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Ich habe threads gefunden, was man TFP Vertraegen haelt, sinnig oder…
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Vertrag - Nr. 2

*******inde Frau
42.287 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Vertrag - Nr. 2
Hier ein weiterer Vertrag, den ich auf der Suche nach TfP-Verträgen gefunden habe ....

  • wie ist eure Meinung dazu?
  • was fehlt euch?
  • würdet ihr es verwenden? (möglichst mit Begründung)
  • ....





Quelle: https://michael-arzt.com/wp- … 20/06/Modelvertrag-DSGVO.pdf
*******inde Frau
42.287 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Danke für den Hinweis ....
Die Quelle ist korrigiert und müsste jetzt funktionieren.
********ndam Mann
1.068 Beiträge
Ich würde den Vertrag keinesfalls nutzen.
Er enthält u.a. folgende Klausel:
Gemäß Artikel 17 DSGVO kann das Model jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Darüber hinaus
kann das Model jederzeit von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteile Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern, oder
gänzlich zu widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch, oder per Email an den Fotografen übermittelt werden.
1. ist das Bestandteil der DSGVO und muss daher nicht explizit erwähnt werden.
2. ist das der Punkt, den man als künstlerische/r Fotograf oder Fotografin eben NICHT haben will.

Ansonsten müsste da auch § 42 Abs. 1 UrhG genannt sein. Das ist der Rückruf des Urhebers oder der Urheberin.
Immerhin nutzt das Model die Bilder ja selber.

Art. 7 Abs. 3 DSGVO räumt den Betroffenen das Recht ein, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Das Kunsturhebergesetz sieht eine Möglichkeit zur Rücknahme oder zum Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung dagegen nur bei wichtigen Gründen vor.

§ 22 KunstUrhG
1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Desweitern fehlt hier die NEnnung der EXIF-Daten, die ebenfalls der DSGVO unterliegen.
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der
Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Das
Model ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Fotograf Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Redundante Nennungen sind daher eher hinderlich als nützlich. Besonders dann, wenn die Aufzählung nicht vollständig und abschließend ist.
Wenn man wirklich alles aufzählen wollte, was in irgendeiner Weise einen Bezug zum TFP-Shooting hat, wäre es ein Buch.
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