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***Vermieterprobleme???***

Vermieter
Ich hab das Glück, dass ich in einem eigenen Haus lebe. Das heißt, es ist ein Haus, dass meiner Mutter gehört und ich somit keine Probleme habe.
Selbst meine Futtermäuse und Ratten kann ich züchten.
Mach ich allerdings nicht in der Wohnung, sondern im Heizraum.
Den Vorschlag hat mir mein Obermieter gemacht, auch wenn seine Frau es nicht als gut empfindet und schon gemault hat.
Allerdings zählt der Heizraum ja nicht als "Allgemeinraum", sondern ist nur für den Vermieter gedacht.
Ergo, als sogennannter " Vermietervertreter und Hausmeister *fg*" ist dieser Raum, im Grunde genommen, mein Raum.
Da gibts auch kein Theater, solange die Futtertiere nicht abhauen können.
In diesem Sinne, einen schönen Advent an alle *g*

Miklos
*********Sioux Frau
645 Beiträge
nuja
Vermieter sind immer eine Sache für sich.

Aber vieleicht sind es ja gar nicht die Terrarium Bewohner die unbeliebt sind sondern die Futtertiere ?

ich könnte mir vorstellen das es höchst unangenehm sein könnte wenn 2 - 3 Mäuse entkommen oder Heimchen. Die könnten sich vermehren, Möglichkeiten im Keller oder auf einem vollgestellten Dachboden gibt es sicherlich genug. Eine Maus findet schon ein Loch wo es bisschen warm ist. Das könnte schnell zum Problem werden.
Gegen Schlangen oder andere Reptilien wird grundsätzlich niemand etwas einzuwenden haben. Schließlich bellen die nicht wie Pfiffi von nebenan.
Aber es dürfte schwierig werden einem Mieter nachzuweisen das nun ausgerechnet diese freien Mäuse von ihm stammen.

• bei uns ist alles in bester Ordnung und wir handhaben das so und so....* jaaaaaaa schon klar und alles richtig.
Aber grundsätzlich und dazu kommen auch noch sogenannte Fobien ... ist es schwer einen Vermieter von der herrschenden Ordnung zu überzeugen und umgekehrt den Mieter einzuschätzen ob alles wirklich ordnungsgemäß gehandhabt wird.

Ist ein schmaler Grad ... und meistens überzeugt der erste Eindruck.
Also immer nett und freundlich !!!! *ggg*

LG kexe
Vermieterprobleme
Hallo,

leider müssen auch wir von negativen Erfahrungen berichten. Unser ehemaliger Vermieter (eine große Wohnungsbaugesellschaft in Wolsfburg) hat unsere Anfrage nach 2 Kornnattern abgelehnt. Die Begründung lautete wie folgt:
• zu schweres Terrarium (Statikprobleme - werde ich wohl nie verstehen)
• benötigen zum Füttern Rattenzucht, was Krankheitserreger ins Haus bringen und zu Geruchsbelästigungen führt
• ein Gefährdungspotential was nicht tragbar wäre

Leider waren die Ansprechpartner auch nach vielen aufklärenden Gesprächen nicht dazu bereit eine Genehmigung auszustellen. Wir verstehen es bis heute nicht und können keine der 3 aufgeführten Thesen akzeptieren. So mussten wir leider die Wohnung kündigen und haben uns ein eigenes Haus gesucht...

Liebe Grüße
Jasmin&Martin
Ich halte...
... Ameisen, ich habe vor dem Einzug meinen Vermieter gefragt, ob das für ihn Ok wäre. Der war anfangs sehr skeptisch, es gibt ja auch die so genannten Hausameisen, die schädlich für einen Dachstuhl werden könnten. Nach dem ich ihm versichert habe, das mir sowas nicht in die Butze kommt, war er beruhigt aber skeptisch und hat zugestimmt.

Aber ich kann das z.B. mit den Fobien verstehen. Mein mein Nachbar einen Hund hätte, würde ich sofort ausziehen. Ich hasse Hunde, diese Viecher, die die Straßen verschmutzen. (Sorry, für die Ausdrucksweise) Ich hab ernorme Angst davor.

