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Vertrag - Nr. 1

*******inde Frau
42.287 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Vertrag - Nr. 1
Auf der Suche nach TfP-Verträgen, habe ich u.a. dieses Exemplar gefunden ....
  • wie ist eure Meinung dazu?
  • was fehlt euch?
  • würdet ihr es verwenden? (möglichst mit Begründung)
  • ....





Vertrag https://assets.pixolum.com/b … trag-Modelvertrag-Muster.pdf
Artikel https://www.pixolum.com/blog … vertragsvorlage-zum-download
*****964 Mann
459 Beiträge
Ich finde es gut, wobei ich behalte meistens keine Bilder, ich übergebe die Speicherkarte, manchmal behalte ich Bilder um digital zu bearbeiten aber nach der Bearbeitung werden die gelöscht und auch übergeben
Hobby halt
*********Sandy Paar
2.414 Beiträge
Zitat von *********77_64:
Ich finde es gut, wobei ich behalte meistens keine Bilder, ich übergebe die Speicherkarte, manchmal behalte ich Bilder um digital zu bearbeiten aber nach der Bearbeitung werden die gelöscht und auch übergeben
Hobby halt

@*********77_64 Du behältst als Fotograf oder als Model keinen Bilder? Beides ungewöhnlich *nachdenk* Welchen Sinn hat das Shooting dann?
*********Sandy Paar
2.414 Beiträge
@*******inde die Formulierung "in pornografischen oder ähnlich unseriösen Medien" ist a) witzig und b) völlig unspezifisch. Da kann ja jeder eine wirklich deutlich andere Meinung haben, was ein unseriöses Medium ist. Besser klar festhalten: Veröffentlichung erlaubt Ja/Nein.
*****964 Mann
459 Beiträge
@*********Sandy
It’s easy, es ist ein Hobby Erfahrung, Erfahrung und Erfahrung sammeln
As photograph
********ndam Mann
1.068 Beiträge
Es fehlt leider das, was den meisten Fotografen das Genick bricht.
Der Verweis auf die DSGVO! Art. 6 Abs. 1b) DSGVO
Die Modelkartei hat in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei einen entsprechenden Vorschlag zum Download bereitgestellt.
https://www.model-kartei.de/ … rmer-tfp-vertrag-version-22/
********ndam Mann
1.068 Beiträge
@*********77_64
auch so bewegst Du Dich auf dem Boden der DSGVO.
Du speicherst Daten auf einer Speicherkarte ab.
Schon sitzt Du in der DSGVO-Rennbahn.

Das wird häufig nicht Ernst genommen.

Vergleich es es mit Kondom und/oder Pille.
Wird auch oft nicht Ernst genommen.
Wenn was passiert, wird es teuer.
*****964 Mann
459 Beiträge
Stimmt nicht ganz, Speicherkarte ist nicht meine und wird ausgehändigt, kein Datenschutz verstoße.
Ich behalte nichts
*****964 Mann
459 Beiträge
Und wenn wir dabei sind....

Wollen Sie Bilder, die Sie auf Grundlage eines Vertrags erstellt haben, beispielsweise für Ihr Portfolio weiterverwenden, brauchen Sie dafür eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Person(en).

Zitat aus der Rechtssprechung
Das habe ich im Vorfeld als WhatsApp Chat *ja*
Have a nice day *smile*
********ndam Mann
1.068 Beiträge
Wenn ich die Wahl habe, mich auf eine Rechtsanwaltskanzlei zu verlassen oder auf Whatsapp, fällt die Wahl eindeutig aus.
Und was den Einwand mit der Speicherkarte betrifft.
DU fotografierst und speicherst ab.
Damit greift schon die DSGVO.
Ob Du die Speicherkarte aushändigst, oder Dir die Karte an die Wand nagelst, ist dabei vollkommen unerheblich.

Und wenn Du Zitate benennst, dann zitiere diese bitte auch, damit sie nachvollzogen werden können.
Alles Andere hilft nicht im Geringsten weiter.
*****964 Mann
459 Beiträge
Ich verstehe dein Punkt...
Fakt ist ... wenn ich ein Einverständnis habe, WhatsApp, Klo Papier oder mündlich ist es ein Vertrag
Letztlich muss jede mit klar kommen
Trotzdem danke für dein Hinweis 👍
********ndam Mann
1.068 Beiträge
Ich freue mich, dass Du es verstehst.

Nur hat Deine letzte Einlassung keinen Bezug zur Vorhergehenden,

Und wie ein Model mit Dir klar kommt, das ist vollkommen unabhängig von der rechtlichen Basis.
Und nur um die geht es hier.
Die Basis ist ein klarer Vertrag.
Da sollten im Idealfall alle rechtlichen Belange berücksichtigt sein.

Auch hier der Hinweis.
wie DU Dir einen Vertrag erstellst, bleibt Dir überlassen.

Hier geht es um Allgemeingültigkeit und einen Vertrag der hilft, einen Rechtsstreit zu verhindern.

Vertrag ist etwas, was hilft, sich zu vertragen, sagte mein alter BGB-Prof.
Wenn es etwas sein sollte mit dem man streitet, würde es nicht so heissen.
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