verwirrt nicht die verwirrten
Für Mäuse und Ratten bis 100 Gramm
Körpermasse gilt der Genickbruch (zervikale
Dislokation) als geeignete Methode. Er erfordert
jedoch viel Übung; von ungeübten
Personen ausgeführt, kann er für die Tiere
erhebliche Schmerzen und Leiden verursachen.
Das häufig vorgenommene Ergreifen
am Schwanz und Schlagen gegen die Wand
oder Werfen auf den Boden ist abzulehnen,
weil die nötige Sicherheit fehlt und die für
einen schnellen Eintritt der Empfindungslosigkeit
erforderliche Zerstörung des Gehirns
oder des Rückenmarks nicht oder nur
ullzureichenderfolgt. Die einzige tiergerechte
Tötungsmethode für größere Futterratten
stellt die Begasung mit Kohlendioxid dar,
beispielsweise in einer Tötebox, wie sie von
gewerbsmäßigen Futtertierzüchtern regelmäßig
gefordert wird. .
Ein besonderes Problem stellt die Tötung
von Babymäusen oder -ratten dar: Wegen der
Kleinheit der Tiere ist der Genickbruch nicht
durchführbar; wegen einer Besonderheit des
Stoffwechsels gilt die Tötung durch Kohlendioxid
erst ab dem 21. Lebenstag wie 2 aus HH schon erwähnten, als geeignete Methode. Bei sehr kleinen Tieren (kleiner
als ein bis zwei Zentimeter, Körpermasse
bis vier Gramm) kommt theoretisch das Einlegen
in flüssigen Stickstoff in Frage. Bei
größeren Tieren, oder wenn Tiere durch Einfrieren
in einer normalen Gefriertruhe getötet
werden sollen, kommt es bei dieser
Methode jedoch zu großen Schmerzen und
starken Leiden, so dass diese Vorgehensweise
aus Tierschutzsicht auf keinen Fall
akzeptabel ist.
Aus den Ausführungen wird deutlich, dass
die wenigsten Terrarianer in der Lage sind,
Futtertiere tiergerecht zu töten. Der Bezug
bereits (fachgerecht) getöteter Tiere ist daher
in jedem Fall vorzuziehen.
Fazit
Zahlreiche Argumente sprechen für die Verfütterung
toter WIrbeltiere an Schlangen und
Großechsen. Die meisten solcher Reptilien
lassen sich bei richtigem Vorgehen an diese
Art der Fütterung gewöhnen.
Allerdings kann in bestimmten Fällen eine
Verfütterung lebender Futtertiere unvermeidbar
sein, etwa bei den ersten Fütterungen von
Jungschlangen mit Babymäusen, bei manchen
Giftschlangen sowie bei Schlangen und
Echsen (oft Wildfänge), die tote Futtertiere
verweigern. Dann ist unbedingt darauf zu
achten, dass die Belastung für das Futtertier
so gering wie möglich gehalten wird, indem
man nur hungrige Tiere füttert und in der
Größe passende Futtertiere anbietet.
Bei wirbellosen Futtertieren sprechen keine
tierschutzrechtlichen Aspekte gegen eine
Lebendverfütterung.