1) Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
(2) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
... 7.Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung

Bin zwar kein Jurist, aber habe etwas Ahnung vom Rechtlichen.
Das ist eine Verordnung. Die kann erlassen werden auf der Grundlage eines Gesetzes, in dem eine Behörde in bestimmten Fällen das Recht hierzu erteilt wird. Diese Grundlage kennen wir nicht.

In Absatz 1 der Verordnung steht "jeder wird angehalten...".
Da steht also nix von Verbot. Das ist eher ein Gebot.
Du kannst also zuhause Besuch empfangen und auch Tantra machen , wenn Dir danach ist. Es gibt nach dem Ausschnitt oben kein Gesetz dagegen.
Kann aber sein , das ist nur nicht zitiert oben und dennoch vorhanden.

Im Freien und der Öffentlichkeit sieht das anders aus. Der Abschnitt ist aber nur teilweise wiedergegeben.

Der Verstoß gegen eine Verordnung ist meistens keine Straftat , sondern eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht bestraft, sondern mit Bußgelder geahndet.

Das Verlassen der eigenen Wohnung soll einen triftigen Grund haben. Besuche ich meinen Freund, mit dem ich eine Beziehung habe , helfe ich jemand in Not ist das so ein Grund.
Für mich persönlich gehört der extreme Mangel an menschlicher Nähe allerdings auch zu den triftigen Gründen.

Also wie schon erwähnt keine Kontaktsperre, sondern ein Abstandsgebot.
Tatsächlich scheint es eine Mischung aus Apell an den gesunden Menschenverstand und Angsteinjagen zu sein.
Leider sind etliche nicht mit ersterem ausgestattet. Für die greift dann hoffentlich das zweite und wenn es gut läuft reicht das um den Großteil im Zaum zu halten ....

*zwinker*
******Fox Mann
2.328 Beiträge
Zitat von *********rgara:
Für mich persönlich gehört der extreme Mangel an menschlicher Nähe allerdings auch zu den triftigen Gründen.
Definitiv!
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
Tja, die persönlichen "triftigen Gründe" sind wohl für die Exekutive nicht relevant.

Und " das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei triftigem Grund erlaubt" ist auch keine "kann" und "sollte" Bestimmung.
********ma22 Frau
411 Beiträge
Zitat von *******onne:
Ich kann nur für Niedersachsen schreiben. Eine Haushaltsfremde Person war immer erlaubt.

Zitat von ******n68:
Zitat von *******l_El:
Fakt ist: Wir können uns treffen und Tantramassagen machen …
defnitiv: das kommt auf's Bundesland an. In manchen ist es anscheinend erlaubt, in manchen geduldet, in manchen verboten. Selbst denken und selbst schlau machen ist angesagt :-)

In Baden-Württemberg sind es maximal 5 Personen, die sich im "nicht öffentlichen Raum", also privat treffen dürfen. Theoretisch ginge also eine 8händige Massage....

https://www.baden-wuerttembe … CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf
******Fox Mann
2.328 Beiträge
Zitat von ******n68:
Tja, die persönlichen "triftigen Gründe" sind wohl für die Exekutive nicht relevant.
In Berlin hat die Polizei einen Twitterkanal auf dem sie Frage, auch Spezialfragen beantworten. An den Antworten ist zu sehen das die in der Verordnung aufgezählten triftigen Gründe beispielhaft und unvollständig sind. Sie schrieben dort z.B. das sie keine Hausbesuche machen werden um die Verordnung zu kontrollieren, es sei denn du bist in Quarantäne.
Ich fand es hier relativ leicht nachvollziehbar, was geht und was nicht.
******ore Frau
4.633 Beiträge
Ja, und dann kommt noch "das Bauchgefühl" dazu...

Ostern war ein Treffen zu siebt undenkbar, alle haben von sich aus abgesagt. Und an einem der nächsten Wochenenden wird es stattfinden. Und selbst, wenn einige absagen, ausfallen wird es sicher nicht. Mittlerweile sind auch alle zunehmend an "Brötchens Ende" (da, wo es hart und trocken wird...).
Ich bin jetzt zum zweiten Mal über 3 Landesgrenzen gefahren ,nämlich von *deutschland*,nach Luxemburg,über Belgien nach Frankreich,genau nach Lille,dazu braucht man nur einen selbstausgefüllten aus dem www Netz ausgedruckten Passierschein.Die Panikmache,ist masslos übertrieben,es wurde an keiner Landesgrenze nachgefragt,ob wir nun aus dem gleichen " Hausstand"kommen ,Fieber gemessen ect.pp.

Das einzige Land bei dem ich genau schildern sollte,woher ich komme,war komischerweise die Grenze nach *deutschland*.
*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Zitat von ****ros:
Das einzige Land bei dem ich genau schildern sollte,woher ich komme,war komischerweise die Grenze nach *deutschland*.
Ein Schelm wer sich böses dabei denkt … *floet*

Lieben Gruß,
Kal
*********6424 Paar
2 Beiträge
Sobald der ganze Schwindel aufgeflogen ist
Ich lasse mir erst mal ein Kuschelbad ein.
*********rgara Frau
7.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich freue mich, dass im Laufe des Mais Lockerungen kommen werden *freu*
*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Naja … es wird Zwänge geben … so sollen in 2 Wochen beschlossen werden, dass man sich zwangsimpfen lassen soll …
Zitat von *********rgara:
Ich freue mich, dass im Laufe des Mais Lockerungen kommen werden *freu*
Das nenne ich dann aber nicht mehr Lockerung … *nixweiss*

Lieben Gruß,
Kal
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******l_El:
Naja … es wird Zwänge geben … so sollen in 2 Wochen beschlossen werden, dass man sich zwangsimpfen lassen soll …

Gibt es für diese Information eine Quellenangabe?
Zitat von *******l_El:
Naja … es wird Zwänge geben … so sollen in 2 Wochen beschlossen werden, dass man sich zwangsimpfen lassen soll …

Insider Wissen?
Die wissen ja noch nicht mal wann es einen Impfstoff gibt und wann er in ausreichender Menge selbst für die Impfwilligen vorhanden ist.
*********rgara Frau
7.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eben auf SWR.de gelesen, dass Frau Eisenmann eine Zwangsimpfung vorschlagen will , um möglichst viele Lockerungen zu ermöglichen
******n68 Mann
3.604 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gefunden habe ich

https://www.schwaebische.de/ … t-werden-_arid,11200724.html

und

https://www.news4teachers.de … e-impfung-gegen-coronavirus/

Zitat: "Die CDU-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, Susanne Eisenmann, ist für eine verpflichtende Impfung gegen das Coronavirus"
Aber das ist erst mal die Meinung einer Landespolitikerin, die kein Regierungs-Amt.bekleidet.

Warten wir mal.ab, welche Quelle @*******l_El für seine Aussage benennt *g*
*********rgara Frau
7.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bezüglich Frau Eisenmann kann ich folgende Quelle beisteuern : https://www.swr.de/swraktuel … navirus-liveblog-bw-100.html
*****ope Mann
144 Beiträge
Hallo zusammen,
brauche mal Unterstützung beim Verstehen der Verordnung in *bw*
BadenWürtemberg

....
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