Aber naja Schönen Abend noch =)
Flo - der neue
*********Sioux Frau
645 Beiträge
tja
dabei sollten die vermieter sich heutzutage wohl eher ger edanken machen über eltern die ihre kinder nicht unter kontrolle haben und die den ganzen tag rumschreien und heulen.
oder nachbars dackel den man noch 5 hauseingänge weiter kleffen hört.
aber .... man muss nicht alles verstehen.

LG kexe
@ Kräuterkexe
Man hat nicht nur Probleme mit Vermietern....
Meine Mieter haben mir vor kurzem die Amtsveterinärin auf den Hals geschickt, weil ich 2 mal drauf hin wies, sie sollten mehr nach ihren Kindern schauen, die oft stundenlang in der Wohnung rennen und trampeln.
Alles mit Laminat ausgelegt und das ist dann bei mir unten höllisch laut.
Das geht oft 4 bis 5 Stunden am Stück, vor allem wenn die Besuch da haben.
Einmal bekam ich als Antwort, dass sie wissen wie laut das ist und störend, es ihnen aber egal wäre. Kinderlärm müsse laut Gesetz zu ertragen sein!
Ja und ein paar Tage später hatte ich dann Besuch von Amtsveterinärin, inkl. Polizei!!!!!!!!
Abmahnen bringt net viel und wenn die es drauf anlegen, bringst sie net aus der Wohnung. Bin nur froh, dass ich denen kein Gartennutzungsrecht eingeräumt habe und ihnen den Aufenthalt im Garten untersagen kann.
Momentan mein einziges Druckmittel......

Grüße Tom
Erkundige dich mal, wie in eurem Land die Ruhezeiten sind. Ab wann und bis wann Kinder wirbeln dürfen und welche Mittagsruhezeiten einzuhalten sind.
Bei Kleinstkindern wirst nicht viel Chance haben, aber ab einem bestimmten (schulpflichtigen) Alter kann man auch verlangen, dass sich Kinder an diese Ruhezeiten halten.
*********Sioux Frau
645 Beiträge
das
sehe ich genauso !!!!
sind schon Zustände in diesem Land ... nur noch kopfschüttel.
und es wird immer schlimmer statt besser.
LG kexe
es wird immer schlimmer
siehe, was heute in meiner alten Schule passiert ist. Gehört zwar net hier her, aber es ist ein Gesellschaftsproblem, das in den letzten Jahren immer häufiger auftaucht.
Ich denke, solche Dinge machen unsere, immer rücksichtsloser werdende Gesellschaft aus!
Prognose..... ja es wird noch schlimmer werden......
Da hst sicher recht.
Uns Kinderchen wurde so viel versprochen, was wir alles haben werden und uns leisten können, wenn nur die Schulausbildung stimmt. So wurden viele Hoffnungen geweckt und eine persönlciher ehoistischer Ego-Trip began. Das war die Generation der Wiederaufbauphase, wo sich niemand vorstellen konnte, dass es einmal wirtschaftlich so bergab geht.
Jetzt sitzen die Menschen verzweifelt da, vorhandene Strukturen und Systeme brechen zusammen. Die Großparteien bieten auch keine wirksam greifende wirtschaftliche Lösung zur Wiederherstellung der erweckten Kinderträume an. Weil eben neue Herausforderungen nicht mit alten Ideologien, Techniken und Mitteln verwirklicht werden können. Der Eine fällt ins Burnout, der Andere in die Depression, der Dritte läuft Amok.
******een Frau
1.957 Beiträge
Zustimmung verweigert ... !?
Hallo ihr lieben Terrarianer,

ich habe da eine etwas mir sehr wichtige Frage und gleichzeitig bitte ich um Rat.
Leider habe ich kein Thema hier gefunden wo ich diese Frage stellen konnte,also hab ich diesbezüglich ein neues Thema aufgemacht,sollte es dazu eins geben,so bitte ich dieses Thema dahin zuverschieben.

Ich hatte vor einiger Zeit meinen Vermieter ( schon vor dem Mietvertrag ) gefragt wie es mit der Haltung von Haustieren ist.
Er meinte so lange keine Probleme auftauchen wie zu laute Geräusche ect. steht dem nichts im Weg.
Ich hatte ihm auch gesagt das ich mir evtl. eine Königspython zu legen möchte und auch dies meinte er , das dem Nichts entgegen steht.

