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****e57 Frau
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Lese-Rechtschreibstörung: Darf Legasthenie im Abiturzeugnis
****e57 Frau
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Lese-Rechtschreibstörung: Darf Legasthenie im Abiturzeugnis
Manche Schüler mit Legasthenie lassen ihre Rechtschreibung nicht bewerten. Das steht dann aber im Abiturzeugnis. Drei Abiturienten aus Bayern haben Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Bei Schülern mit Legasthenie kann im Abiturzeugnis ein Vermerk auftauchen, der auf ihre Lese-Rechtschreib-Schwäche hinweist. Viele empfinden das als diskriminierend. 28.06.2023

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-sendungen/verhandlung-ueber-legasthenie-vermerk-abiturzeugnis-video-100.html

Probleme beim Lesen und Schreiben - damit haben Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung zu kämpfen. In Deutschland betrifft das insgesamt 3,5 Millionen Menschen. In manchen Bundesländern wird die Rechtschreibung von Schülern mit Legasthenie deshalb nicht bewertet.

Dass sich das am Ende aber im Abiturzeugnis niederschlägt, finden die drei Beschwerdeführer aus Bayern ungerecht. Sie sehen in dem Vermerk eine unzulässige Benachteiligung von Personen mit Behinderung sowie einen Verstoß gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit. Ob das tatsächlich so ist, darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht.

Teilerfolg: Legasthenie-Vermerk verfassungswidrig
Erstmals geklagt haben die drei Beschwerdeführer bereits 2010, direkt nach ihrem Abitur. Fünf Jahre später erzielten sie schließlich einen Teilerfolg: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Legasthenie an sich nicht mehr im Zeugnis vermerkt werden darf.

Andere Behinderungen wie zum Beispiel eine Sehschwäche würden schließlich auch nicht erwähnt. Es handele sich um höchstpersönliche intime Daten. Wenn die Rechtschreibung aber gar nicht bewertet wird, darf das weiterhin im Zeugnis stehen.

Es gibt zu wenige Lehrkräfte und die Situation an Schulen verschärft sich zunehmend. Was kann getan werden?
https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute-live/bildungsgipfel-bildungssystem-lehrkraeftemangel-lehrer-video-100.html

13.03.2023

Notenschutz und Nachteilsausgleich
Die Nichtbewertung der Rechtschreibung zählt zu den Maßnahmen des Notenschutzes. Daneben gibt es auch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Diese können zum Beispiel so aussehen, dass Schüler:

eine mündliche statt einer schriftlichen Prüfung ablegen,
einen Laptop mit automatischer Rechtschreibkorrektur nutzen dürfen
oder mehr Zeit bekommen.
Dieser Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht erwähnt.

In den meisten Bundesländern endet der Notenschutz in der Oberstufe; dann gibt es nur noch Nachteilsausgleich. Dass Schüler in Bayern auch noch nach der zehnten Klasse Notenschutz erhalten, sei also eigentlich etwas Gutes, sagt die Pressesprecherin des Bundesverbands für Legasthenie und Dyskalkulie, Annette Höinghaus. Nur der Zeugnisvermerk müsse eben verschwinden.

Wir fordern, dass die Nichtbewertung der Rechtschreibung als Nachteilsausgleich zählt und somit nicht im Zeugnis vermerkt wird. Das ist keine Privilegierung, sondern lediglich eine Kompensation.
Annette Höinghaus, Pressesprecherin Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie
Denn: Aus dem Vermerk lasse sich weiterhin problemlos auf eine Legasthenie schließen.

Betroffene haben Angst vor Benachteiligung im Job
Viele Legastheniker haben Angst, deswegen Nachteile in ihrer beruflichen Laufbahn zu haben, zum Beispiel keine Einladung zu Bewerbungsgesprächen zu bekommen. Das Problem: Es ist nicht nachweisbar, ob eine Ablehnung tatsächlich aufgrund der Legasthenie erfolgt. Annette Höinghaus bestätigt aber:

Ein großes Problem sind zum Beispiel Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst, bei denen es Rechtschreibtests gibt. Hier werden Legastheniker oft gar nicht erst eingeladen.
Annette Höinghaus, Pressesprecherin Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie
Die Beschwerdeführer selbst hatten in dieser Hinsicht keine Probleme. Sie wählten aber auch technische Studiengänge. "Ich hatte Glück, dass die Universität bei meiner Bewerbung nur auf die Noten schaute", sagte einer der Beschwerdeführer, der anonym bleiben will.

