Hallo,
@******een, du ahst Pn mit einem Link der dir weiterhelfen sollte, zumindest vorerst.
Das mit der Nachweispflicht ist richtig, der Schutzstaus von königpythons, wie auch z.b: Boa c.i. ist nach dem Washingtoner Arteschutzabkommen im Anhang II gelistet, sowie in der EG Artenschutzverordnung im Anhang B, das bedeutet zu deustch, das du für den "Import" bzw "Export" also zu ausführen der Tiere , z.B: bei Wildfängen eien Genehmigung brauchst.
Aber sie sidn nciht (mehr) meldepflichtig, lediglich nachweispflichtig.
Das heißt du brauchst für das Tier einen Herlunftsnachweis, diesen MUSST du vorlegen, wenn z.B. das Veterinäramt bei dir vor der Tür steht.
Die meisten nattern, zählen durchaus als Kleintiere, bzw. kann deren haltugn nicht prinzipiell untersagt werden, weil sie das Wohnobjekt in ihrem Wert nicht mindern, es nicht beschädigen, keine Gefahr für Menschen darstellen und keine belästigung der Mieter hervorrufen.
Die meisten nattern, genau wie Königpythons werden bei "für menschen potenziell gefährliche Tiere" nicht aufgelistet.
Diese Liste beschreibt die Tiere, welche eine Erlaubnis des Vermieters, oder wie in Bayern, der GEMEINDE bedürfen.
In Berlin ist übrigens seit ich glaube September 2009 das Halten von Exoten ( es gibt eine Liste) in Privatwohnungen VERBOTEN.
Da gibts nur wenige Ausnahmen.
Zum Halten von Giftieren, sollte man (ich weiß es nicht genau, aber schätze nicht das es gesetzlich vorgeschrieben ist!) den entsprechenden Sachkudnenachweis gemacht haben, ebenso wie den Nachweis "zum Halten von gefährlichen Tieren" welcher eigentlich auch als "Nachweis zum Verkauf bzw. Zucht von Exoten" bezeichnet wird.
Fakt ist das es meines Wissens nach nicht GESETZLICH verboten ist Giftschlangen zu halten (es sei denn man ist unter 18).
Giftschlangen muss man allerdings melden, zumidnest in Deustchland. (habe dazu aebr auch ncoh keinen gestzesentwurf gefunden, bzw. Paper vom Vet.Amt doer Ähnliches)
Wenn man es genau wissen, will, weil das auch von Bundesland zu Bundesland variieren kann, sollte man beim ansässigem ordnungsamt nachfragen.
Die sollten einem auch genaue Auskünfte über die Arten geben können die auf der Liste der "für Menschen potenziell gefährlichen Tiere" stehen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen
PS:
Ich habe gerade geshen das du aus Hessen komsmt, dann würde ich erst beim Ordnungsmat anrufen, WEIL in Hessen gibt es ein VERBOT zum halten gefährlicher Tiere (einfach mal nett nachfragen welche Tiere denn darunter fallen). Das heißt, wenn Köpys dazu gehören (was ich zwar nicht glaube, kenne aber nur die Bestimmungen in NRW) machst du dich mit dem Besitz des Tieres strafbar.
Lg Ambi