Tja wie dem so sei ... sollte man dies wohl doch alles schriftlich festlegen * sich schön blöd vor kommt*

Denn heute habe ich einen Brief mit folgendem Inhalt erhalten:

Sehr geehrte Frau...,

einige Ihrer Nachbarn haben uns mit Entsetzen informiert , daß Sie sich eine Würgeschlange anschaffen wollen.

Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Ziervögel,Fische,Hamster, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Diese Zustimmung wird Ihnen hiermit verweigert, da eine gefährdung durch das Tier nicht auszuschließen ist.

Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden , bitten wir sie dringend von der Anschaffung des Tieres abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

...

Sooo nun ist leider das Problem,das ich die Schlange bereits bei meinem Händler bestellt habe und der sie letzte Woche auch erhalten hat, ich habe alle Sachen für die Haltung bereits hier und irgendwie bin ich ganz perplex, denn einige unsrer Mieter halten sich gefährliche Kampfhunde und ebenso auch kleine ( ungefährliche Schlangen wie die Grasnatter ? ) sowie ich gehört habe auch Vogelspinnen , welche in meinen Augen jedoch gefährlicher als eine Königspython ist.

Meine Frage , wie kann ich den Vermieter davon überzeugen , das die Schlange , nicht ungefährlich ? ist ?
Wie soll ich mich verhalten ? Ich weis ja nicht ma ob ich die Schlange , welche ja für mich bereits geliefert wurde und ich sie ja nur noch abholen muss , auch wieder zurück geben kann -.-
Ich finde das ganze Hüh und Hot irgendwie lächerlich,vorallem wenn einge hier in der Wohngemeinschaft gefährlichere Haustiere halten ( Hunde z.B. wie Dobermann und Pitbull )

Könnt ihr mir evtl. einen Rat geben ?
Wäre euch sehr dankbar.

Lg Casualeen
********ield Frau
7.230 Beiträge
Dazu gibt es bestimmt irgendwelche Gesetzestexte,die aussagen was der Vermieter verbieten darf.
Hast du es über Google versucht?

Leider weiss ich das auch nicht genau.
Bin gespannt was die anderen Mitglieder der Gruppe dazu sagen können.

LG
Anke
******een Frau
1.957 Beiträge
Ich bin gerade dabei mich bei Google,Wikipedia ect. durchzulesen und auch im Rechtsforum schau ich nach ...aber bisher hab ich leider nichts gefunden...was mich halt so wurmt ist, das man dem einen die Schlange und die Vogelspinne erlaubt,mir aber meine Köpy versagt ...ich finds irwie ungerecht ...vielleicht liegts an meiner Person das man dies verweigert ?
@ Casualeen
Also ich kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen. Aber ich glaube schon mal gelesen zu haben, dass du Terrarien-Tiere schon halten darfst. Eben weil sie keinen Lärm machen und diese Tiere deine Wohnung ja nicht verlassen.
Versuch doch nochmal mit deinem Vermieter zu reden. Sag ihm, dass die Schlange im Terrarium bleibt und somit weder Wände anknabbert (wie manche Kaninchen) oder das Treppenhaus vollscheisst (wie viele Hunde) oder durchs Haus krakeelt (wie Papageien).
Dann sag ihm auch, dass du dich auf sein Wort verlassen hast und deshalb die Schlange bestellt hast. Piks ihn von hinten und stell sein gegebenes Wort in Frage. Seine Ehre wird er nicht verlieren wollen.

Lieben Gruss
Die Sandra
Kennen solche Einwände
Hallo Casualeen,

leider hatten wir genau die gleichen Probleme. Bei einer großen Immobilienfirma hatten wir beantragt eine ungefährlich Kornnatter halten zu dürfen. Auch wir haben keine Erlaubnis dafür bekommen. Im Ablehnungsschreiben waren dafür aberwitzige Argumente vorgebracht:
• man benötigt zusätzlich eine Rattenzucht als Futter (Geruchsbelästigung)
• Gefährdungspotential für andere Mieter
• die Statik des Gebäudes würde wahrscheinlich eine so schwere Behausung (Terrarium) nicht verkraften
• Befragung der anderen Mieter (wobei sich kein anderer Mieter an eine Befragung errinnern konnte)