BVerwG: Vergleichbarkeit muss gewahrt bleiben
Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hielt einen Vermerk für zulässig, da so ein "objektiver Bewertungsmaßstab" gewahrt bleibe. In dem Urteil heißt es:

Abweichungen von diesem Maßstab beeinträchtigen die Aussagekraft der Noten und letztendlich des Schulabschlusses.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Auf dieses Urteil verweist auch das Bayerische Kultusministerium. Sonst würde es zu einer Ungleichbehandlung zum Beispiel mit anderen Legasthenikern kommen, die auf den Notenschutz verzichten und eine schlechtere Beurteilung riskieren.

Denn bisher haben die Schüler die Wahl: Notenschutz und Zeugnisvermerk oder kein Notenschutz und kein Zeugnisvermerk, dafür aber mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechtere Noten.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in den nächsten Monaten erwartet. Es dürfte nicht nur für Bayern, sondern auch für alle anderen Bundesländer Signalwirkung haben.

Quelle: Laura Kress, Mitarbeiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz
*****018 Frau
2.558 Beiträge
Danke für die Recherche.
Ich denke das Problem ist das die Firmen nicht wissen was es bedeutet. Meine Erfahrung ist,dass man dazu lernt. Leider wird es der Intelligenz zugeschrieben, LRS gleich nicht die hellste Kerze. Das stimmt aber nicht. Schließlich ist der Mensch in der Lage bestimmte Defizite auszugleichen.
Siehe auch das es sich um Abiturienten handelt.
Lg Elli
*******tch Frau
14.839 Beiträge
Zitat von *****018:
Leider wird es der Intelligenz zugeschrieben, LRS gleich nicht die hellste Kerze. Das stimmt aber nicht. Schließlich ist der Mensch in der Lage bestimmte Defizite auszugleichen.

Das stimmt und einer der berühmtesten Menschen, die eine Legasthenie/LRS hatten, ist Albert Einstein. Der Nobelpreisträger gilt auch heute noch als Genie.
Ebenso hatten Galileo Galilei, Leonardo da Vinci, Charles Darwin, Wolfgang Amadeus Mozart, John Lennon, Walt Disney, Steve Jobs, John F. Kennedy, Pablo Picasso, Hans Christian Andersen, Jules Vernes und Agatha Christie Legasthenie/LRS.

Auch Prominente in der heutigen Zeit stehen zu ihrer LRS, u.a. König Carl XVI. Gustaf, Kronprinzessin Victoria von Schweden, Prinz Carl Philip von Schweden, Prinz Harry, Bill Gates, Mark Zuckerberg, Steven Spielberg, Tommy Hilfiger, Jamie Oliver, Lewis Hamilton, Robbie Williams, Cher, Whoopi Goldberg, Liv Tyler, Keira Knightley, Jennifer Aniston und Tom Cruise.
Das sind nur einige Beispiele.

Nichtsdestotrotz müssen Menschen mit LRS keine "Intelligenzbestien" sein.
Der eine hat LRS, der andere eine Sehschwäche und wieder ein anderer ist sportlich unbegabt.
Das Fazit sollte doch immer sein:
Jeder ist so richtig, wie er ist, und das ist vollkommen normal.
****e57 Frau
33.224 Beiträge
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Expertin zu Lernschwächen: „Legasthenie und Dyskalkulie sind neurobiologische Störungen“

Nach den Sommer - Ferien starten in vielen Bundesländern neue Erstklässlerinnen und Erstklässler in ihre Schullaufbahn. Doch was ist, wenn das Lesen, Schreiben und Rechnen doch schwerer fällt als gedacht? Wann spricht man bei Kindern von Legasthenie oder Dyskalkulie und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Fragen an Annette Höinghaus vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL).

