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Personenstandsänderung vereinfacht ?

*****ona Frau
1.114 Beiträge
Themenersteller 
Personenstandsänderung vereinfacht ?
Beim letzten Treffen in der SHG teilte eine Transfrau mit
das im Gesetz für Intersexuelle auch ein Schlupfloch
für uns Transsexuelle vorhanden sei.
Im § 45... ?
Stehe das es mittels Attest vom Arzt möglich
wäre im Rathaus das Wunschgeschlecht eintragen
zu lassen. Und das für NUR22,50 Euronen
Wer weis etwas darüber ?
Ich selbst habe meinen Antrag vor etwa 1 Monat
bei Gericht eingereicht.
Falls es stimmt bleibt uns demnächst
die Gutachterei erspart.
***ia Frau
751 Beiträge
Ja, das ist richtig so. Der LSVD hat dazu einen Ratgeber für trans*Personen und ihre ÄrztInnen verfasst.

https://www.lsvd.de/recht/ra … eschlechtliche-menschen.html
Zuviel Hoffnung
Stimmt und auch wieder nicht.
Stimmt für Menschen mit nicht eindeutig bestimmbaen Geburtsgeschlecht.
Trifft damit nicht Transidente..

So mein Kenntnisstand..
und das Attest sollte auch vom Facharzt sein nicht von Hausarzt ....
*******ika Frau
1.464 Beiträge
Bevor jemand diesen Schritt in Erwägung zieht, sollte sie dies im Verfeld genau prüfen, insbesondere auch rechtlich, weil damit z.B. Keine Genehmigung einer GA-OP seitens der Krankenkassen möglich ist...
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Themenersteller 
Sehr Schön
Das sofort schon Kundige Info`s rüber kommen,
sollte schon jemand das Verfahren der LSVD
genutzt haben würde ich (als bestimmt auch viele andere)
sich über weitere Infos freuen.
***ia Frau
751 Beiträge
Hier schildert Laura, wie einfach es für sie war.

https://www.jetzt.de/gender/ … -geschlecht-eintragen-lassen
*********dyHH Frau
136 Beiträge
etwas Vorsicht ist angezeigt
der über Juristen beim LSVD erarbeitete Weg, "einfach so" per Attest bei dem Standesamt den Geburtseintrag ändern zu lassen ist eine echte Möglichkeit, eine Gesetzeslücke zu nutzen, allerdings liegt die Entscheidung im Ermessen der Standesämter.
Und - wie Juristen nun einmal sind - es wird auch empfohlen sich zu melden wenn es nicht geklappt hat, dann kann man ja über die "Versuchskaninchen" schöne Musterklagen führen.

Aber rechtliche Lücken bieten auch Angriffsflächen, die z.B. die Krankenkassen nutzen können. Natürlich ist es wünschenswert, dass Transsexualität entpathologisiert wird.
Und da geschieht ja auch einiges, siehe die neuen S3-Leitlinien oder das kommende
ICD-11.
Ich arbeite als Therapeutin, habe also Kontakt mit Trans*klienten, Behandlern und eben den Krankenkassen. Und kenne nur wenige Trans*, die die Kosten für GaOp´s und viele weitere Dinge selbst bezahlen können.
Ja, es wird oft über die Hürden auf dem Transweg geschimpft. Aber diejenigen von Euch, die einen vernünftigen Behandler gefunden haben, oder auch schon den Weg der Gutachten gegangen seid, wisst genau, dass Euch dabei keine Steine in den Weg gelegt werden. 97% der Gutachten werden bewilligt, und bei den restlichen drei Prozent würdet Ihr auch verstehen, warum nicht.
Und bei der jetzt entdeckten juristischen Lücke habe ich eben die Sorge, dass juristische "Versuchskaninchen" gesucht werden, mit denen man dann prima vor Gericht ziehen kann, wenn z.B. die Krankenkassen dann ebenfalls "Lücken" finden, um weniger zahlen zu müssen. Frei nach dem Motto, was will die Frau oder Mann denn, wir zahlen nur für Trans*.
***as Mann
4 Beiträge
Auf einigen Plattformen habe ich über diese Mögleichkeit bereits gelesen wo es ohne Probleme geklappt hat.
Mehr überrascht hat mich jedoch mein Hausarzt, der mich bei meinem Weg begleitet, mich auf diese Möglichkeit angesprochen hat, bevor ich selbst davon gelesen habe.
Ich bin den langen Weg gegangen und trotz Kranheit einer meiner Gutachterinnen hat das nur etwas mehr als ein halbes Jahr gedauert. Durch PKH hat es mich aussef der Fahrt nichts gekostet.
Ich vin mit gemischten Gefühlen zum ersten Termin gefahren, weil ich im Vorfeld einiges negatives gelesen habe und viel Kritik an die notwendigkeit dieser Gutachten.
Ich bin mit einem sehr guten Gefühl aus beiden Terminen rausgegangen. Es tat gut mit jemandem zu sprechen, die Fragen die gestellt wurden waren (für mich) nicht schlimm, meiner Bitte mich zu duzen ist man ohne weiteres naxhgekommen und ich bin mit einigen neuen erkenntnissen über mich selbst, mein Verhalten usw nach Hause gefahren.
Natürlich wollte ich nach meinem Outing alles am besten gestern erledigt haben, und natürlich kostete das gerenne Zeit und Nerven aber ich war überrascht wieviel mir die Gespräche mit den beiden gebracht haben und würde diesen Weg allein schon deshalb jedem empfehlen.
Meine Tochter (MtF 18) brachte für den schnellen Weg das Argument, das ihre Ausbildung bevor stünde, praktika und Schule bis dahin und dieser rasche Weg sich bequemer in den Alltag integrieren lässt und man keinen Seelenstrip vor Wildfremden die man sich nicht aussuchen kann wir den eigenen Psychiater, hinlegen muss. (Wir sind beide sehr introvertiert)

Ich denke beides mag seine Vorteile haben, aber ich denke die hurtig hurtig Methode ermurigt zu vorschnellen Entscheidungen, während der lange Weg einen zwingt sich mit sich auseinander zu setzen.
Lg
Riyas
schöner Abend..
******a88 Mann
145 Beiträge
Zur Zeit schein das nicht zu gehen
Ich habe beim zuständigen Standesamt nachgefragt ob der § 64 Personenstandgesetz Anwendung findet; die Antwort = nein! Es gibt eine Anweisung des Innenministeriums an die Ämter diesbezüglich. (Baden-Württemberg) Hierzu passt auch das letzte Woche in der FAZ abgedruckte Interview mit dem zuständigen Staatssekretär im BMI. M.E. bleibt nur der bisher angezeigte Weg über die Amtsgerichte, was natürlich durch die zwei Gutachter mit hohen Kosten verbunden ist (in meinem Fall € 2.000 Vorschuß an das Gericht !!).
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Themenersteller 
Glück gehabt
Eine Woche bevor es bei uns in der Gruppe propagiert wurde § 45B hatte ich meine
Unterlagen beim Amtsgericht eingereicht.
Letzten Freitag war die Zusage der Kostenübernahme durch. *freu*
Meine Mittel sind sehr gering und mit der Firma hab ich heftig Schulden.
Jetzt warte ich auf einen Gutachter der reaktivert wurde,
und Informationen vertauscht . Ohne Ansage wurde meine
Therpeutin als 2te genommen(sie darf keine Gutachten schreiben)
Doch das Gericht hat zusagen.
Laut Standesamt in Köln sind die Rechner nicht darauf ausgelegt.
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