Wir sind mit diesem Schreiben zum Mieterbund gegangen um uns beraten zu lassen. Leider fallen Reptilien nicht unter den Passus Kleintiere. Sie sind genehmigungspflichtig. Damit liegt es in der Hand des Vermieters. Man hätte dagegen klagen können, aber es gibt Musterfälle in denen die Haltung verboten wurde. Somit stehen die Chancen schlecht.
Wir haben daraufhin damals die Wohnung gekündigt und haben uns einen tierfreundlicheren Vermieter gesucht.

Wir können dir nur empfehlen den Vermieter ausdrücklich auf die mündliche Genehmigung vor dem Einzug hinzuweisen, ihn von dem geringen Gefährdungspotential eines Königpythons zu überzeugen oder leider als letztes die Wohnung zu wechseln.

LG
Jasmin&Martin
@ Casualeen
Schau mal, was ich bei Wiki gefunden habe.

wer im Rahmen der erlaubten Tierhaltung sind bei Schlangen folgende Voraussetzungen zu beachten: Gegen die Haltung von ungefährlichen Schlangen in einem Terrarium ist nach Auffassung des AG Bückeburg NMZ 2000,236 nichts einzuwenden.

Das OLG Frankfurt/Main NJW-RR 90, 1430 hält jedoch die Zustimmung des Vermieters auf jeden Fall für notwendig, wenn gefährliche Schlangen ( Gift- und Würgeschlangen ) gehalten werden sollen.

Ich bin aber keineswegs ein Anwalt, also ist das auch keine Rechtsberatung.

Lieben Gruss
Die Sandra
Gerichtsurteile
Hallo,

es gibt positive und negative Gerichtsurteile. Es kommt auch noch darauf an in welchem Bundesland du lebst. Je nachdem sind die Tiere von den Landesbehörden in Gefahrenkategorien eingeteilt.
Beim negativen Urteil steht Gift- und Würgeschlangen. Leider sind ja fast alle Schlangen entweder giftig oder sie erwürgen ihre Beutetiere. Somit sind nach diesem Urteil alle Schlangen genehmigungspflichtig!
Wie gesagt, sprich am besten noch mal mit deinem Vermieter, zeig ihm Bilder des Terrarium und bringe Schlösser und andere Schutzeinrichtungen am Terrarium an, so daß er eine positivere Stimmung zur Sicherheitslage bekommt.

LG
Martin
Hallo zusammen,

die Geschichte kommt mir irgendwie bekannt vor. Bei usn war es ähnlich. Nachfragen beim Rechtsbeistand ergaben im Prinzip garnichts. Wenn man Glück hat erwischt man einen Richter der dem selben Hobby nachgeht, wenn Du einen Angsthasen da sitzen hast, hast Du meist verloren.

Ich würde auch raten den direkten Weg zum VM zu gehen. Kläre Ihn ggf. über das Tier genau auf, auch ein Besuch und die Besichtigung der Anlage kannmanchmal von Vorteil sein. Vlt. lässt er sich ja auch auf einen Zusatzvertrag ein, das er der Haltung Widerspricht wenn es zu Problem kommt.

Das Thema Rattenzucht find ich allerdings lustig....als ob ob ne Horde Hamster nicht auch Geruch produzieren und die Fellkneuel tummel sich zu Millionen in deutschen Kinderzimmern....


Grüße
******een Frau
1.957 Beiträge
Ersteinmal Danke für die vielen Antworten,

ich werde mal einen Brief aufsetzen und hoffe das ich auch die richtigen Worte finde und auch einige Pluspunkte mit aufzeichnen , gegebenenfals noch ein paar Links dazu setze aus dem WWW worin halt auch die Haltung ect. erklärt wird.

Das mit dem Umzug würde bei mir leider nicht gehn,denn ich bin erst in meine neue Wohnung eingezogen und das Amt würde einen erneuten Wechsel leider nicht zu stimmen.

Ich hoffe das ich die Schlange noch holen kann und sie nicht zurückschicken muss...bzw. bei dem Händler lassen muss ( is auch der Freund der Familie ) Naja danke aber erst mal für eure vielen Antworten und auch die Tipps die ihr gegeben habt.