Annette Höinghaus ist seit 1999 Mitglied im BVL und ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verband. Sie ist selbst Mutter von zwei erwachsenen Kindern mit einer Legasthenie und kennt damit auch persönlich die schulischen Herausforderungen. Im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) beantwortet sie Fragen zum Schulstart.

Wie äußerst sich eine Legasthenie bei Grundschulkindern?

Annette Höinghaus: Die Kinder tun sich sehr schwer beim Schriftspracherwerb. Es gelingt ihnen oft nicht, Buchstaben zu Silben und Silben zu Wörtern zusammenfügen. Sie können einfach keine Wortbilder abspeichern, sondern müssen jedes Wort neu erarbeiten. So entsteht auch nur schwerlich ein Lesefluss, auch die Inhalte werden schlechter aufgenommen. Ähnlich ist es beim Schreiben. Die Kinder können beim Schreiben nach Gehör auch lautgetreue Wörter selten richtig auf Papier bringen und schreiben gleiche Worte oft immer wieder anders falsch.

Und wie Dyskalkulie?

Bei der Dyskalkulie fehlt den Kindern ein Gefühl für Mengen und Zahlen. Zahlen wirken auf sie wie chinesische Schriftzeichen. Sie können sich nicht vorstellen, welche Zahl größer ist und welche kleiner. Schon mit dem zählenden Rechnen haben sie oft große Probleme, vor allem wenn der Zehnerzahlenraum verlassen wird. Übrigens fällt die Dyskalkulie oft schon im Kindergarten auf, wenn es darum geht abzuzählen oder spielerisch mit Mengen umzugehen. Legasthenie wird dagegen eher im Laufe der Grundschule diagnostiziert.

Wo liegt die Abgrenzung zu „normalen“ Lernschwächen?

Legasthenie und Dyskalkulie sind neurobiologische Störungen. Die Synapsen im Gehirn spielen hier nicht richtig zusammen – bei der Legasthenie vor allem im Sprachzentrum. Bei der Dyskalkulie sind noch mehr Hirnareale betroffen. Ein weiterer Unterschied ist die Verbesserung im Lesen/Schreiben oder im Rechnen. Die stellt sich bei der Legasthenie und Dyskalkulie deutlich langsamer ein als bei „normalen“ Schwierigkeiten in Deutsch oder Mathe.

Wie werden Legasthenie und Dyskalkulie bei Kindern diagnostiziert?

Auffällig werden die Kinder in der Schule oder dem Kindergarten. Die Lehrkräfte oder die Eltern äußern hier einen ersten Verdacht. Diagnostiziert werden können sowohl Legasthenie als auch Dyskalkulie aber nur von ausgebildeten Kinder- und Jugendpsychiatern oder Psychologischen Psychotherapeuten. Dabei werden im ersten Schritt erstmal andere Gründe für die Lernschwierigkeiten ausgeschlossen – zum Beispiel eine umfassendere Lernbehinderung oder fehlende Sprachkenntnisse. Im zweiten Schritt gibt es dann standardisierte Lese-und-Schreib– oder Rechentests zur Abklärung der Diagnose.

Manche Eltern scheuen eine Diagnose für ihr Kind, auch aus Angst vor Stigmatisierung. Welche „Vorteile“ kann eine bestätigte Legasthenie oder Dyskalkulie haben?

Tatsächlich kostet es Eltern viel Überwindung, mit ihrem Nachwuchs zu einem Kinder– und Jugendpsychiater zu gehen. Einerseits geben viele Mütter und Väter sich selbst eine „Teilschuld“ und anderseits wollen sie ihr Kind vor einem Gefühl der „Minderbegabung“ bewahren. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Diagnose am Ende eine große Entlastung bedeuten kann. Plötzlich kennt man die Gründe für die schulischen Probleme und die sind eben neurobiologisch bedingt und entstehen nicht aus der eigenen Familie heraus. Anders ist es in der Schule. Hier gibt es immer noch Vorbehalte seitens der Lehrkräfte gegenüber einer medizinischen Diagnose. Deshalb geht der häufigste Impuls zur Abklärung von den Eltern aus und nicht von den Pädagoginnen in der Schule. Das liegt vermutlich auch daran, dass Lernstörungen und deren Förderung in der Lehramtsausbildung kaum thematisiert werden.

