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Rechtliche Frage

Rechtliche Frage
Hallo!

Da ich selber just 4 fun mische und das ganze ab und zu auch aufzeichne, hab ich da mal ne kleine Frage:

Wie sieht das rechtlich aus wenn ich das aufgezeichnete bei Soundcloud o.ä. hochlade? Kann ich Probleme bekommen oder darf ich einfach so'n Set aufnehmen und uploaden?

Ich hab schon versucht Dr.google eine antwort zu entlocken, aber irgendwie verstehe ich das alles meist auf der dritten Seite nicht mehr, weil es in Richtung GEMA Gebühren, Lizenzen, Rechteinhaber, etc. geht oder einfach einfach nur gesagt wird "mach', is' egal".

Also, wer von Euch kann mir da etwas weiterhelfen. Danke schonmal und sorry falls die Frage dumm ist. ... Obwohl es ja keine dummen Fragen gibt. ;P

Gruß,
Thomas
(uncouplejoueur)
wer hier öffentlich antwortet
riskiert eine abmahnung wegen unzulässiger rechtsberatung.
so er denn die frage(n) der beiden hübschen beantwortet.
egal ob juristisch korrekt oder nicht.
wer es gut mit den beiden meint, sollte eine pm schreiben.
wenn du das möchtest, kann ich dir auch gerne eine pm zukommen lassen.


nix für ungut. aber wenns ärger erspart, ists besser ich schreib das ma.....

lg
u.

ps: es lebe das dt. rechhtssystem und unsere abmahnkanzleien. verrecken sollen die. so.
KEINE Rechtsberatung
Ich will hier KEINE Rechtsberatung , sondern nur eine Antwort von jemandem der vielleicht schon länger als DJ tätig ist und damit erfahrung hat oder sich damit ein wenig auskennt. ... Ach ja, PM wäre nett (wenn Du Ahnung hast ;P)... DANKE! *ggg*
Also ich denke schon, das man hier Probleme bekommen kann.
Ich kann mich an einen Podcast erinnern, der eine Live-Aufnahme des DJs war. Aus dieser Live-Aufnahme wurde dann ein kurzes Stück ausgeblendet mit dem Sprachlichen Honweis, dass der "Rechteinhaber" des gespielten Samples keine Freigabe dafür gegeben hat....

Daher macht es denke ich schon was aus....

Stefan
*******se76 Frau
10.834 Beiträge
Vorsicht
http://www.joyclub.de/my/1745363.uncouplejoueur.html
ich rate dir dringend zur Vorsicht. Es ist grundsätzlich verboten, ohne Genehmigung aufzuzeichnen. Das mal als Überschrift.

Es wird oft geduldet, dass du zB mit deinem Handy ein DJ-Set aufzeichnest und auf youtube einstellst. Aber bitte niemals etwas als "dein" Werk kennzeichnen, wenn es nicht deines ist.

Aber nochmals: es ist nicht erlaubt und kann böse strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
ums abzukürzen
da ich mich sehr gut in der materie auskenne, habe ich per pm geantwortet und mal einiges geklärt.
ist besser als über das heikle thema der urheberrechtsverletzung hier so offen zu schreiben.
also noch ne gute woche.......und:

"lets go......hardstyle 4 ever"

*g*
udo
*******se76 Frau
10.834 Beiträge
In diesem Sinne - werde ich diesen Thread hier nun sperren und in ein paar Tagen archivieren.
Einen schönen Abend noch *blume*
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