Lg Casualeen
Na halt uns bitte auf dem laufenden.

ABER mal was anderes. Ich seh gerade das Du aus Hessen kommst. Die hatten doch bei Euch so glohreiche Gesetzes Ideen, wie schaut es denn jetzt da mit der Haltung von Boiden aus?

Das hier ist recht aktuell. http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=14761350

Demnach sehe ich auch Grundlegende Schwierigkeiten bei der Haltung bei Dir zu Haus.

Berichtige mich wenn ich falsch liege.

Grüße
******een Frau
1.957 Beiträge
Hmm so wie ich das da grad gelesen habe geht es scheinbar um giftige Schlangen , es sei denn ich hab mich da verlesen.
Ich muss mich da noch ma beim Ordnungsamt erkundigen grübel oder wo muss man da hin ?

Ich hab auch was im Netz gefunden über Google...

Da heist es :

Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00)

Hmm aber das wird dann wohl nicht bei mir in Hessen gültig sein ?
Das witzige is halt , das mein Nachbar sich ne Grasnatter hällt und ebenso ne Vogelspinne ( die ja bekanntlich giftig sind ...oder ?)
******een Frau
1.957 Beiträge
Hmm ich hab da grad was intressantes gefunden im Netz ...das von einem Rechtsanwalt Lars Kasulke verfasst wurde . Seine Seite nennt sich Verbraucher Urteile ... hmm ich weis nicht ob ich den Link hier einfach rein stellen darf.

Wenn er fehl am Platz ist bitte wieder raus nehmen.

Verbraucher-Urteile - Thema Haustiere ect.
ich auch was sagen will
ein vermieter darf keine reptilien verbieten
es sei den sie gefährden andere
ansonsten nicht

und ps
ich würde ihn gar nicht fragen
also einfach holen
er kommt ja e nicht in deine wohnung
und du wirst kaum mit der schlange spazieren gehen
So anbei mal ein Link zu einem PDF das asu dem Februar diesen Jahres ist, und somit den aktuellen Stand hergibt.

Es geht Grundsätzlich um gefährliche Wildtiere, nicht nur giftige. Auch eine 5 Meter Netzpython kann gefählich sein. Ein Spaziergang im Wald aber auch. fg

Nein, es ist ein ernstes Thema. Eine definitive klare Aussage kann Dir dein zuständiges Naturschutzamt geben. In diesem Fall ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Einfach mal bei Tante Google gucken.

Was mich allerdings wundert, oder auch nicht, ist das der Händler / Züchter dich nicht darauf hingewiesen hat. Oder zumindest nach nem Sachkundenachweis gefragt hat. Auch wenn dieser nicht bei allen Behörden anerkannt wird. In dem Fall muss man sich beim Amt "nackisch" machen.

Meine empfehlung, setzt Dich mit dem Amt in Verbindung. Das erspart Dir viel Ärger und dem Tier unnötigen Stress.


Btw. wolltest Du nen Classic Regius haben, oder hast Dir nen Morph bestellt?
******een Frau
1.957 Beiträge
Der Händler wohnt bei meiner Mutti neben an , ist zudem noch nen Freund der Familie, jedoch wohnt dieser in Sachsen wo die Gesetzeslage wieder anders ist.
Da brauch man einen Schein / Genehmigung wie auch immer das heist um Schlangen zu züchten / zu halten ect.

Ich wollte mir eine Python regius, Königspython ca. 35-50cm holen , diese hätte ich im Oktober abholen können.

Hmm Ich werd nächste Woche gleich nach der Arbeit mal zu den Behörden gehn,heimlich nen Haustier halten ist nix für mich,da ich nich grad ne Gewissenslose Madam bin *zwinker*
Denn sollte doch mal was schiefgehn, nen Biss ect. und man hat es nicht gemeldet so is man dann mit ner Arschkarte im Gesicht am rumlaufen. *nono*

Ich danke euch paarpdm und werd mich ma schlau machen, noch hab ich ja nen Monat Zeit um alles zu regeln.

Lg Casualeen

Ps: wo ist der Link *zwinker*
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