Gibt es schulische „Sonderrechte“ für Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie?

In den schulrechtlichen Regelungen werden viele Lernstörungen in einen Topf geworfen und von Kindern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Rechenschwäche gesprochen. Dabei brauchen die Kinder oft ganz andere Maßnahmen. Zum Beispiel könnte die Lernstörung auch durch eine Aufmerksamkeitsstörung wie ADHS entstehen und dann braucht das Kind eine ganz andere Förderung als bei einer Legasthenie. Deshalb legen wir als Verband großen Wert auf eine fundierte, medizinische Diagnostik als Grundlage für eine gezielte Einzelförderung und einen passenden Nachteilsausgleich.

Leider fehlt auch hier der individuelle Blick auf die Bedürfnisse. Häufig bekommen die Kinder einfach ein bisschen mehr Zeit für die Klassenarbeiten, genau das hilft aber längst nicht allen. Manchmal braucht es größere Schriftgrößen oder Zeilenabstände bei Arbeitsblättern, Druckschrift statt Schreibschrift oder eine Lehrkraft, die die Aufgabe vorliest. Doch um die passenden Möglichkeiten zu finden, müssen die Pädagogen das Kind und seine Stärken und Schwächen genau in den Blick nehmen. Dafür fehlen leider oft das Wissen und die Zeit.

Mit welchen Folgen?

Mit schweren Folgen, die oftmals psychosomatische Erkrankungen nach sich ziehen! Mit gezielter und kontinuierlicher Förderung ist es möglich, Kinder mit einer Dyskalkulie oder Legasthenie auf Klassenniveau zu bringen und die Auswirkungen auf ein „unauffälliges“ Minimum zu reduzieren. Das ist wiederum eine gute Grundlage für eine Schullaufbahn, die dem Potential der Kinder entspricht und nicht nur darauf aufgelegt ist, einfach nur durchzukommen.

Eine andere Möglichkeit ist der Notenschutz.

Genau. Wir würden das auch zum Nachteilsausgleich zählen, in den schulrechtlichen Regelungen wird das aber unterschieden. Im Prinzip bedeutet Notenschutz, dass bestimmte Teile der Klassenarbeit nicht bewertet werden – zum Beispiel die Rechtschreibung in einem Aufsatz, dafür aber den Inhalt. Bei der Dyskalkulie ist das schon etwas komplizierter. Wenn ein Kind keine Rechenoperationen durchführen kann, braucht es keine Mathearbeit zu schreiben. Auch hier braucht es wieder individuelle Lösungen für jeden einzelnen Fall.

Wie gut stehen die Chancen für einen Nachteilsausgleich?

Schulen tun sich mit einem Nachteilsausgleich oft sehr schwer, gerade dann, wenn es keinen Erlass mit eindeutigen Anweisungen gibt und die Beeinträchtigung auch nicht sichtbar ist. Das gilt vor allem für die weiterführenden Schulen. Sie erwarten, dass die Grundfähigkeiten aus Lesen, Schreiben und Rechnen in der Grundschule vermittelt wurden und sehen einen Nachteilsausgleich eher als Bevorzugung von Kindern. Diese Haltung entsteht übrigens nicht nur durch die Lehrkräfte oder fehlende Vorgaben durch die Länder, sondern auch durch den Druck aus der Elternschaft.

Jeder will das Beste für seinen Sprössling, sieht eine mögliche Übervorteilung von anderen Kindern sehr kritisch. Das ist absurd. Wenn ein Kind eine Brille braucht, darf es sie auch bei der Klassenarbeit tragen. So ist es auch bei einem Kind mit Legasthenie. Wenn das Rechnen oder Rechtschreiben schwerfällt, dann ist der Nachteilsausgleich die „Brille“ der Kinder. Die Schwächen liegen nicht im Wissen, sondern in den technischen Fertigkeiten, das Wissen niederzuschreiben oder den mangelnden Rechenfertigkeiten.

