etwas Vorsicht ist angezeigt
der über Juristen beim LSVD erarbeitete Weg, "einfach so" per Attest bei dem Standesamt den Geburtseintrag ändern zu lassen ist eine echte Möglichkeit, eine Gesetzeslücke zu nutzen, allerdings liegt die Entscheidung im Ermessen der Standesämter.
Und - wie Juristen nun einmal sind - es wird auch empfohlen sich zu melden wenn es nicht geklappt hat, dann kann man ja über die "Versuchskaninchen" schöne Musterklagen führen.
Aber rechtliche Lücken bieten auch Angriffsflächen, die z.B. die Krankenkassen nutzen können. Natürlich ist es wünschenswert, dass Transsexualität entpathologisiert wird.
Und da geschieht ja auch einiges, siehe die neuen S3-Leitlinien oder das kommende
ICD-11.
Ich arbeite als Therapeutin, habe also Kontakt mit Trans*klienten, Behandlern und eben den Krankenkassen. Und kenne nur wenige Trans*, die die Kosten für GaOp´s und viele weitere Dinge selbst bezahlen können.
Ja, es wird oft über die Hürden auf dem Transweg geschimpft. Aber diejenigen von Euch, die einen vernünftigen Behandler gefunden haben, oder auch schon den Weg der Gutachten gegangen seid, wisst genau, dass Euch dabei keine Steine in den Weg gelegt werden. 97% der Gutachten werden bewilligt, und bei den restlichen drei Prozent würdet Ihr auch verstehen, warum nicht.
Und bei der jetzt entdeckten juristischen Lücke habe ich eben die Sorge, dass juristische "Versuchskaninchen" gesucht werden, mit denen man dann prima vor Gericht ziehen kann, wenn z.B. die Krankenkassen dann ebenfalls "Lücken" finden, um weniger zahlen zu müssen. Frei nach dem Motto, was will die Frau oder Mann denn, wir zahlen nur für Trans*.