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***Vermieterprobleme???***

**********dfang Frau
555 Beiträge
boh
also ich würde auch gar nicht fragen, hab ich nie
getan, es gibt auch so etwas wie das persönlichkeitsrecht

wenn nach haustieren gefragt wurde, habe ich
immer gesagt, nö hab ich nicht und ich habe seit
meinem 18ten lebensjahr schon haustiere

und wenn es um schlangen oder ähnliches gehen würde,
würde ich das auch niemanden erzählen

das da schon nen schreiben kam, BEVOR das tier
da ist, eigendlich das schreiben auf einer
"vermutung" basiert, finde ich das echt heftig und
unverschämt

anschaffen, fertig ....

von dem tier geht keine gefährdung aus, zudem
sitzt es in einem verschlossenem terrarium und PUNKT

liebe freitagabendgrüße

Laurana *ventilator*
Hallo Laurana,

ganz so einfach kann man es sich in diesem Fall nicht machen. Du musst hier auch immer noch den Artenschutz nach WA (II) beachten. Da reicht der Verdachtsfall und das Amt steht auf der Tür. Und dann??

Ist das Tier weg.....dann wird es von Amtswegen einbehalten und Du bekommst nen Verfahren gegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes.

@******een : Wir drücken jedenfalls die Daumen, das Du vielleicht doch noch zu deinem Wunschtier kommst. Und hier ist der Link.. fg

Hm, kommt per PN, der Lonk ist lt. Fehlermeldung nicht erlaubt!?! Warum auch immer.....
Und???
Was ist denn aus der Geschichte geworden?

LG
******een Frau
1.957 Beiträge
Sooo was ist aus der Geschichte geworden ?

Ich habe mir die Königspython geholt und muss nächste Woche noch aufs Ordnungsamt , denn ich werde sie auch anmelden wobei ich noch immer nichts gefunden habe ob es denn wirklich hier in Hessen ( Offenbach ) bindend ist diese anzumelden. Aber ich geh lieber auf Nummer sicher.

Ich habe alle Papiere für das Tier und die Ausstellende Behörde Bundesamt für Naturschutz in Bonn war die ausstellende Behörde für die Köpy

Es handelt sich dabei um eine Python Regius

Mal sehn wo mich das Ordnungsamt dann hinverweist und wieviel die Registrierung hier kostet.
Ich werde jedenfalls auch nochmal mit ihr zum Tierarzt gehn, denn sicher ist bekanntlich sicher ...mag ich doch noch viele Jahre Freude an ihr haben *zwinker*

Hmm bisher habe ich vom Vermieter/ der Verwaltung keinen weiteren Brief erhalten und es hat sich auch keiner weiter gemeldet. Selbst auf einen Anruf von mir hin,hat sich niemand gemeldet ...ich denke das Argument das sie ja auch Kampfhunde hier akzeptieren die ja im Mietvertrag sogar als nichterlaubt gelten , vielleicht "mundtot" gemacht haben Oo

Ich werd es jedenfalls weiterhin skeptisch beäugen,denn hergeben werd ich sie nicht mehr *gg*

Ich werd mal nen Bildchen von ihr mit anhängen *zwinker*

Liebe Grüße Casualeen
so wie ich es weiß ist der köpy nicht meldepflichtig..lediglich nachweispflichtig...
*********z_nw Frau
132 Beiträge
Hallo,

@******een, du ahst Pn mit einem Link der dir weiterhelfen sollte, zumindest vorerst.

Das mit der Nachweispflicht ist richtig, der Schutzstaus von königpythons, wie auch z.b: Boa c.i. ist nach dem Washingtoner Arteschutzabkommen im Anhang II gelistet, sowie in der EG Artenschutzverordnung im Anhang B, das bedeutet zu deustch, das du für den "Import" bzw "Export" also zu ausführen der Tiere , z.B: bei Wildfängen eien Genehmigung brauchst.
Aber sie sidn nciht (mehr) meldepflichtig, lediglich nachweispflichtig.

Das heißt du brauchst für das Tier einen Herlunftsnachweis, diesen MUSST du vorlegen, wenn z.B. das Veterinäramt bei dir vor der Tür steht.

Die meisten nattern, zählen durchaus als Kleintiere, bzw. kann deren haltugn nicht prinzipiell untersagt werden, weil sie das Wohnobjekt in ihrem Wert nicht mindern, es nicht beschädigen, keine Gefahr für Menschen darstellen und keine belästigung der Mieter hervorrufen.

Die meisten nattern, genau wie Königpythons werden bei "für menschen potenziell gefährliche Tiere" nicht aufgelistet.
Diese Liste beschreibt die Tiere, welche eine Erlaubnis des Vermieters, oder wie in Bayern, der GEMEINDE bedürfen.