Was können Eltern tun, um einen Nachteilsausgleich für ihr Kind zu bekommen?

Wenn eine medizinische Diagnose vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich, und zwar abgeleitet aus dem Grundgesetz Art. 3 und der UN-Behindertenrechts-Konvention. Zur Not können sich Eltern also juristisch gegen eine mögliche Verweigerung wehren. Natürlich würden wir allen raten, zuerst den Dialog mit der Schule zu suchen und gemeinsam Lösungen zu finden. Das klappt in der Regel auch ganz gut.

Allerdings müssen auch die Eltern in der Lage dazu sein, sich proaktiv zu kümmern. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit, zum Beispiel weil Sprachbarrieren die Kommunikation erschweren. Deshalb liegt aus meiner Sicht die Verantwortung nicht nur bei den Eltern, sondern auch bei den Pädagogen, die proaktiv nach einem anforderungsgerechten Nachteilsausgleich und individuellen Fördermöglichkeiten für die Kinder suchen sollten.

Wie viel Sinn haben außerschulische Fördermaßnahmen?

Da sprechen Sie ein großes Problem an. Die Diagnose von Legasthenie oder Dyskalkulie wird von den Krankenkassen bezahlt. Eine Förderung außerhalb der Schule wird allerdings nicht übernommen. Die Krankenkassen sehen die Schulen in der Verantwortung Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln. Doch leider funktioniert das vielerorts nicht. Deshalb gehen Eltern mit dem nötigen Kleingeld dazu über, sich außerschulische Fördermaßnahmen zu suchen. Die Kosten für eine sogenannte Lerntherapie müssen sie in der Regel selbst tragen, oft sind das bis zu 300 Euro pro Monat. Aus unserer Sicht ist das deshalb keine Alternative zu einer Stärkung von innerschulischer Förderung durch qualifizierte Pädagoginnen. Hilfreich wäre auch die Einbindung von gut qualifizierten externen Förderkräften in die Schulen.
****e57 Frau
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Legasthenie
Von und Wissenschaftsjournalistin
11. Februar 2022

Alle NetDoktor.de-Inhalte werden von medizinischen Fachjournalisten überprüft.
Bei der Legasthenie (auch: Lese-Rechtschreibstörung, LRS) ist bei Kindern und Erwachsenen die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben vermindert. Experten empfehlen, die Legasthenie mit gezielten Fördermaßnahmen zu behandeln und Betroffenen viel Verständnis und Geduld entgegenzubringen. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Legasthenie und erfahren Sie mehr über Symptome, Ursachen und Therapie!

Was ist Legasthenie?
Die Legasthenie (auch: Schreib-Lesestörung oder Lese-Rechtschreibstörung, LRS oder spezielle Lese-Rechtschreibschwäche) ist eine spezifische Lernstörung.

Das heißt, dass bei Betroffenen nicht alle Bereiche des Lernens, sondern allein das Erlernen von Schreiben und Lesen beeinträchtigt ist. Global betrachtet haben drei bis elf Prozent der Kinder und Erwachsenen größere Probleme, das Lesen und Schreiben zu erlernen. Bei einer Legasthenie spricht man auch von einer "nicht-sichtbaren" Behinderung, weil man Betroffenen diese nicht ansieht.

Bei Menschen mit Legasthenie ist die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben vermindert. Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Legasthenie weniger intelligent sind. Legasthenikern fällt es nur schwer, die gesprochene Sprache in die geschriebene umzuwandeln und umgekehrt. Jungen sind davon häufiger betroffen als Mädchen.

Man hat festgestellt, dass eine Lese-Rechtschreibstörung familiär gehäuft vorkommt. So haben Experten herausgefunden, dass 50 Prozent der betroffenen Kinder einen Elternteil haben, der ebenfalls von einer Legasthenie betroffen ist.

Sonderfall: Dyslexie
Eine Dyslexie ist eine Lesestörung, die häufig im Rahmen einer Legasthenie auftritt. Sie ist bei Betroffenen unterschiedlich stark ausgeprägt und durch genetische Faktoren begünstigt.

