Aus meiner Sicht sind beide Aussagen richtig:
1. Im Tantra ist grundsätzich alles möglich und machbar.
2. Es gibt keine orale Verwöhung der Genitalien bei der Tantramassage.
Und jetzt kommt die Erklärung.
Die tantrische Philosophie sagt, dass alles göttlich ist. Es gibt keine Trennung zwischen dem Göttlichen und dem Profanen. Von daher ist jedes Ding, aber auch jede Aktivität göttlich. (Ob das dann zu unseren ethischen Wertvorstellungen passt, ist ein anderes Thema!
)
Von daher ist eine orale Verwöhnung innerhalb einer tantrischen Begegnung okay.
Aber:
Bei einer professionellen Tantramassage hat eine orale Stimulation des Lingams oder der Yoni nichts zu suchen! Schon alleine deshalb nicht, weil eine Massage mit den Händen und nicht mit den Mund durchgeführt wird.
Zweitens sollte es bei einer Tantramassage darum gehen, was der Andere benötigt - und nicht um die Erfüllung seiner erotischen Phantasien. [Jetzt könnte man(n) hier einwenden, dass er (oder sie) eine orale Stimulation benötigt. Die Frage ist aber: Ist der Aufbau der sexuellen Energie in der Tantramassage wirklich nicht anders möglich??] Ein weiterer Punkt bei einer professionellen Tantramassage ist der, dass eine sexuelle Erregung willkommen, aber nicht unbedingt nötig ist.
Drittens ist die orale Verwöhung bei einer Tantramassage von einer professionell arbeitenden Person nicht vereinbar mit der professionellen Distanz, die die massierende Person an den Tag legen sollte. (Das hat für mich den gleichen Stellenwert wie das Küssen in der Prostitution!)
Und: Ich persönlich als Anbieter von Tantraseminaren würde in Tantramassage-Settings aus den oben genannten Gründen keine orale Stimulation zulassen.
Aber (Nr. 2)
• und jetzt schlage ich den Bogen zum ersten Absatz - in einem privaten Massagesetting kann man(n und frau) eine orale Verwöhnung der Genitalien durchaus miteinfließen lassen. Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass das vorher besprochen wird bzw. abgeklärt wird, was gemacht werden darf oder nicht. Eine orale Verwöhnung durchzuführen, wenn sie vorher nicht erlaubt worden ist, finde ich grenzüberschreitend. Auf der anderen Seite ist es auch okay, eine orale Verwöhnung doch nicht zu machen, auch wenn sich die empfangende Person diese "bestellt" hat. Der Wunsch nach etwas bleibt ein Wunsch - der auch nicht erfüllt werden kann. Die empfangene Person sollte nach Nennung des Wunsches diesen Wunsch auch wieder loslassen, um sich ganz dem Spüren hinzugeben.
So viel zu meiner Sichtweise!
Namastē und alles Liebe
Klaus Sadādāsa