In Berlin ist übrigens seit ich glaube September 2009 das Halten von Exoten ( es gibt eine Liste) in Privatwohnungen VERBOTEN.
Da gibts nur wenige Ausnahmen.

Zum Halten von Giftieren, sollte man (ich weiß es nicht genau, aber schätze nicht das es gesetzlich vorgeschrieben ist!) den entsprechenden Sachkudnenachweis gemacht haben, ebenso wie den Nachweis "zum Halten von gefährlichen Tieren" welcher eigentlich auch als "Nachweis zum Verkauf bzw. Zucht von Exoten" bezeichnet wird.

Fakt ist das es meines Wissens nach nicht GESETZLICH verboten ist Giftschlangen zu halten (es sei denn man ist unter 18).
Giftschlangen muss man allerdings melden, zumidnest in Deustchland. (habe dazu aebr auch ncoh keinen gestzesentwurf gefunden, bzw. Paper vom Vet.Amt doer Ähnliches)

Wenn man es genau wissen, will, weil das auch von Bundesland zu Bundesland variieren kann, sollte man beim ansässigem ordnungsamt nachfragen.

Die sollten einem auch genaue Auskünfte über die Arten geben können die auf der Liste der "für Menschen potenziell gefährlichen Tiere" stehen.


Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen

PS:

Ich habe gerade geshen das du aus Hessen komsmt, dann würde ich erst beim Ordnungsmat anrufen, WEIL in Hessen gibt es ein VERBOT zum halten gefährlicher Tiere (einfach mal nett nachfragen welche Tiere denn darunter fallen). Das heißt, wenn Köpys dazu gehören (was ich zwar nicht glaube, kenne aber nur die Bestimmungen in NRW) machst du dich mit dem Besitz des Tieres strafbar.


Lg Ambi
du meinst bestimmt den $11 oder?
den habe ich auch..aber berechtigt mich nicht giftschlangen zu halten.
*********z_nw Frau
132 Beiträge
Jupp den mein ich den § 11^^

Aber es gibt noch was anderes, weiß die genaue Bezeichnund gerade nicht, aber finde das dann mal raus.
also der §11 berechtigt mir den handel mit wirbeltieren..wobei jede gruppe wirbeltiere ihren eigenen §11 braucht.
was die giftschlangen betrifft muß man bei der unteren naturschutzbehörde sonderprüfungen machen.
der §11 wurde früher auch immer dort gemacht aber mitlerweile wird er in verschiedenen kursen in niedersachsen gemacht und kostet richtig geld....
*********z_nw Frau
132 Beiträge
Hallo,
hier mal ein ziemlich ausfürhliches Paper, bezüglich Mietrecht etc. sollte die Seite 137 - 142 interessant sein, für Leute die auch Giftschlangen halten die Seiten bezüglich der gesetzlichen Regelungen zu gefährlichen Stoffen ab 143 auch noch^^

LG Ambi

http://edoc.ub.uni-muenchen.de/10779/1/Beckstein_Ruth.pdf


@******een

Wie gesagt Kapitel 5 Abschnitt IV Recht der Wohnraumnutzung, aber es gibt auch ein Inhaltsverzeichnis^^

Es ist auch eine Liste der "gefährlichen Arten vorhanden" bzw auch die Artenschutzbestimmungen etc.
@ Ambivalenz
Hallo zusammen,

deinen oben genannten Ausführungen mag oder kann ich nicht so ganz zustimmen. Vlt. definieren wir das Wort Exoten auch anders. Bzw. Woher hast Du den Kenntnisstand, dass das Halten in Berlin nun generel verboten sei? Evtl. nen Link oder so?

Dem entgegen einmal ein Auszug aus der Korrespondenz mit der Behörde in Berlin aus Ende 2009.

BA Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Bürgerdienste,Ordnungsaufgaben,Natur und Umwelt,
Amt für Natur und Umwelt,
Fachbereich Natur, Nat 72

Sehr geehrte Frau X,

ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrag zu entschuldigen.
Die von Ihnen gehaltenen Tiere , Python regius, sind gemäß
Artenschutzverordnung nicht meldepflichtig. Sie müssen allerdings als l
Halter die legale Herkunft der Tiere nachweisen. Für Tiere des Anhangs B
der EG-Artenschutzverordnung gilt die freie Nachweisführung z.B. durch
Nachzuchtbestätigungen, Auszug aus dem Zuchtbuch, Kopien der
Einfuhrgenehmigungen mit Lieferschein, Gutachten usw.. Ihrerseits sind
die Nachweise beizubringen.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne unter o.g.Telefonnummer zur
Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Herr X

Für BRB sollte es auch ein eingeschränktes Haltungsgebot geben, bisher hat sich da allerdings nichts getan. Zum Glück.

Aja, habe in deinem Angebot gelesen das Du auch Tiere aus schlechter Haltung aufnimmst? Sind das private Aufnahmen oder von Behördlicher Seite?


Grüße
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