Öfter als eine solche angeborene Dyslexie ist jedoch die erworbene Dyslexie: Hier wurde die Region des Gehirns, die für das Lesen zuständig ist, durch einen Unfall oder Schlaganfall geschädigt.

Typischerweise verlangsamt sich die Lesegeschwindigkeit bei Dyslexie drastisch. Oft verstehen Betroffene das Gelesene nicht, verrutschen in der Zeile oder verdrehen Buchstaben.

Ein Arzt stellt Dyslexie mittels verschiedener Untersuchungen und eines speziellen Tests fest. Mit viel Verständnis, einer speziellen Förderung und einer angepassten Leistungsbewertung in der Schule hilft man betroffenen Kindern wirksam.

Wie therapiert man Legasthenie?
Experten raten dazu, eine Legasthenie möglichst früh zu therapieren. Das hat zwei Gründe: Zum einen sind Förderungsmaßnahmen erfolgversprechender, wenn sie frühzeitig zum Einsatz kommen. Zum anderen ist es bei einer frühen Therapie je nach Ausprägung der LRS wahrscheinlicher, dass Betroffene die Schule abschließen und leichter eine qualifizierte Berufsausbildung bekommen.

Das Wichtigste ist, dass Eltern und Lehrer dem betroffenen Kind viel Verständnis und Geduld entgegenbringen. Leistungsdruck zuhause und in der Schule verschlimmert die Legasthenie möglicherweise. Das Gleiche gilt für Kränkungen durch Mitschüler.

Solche ungünstigen Reaktionen des Umfelds auf die Lernstörung erhöhen zudem das Risiko, dass der Legastheniker psychisch erkrankt. Das Kind ist diesem Teufelskreis möglichst schnell zu entziehen.

Zudem lässt sich eine Legasthenie durch gezielte Therapie-Maßnahmen positiv beeinflussen. Meistens ist dafür eine außerschulische Förderung nötig. Die Kinder trainieren dabei mit speziellen Lese- und Schreib-Übungen. Dabei kommen rhythmische Lesehilfen oder Computerprogramme zum Einsatz.

Häufig benötigen die Kinder über die Förderung hinaus psychotherapeutische Unterstützung. Das gilt besonders dann, wenn begleitend eine psychische Erkrankung (wie eine Depression) auftritt. Depressionen verhindern unter Umständen, dass sich die Lese- und Schreibfähigkeit des Kindes verbessert.

Durch einen Nachteilsausgleich (umgangssprachlich Legasthenie-Erlass, LRS-Erlass) bewerten Lehrer die schulischen Leistungen eines Kindes mit Legasthenie anders. Im Rahmen des sogenannten "Notenschutzes" werden beispielsweise die Rechtschreibleistungen nicht so stark gewertet. Ziel ist es, so Nachteile für das Kind, die sich durch die Lernstörung ergeben, auszugleichen und das Kind von schulischem Druck etwas zu entlasten.

Das führt zwar möglicherweise zur Stigmatisierung, oft ist aber das betroffene Kind (und die Familie) froh, eine Legasthenie-Diagnose zu haben und baut dank des Notenschutzes Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl auf.

Den Nachteilsausgleich legt in jedem Bundesland das jeweilige Kultusministerium fest. Hat ein Arzt mittels Legasthenie-Tests die Lernstörung diagnostiziert, ist es möglich, einen Antrag auf einen solchen Ausgleich zu stellen.

Dyslexie
Von Medizinjournalistin
18. Februar 2022

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Dyslexie ist eine Lese-Störung, die entweder angeboren oder erworben ist. Im Rahmen der Diagnose kommen verschiedene Tests zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem Hör-, Seh- und Intelligenz-Tests sowie ein spezieller Dyslexie-Test. Betroffene lesen langsam und stockend, manchmal ist zudem die Schreib-Fähigkeit eingeschränkt. Erfahren Sie hier alles Wichtige über Symptome, Ursachen, Diagnose und Behandlung.

Kurzübersicht
Diagnostik: Bisherige Krankengeschichte, körperliche Untersuchungen wie Seh- und Hört-Tests, Elektro-Enzephalografie (EEG), Intelligenztest, spezifischer Dyslexie-Text.
Symptome: Unter anderem langsames, stockendes Lesen, Verrutschen in der Zeile, Vertauschen von Buchstaben.
Ursachen und Risikofaktoren: Vermutlich genetische Veränderungen bei angeborener Dyslexie, Schädigung bestimmter Hirn-Bereiche bei erworbener Dyslexie.
Behandlung: Gezielte Leseförderung, Geduld und Verständnis des Umfelds fördern, Nachteilsausgleich beantragen; bei Bedarf psychologische Betreuung.
Krankheitsverlauf und Prognose: Die Prognose ist umso besser, je früher die Diagnose erfolgt.

Was ist Dyslexie?
Als Dyslexie bezeichnet man eine gestörte Lesefähigkeit, die durch Sprachverarbeitungsstörungen aufgrund von neurologischen Störungen auftritt. Tritt die Störung in der Entwicklung auf, beispielsweise während der Schulzeit, spricht man auch von der Entwicklungsdyslexie (Lese-Rechtschreib-Störung).

Die Störung ist möglicherweise unterschiedlich stark ausgeprägt und nimmt somit für Betroffene eine unterschiedlich große Bedeutung ein. Meistens wird eine Dyslexie in den ersten Schuljahren entdeckt.

Der Begriff Dyslexie wird inzwischen außerdem als Synonym für Legasthenie verwendet.

Dyslexie oder Alexie?
Bei einer Dyslexie ist die Lesefähigkeit gestört. Bei einer Alexie ist Betroffenen das Lesen hingegen gar nicht möglich. Eine Alexie entsteht meist, wenn die Nervenbahnen, die für das Lesen verantwortlich sind, unterbrochen wurden. Dies geschieht zum Beispiel durch einen Schlaganfall, ein Schädel-Hirn-Trauma oder infolge eines Tumors.

Man unterscheidet zwischen der sogenannten phonologischen und semantischen Alexie:

Phonologische Alexie: Betroffene erkennen zwar einzelne Buchstaben, es ist ihnen jedoch nicht möglich, diese zu einem Wort zu verbinden.
Semantische Alexie: Betroffene sind in der Lage, Buchstaben zu Wörtern zusammenzusetzen, verstehen das Gelesene aber nicht.

Wie testet man auf Dyslexie?
Wenn Sie bei ihrem Kind eine Dyslexie vermuten, ist es ratsam, möglichst bald einen Kinderarzt aufzusuchen. Denn eine unbehandelte Lese-Störung verursacht beim betroffenen Kind möglicherweise Unsicherheit, Ängste und andere psychische Probleme, die eine Dyslexie-Therapie teilweise erschweren.

Der Kinderarzt bespricht zunächst mit Ihnen und Ihrem Kind die Symptome und die bisherige Krankengeschichte. Mögliche Fragen sind dabei:

Wie äußert sich die Lesestörung konkret?
Leiden weitere Familienangehörige an Dyslexie?
Wie hat sich Ihr Kind bisher entwickelt – zum Beispiel in puncto Laufen und Sprechen?
Wie groß ist die Lern-Motivation Ihres Kindes?
Hat Ihr Kind nur Probleme beim Lesen oder auch mit der Rechtschreibung?
Sind bei Ihrem Kind irgendwelche körperlichen oder psychischen Erkrankungen bekannt?

Untersuchungen
Anschließend untersucht der Arzt Ihr Kind gründlich. Ziel ist es, bestimmte Erkrankungen als Ursache für die Lese-Störung auszuschließen. Zu den Untersuchungen gehören beispielsweise:

Seh- und Hör-Tests: Damit findet der Arzt heraus, ob die Lese-Probleme auf einer Seh- oder Hörschwäche beruhen.
Elektro-Enzephalografie (EEG): Die Messung der elektrischen Ströme im Hirn macht eventuell vorhandene strukturelle oder funktionelle Störungen des Gehirns sichtbar.
Intelligenz-Test: Mit einem IQ-Test schließt der Arzt aus, dass eine verminderte Intelligenz das Lernen behindert.
Dyslexie-Test
Die Lesefähigkeit selbst überprüft der Mediziner mit einem speziellen Dyslexie-Test. Dabei liest das Kind einen kurzen Text vor. Je nachdem, wie sicher es liest, fällt der Test positiv oder negativ aus.

Wie äußert sich Dyslexie?
Menschen mit Dyslexie lesen sehr langsam und stockend. Sie verrutschen beim Lesen oft in der Zeile oder vertauschen Buchstaben. Häufig verstehen sie zudem das Gelesene nicht. Die Betroffenen sind nicht in der Lage, einzelne Buchstaben (literale Dyslexie) oder ganze Wörter (verbale Dyslexie) zu lesen.

Welche Ursachen hat Dyslexie?
Bei einer angeborenen Dyslexie sind vermutlich Veränderungen im Erbgut (genetische Mutationen) auf dem Chromosom 6 verantwortlich für die Dyslexie. Die Mutation bewirkt, dass bestimmte, für das Lesen zuständige Hirn-Bereiche weniger aktiv sind. Die Betroffenen sind in der Lage, einzelne Buchstaben zu lesen, scheitern jedoch daran, diese zu Wörtern zusammenzufügen.

Die erworbene Dyslexie kommt viel häufiger vor als die angeborene Variante. Die erworbene Dyslexie entsteht, wenn die für das Lesen zuständige Hirn-Region geschädigt wurde, zum Beispiel durch einen Schlaganfall oder Unfall. Meist sind dann auch andere Bereiche des Gehirns betroffen. Deshalb geht die erworbene Dyslexie oft mit Sprach- und Rechtschreib-Störungen einher.

Behandlung
Steht die Diagnose fest, ist es ratsam, das soziale Umfeld des Kindes (Lehrer, Mitschüler, Verwandte, Freunde) zu informieren. Denn die Dyslexie setzt die betroffenen Kinder oft unter großen psychischen Druck – viele schämen sich für ihre Lese-Störung, leiden unter Selbst-Zweifeln und haben Angst vorm Versagen.

Dazu kommt der schulische Leistungsdruck, der die Lese-Schwierigkeiten gegebenenfalls noch verstärkt. Wenn das Umfeld geduldig und verständnisvoll reagiert, entlastet dies das Kind möglicherweise erheblich und verhindert eine Stigmatisierung.

Es ist ratsam, Kinder mit Dyslexie innerhalb und außerhalb der Schule gezielt zu fördern, um Lese-Erfolge zu ermöglichen und so das Selbstbewusstsein und die Freude am Lesen zu steigern. Meist ist eine mehrjährige Förderung notwendig. Experten empfehlen außerdem, eine solche Förderung durch spezielle Therapeuten mit geeigneter Expertise durchführen zu lassen.

Nachteilsausgleich
Eltern von Dyslexie-Kindern haben die Möglichkeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich vom Kultusministerium zu beantragen. Dieser sieht vor, dass die schulischen Leistungen der Betroffenen im Bereich Lesen und/oder Schreiben anders bewertet werden.

Das soll die an Dyslexie leidenden Kinder vor weiteren Enttäuschungen bewahren. Für den Antrag auf Nachteilsausgleich ist dem Schulpsychologen ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die meisten Kinder fühlen sich durch den Nachteilsausgleich entlastet, denn es wird von ihnen nicht länger erwartet, dass sie beispielsweise laut vorlesen und sie bekommen bessere Noten.

Das stärkt ihr Selbstvertrauen und verbessert später die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Es gibt aber auch Kinder, die den Nachteilsausgleich als Abwertung empfinden, was unter Umständen die Lern-Motivation verringert.

Prognose
Je früher man eine Dyslexie erkennt und behandelt, desto besser ist die Prognose. Wichtig ist vor allem, auch mögliche psychische Probleme fachgerecht zu behandeln. Leiden Kinder mit Dyslexie etwa unter Schul- und Versagens-Ängsten, empfiehlt es sich, einen Kinderpsychologen aufzusuchen.
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