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§45b und TSG Neuigkeiten

*****gan
167 Beiträge
Themenersteller 
§45b und TSG Neuigkeiten
Leider gibt es Neuigkeiten zur Personenstandsänderung, welche besonders nonbinary und intersexuelle Mitglieder betreffen wird:

Der Bundesgerichtshof hat zum 22. April 2020 beschlossen, dass nonbinary/diverse Personen ohne 'Intersex'-Diagnose nicht länger ihren Namen oder Geschlecht nach §45b PStG ändern dürfen, sondern ab sofort das TSG dazu nutzen sollen.
Wieso das problematisch ist ist den meisten hier bestimmt schon bewusst aber kurz: es ist ein langer, teurer und Prozess auf Basis eines Gesetzes welches dringend eine Generalüberholung benötigt.

Quelle: https://juris.bundesgerichts … g4tNsMB_kOVWcuKKeLRa8SmtnOIw
****fee Frau
1.792 Beiträge
Danke für die Info. *oh*
**********ng_86 Frau
46 Beiträge
aber es sind doch garkeine transpersonen? das ist ja alles nurnoch ein witz. nur kohle scheffeln. gleich ma auf die straße und für die abschaffung sämtlicher gutachterprozesse im tsg demonstrieren.
********eams Frau
2.973 Beiträge
Steinigt mich, aber war das Gesetz nicht von Anfang an nur für Menschen gedacht welche körperlich nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden konnten?

Somit ist der Beschluss jetzt doch nur eine konsequente Aufforderung der korrekten Anwendung des Paragraphen. *nixweiss*
*****gan
167 Beiträge
Themenersteller 
Entstanden ist §45b erst nach mehreren Klagen die bis zum Verfassungsgericht gingen, siehe http://dritte-option.de/. Vanja und Unterstützer haben dabei von Anfang auch nonbinary Menschen inkludiert.
Das Gesetz selbst hat erstmal nur die Existenz der neuen Option 'Divers' eingeführt. Die schwammige Formulierung hat nicht-Intersexuelle dabei nicht explizit ausgeschlossen. Auch das Amtsgericht Münster hat im Dezember 2019 bestätigt, dass es die Möglichkeit geben muss um 'Divers' zu beantragen, auch wenn keine Intersex Diagnose vorliegt.

Klar konnten einige binäre trans Personen die Lücken im Gesetzestext zumindest zeitweise nutzen, um günstig den Eintrag korrigieren zu lassen. §45b war aber der einzige Weg um 'Divers' zu werden, da dies über das TSG auch nicht möglich war.

Die neue Regelung schafft also Klarheit, ändert aber nichts daran dass das TSG kein spaßiges Verfahren ist.
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Ich finde den Mißbrauch eines Paragraphen der für Intersexuelle gedacht ist als eine Frechheit.
Ich kenne zuviele die von sich geben sie wären Trans und sind mal eben auf den Zug
anderer die es wirklich brauchen aufgesprungen. Einfach kann jeder, doch sein Leben aufarbeiten
die Courage fehlt vielen von denen. Das TSG soll keinen Spass machen sondern helfen.
Von wegen Kosten beim TSG, bei mir hat die Kasse Therapie, Hormone und epilation gezahlt,
die Personenstandsänderung habe ich mangels Masse nicht zahlen müssen.
Und ich mußte mich weder vor einem Gutachter noch vor Gericht nackig machen.
Diese Menschen haben mich unterstützt nicht unterdrückt.
Wer das TSG richtig nutzt(nicht ausnutzt) erfährt Hilfe.
****fee Frau
1.792 Beiträge
@*****ona
Ich finde es super, dass es Menschen gibt, die behaupten zu wissen wer was wirklich braucht und die der eigenen Community unterstellen auf irgendwelche Züge aufzuspringen.
Die ursprüngliche Formulierung bezieht sich in keinster Weise auf Gonaden etc.
Na dann hast Du Deine Änderung ja prima von der Allgemeinheit bezahlen lassen und keine 1-2 Monatsgehälter abgedrückt. Tolle Leistung. *top*
Ich gönne es jeder und jedem von uns, wenn es weiter geht...
P.S.: Vielen Dank noch für die Unterstützung im Kampf für Selbstbestimmung und Entpathologisierung. Ist immer wieder toll, wenn eine Minderheit zusammenhält. *sarkasmus*
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Ich gönne jedem die Hilfe die benötigt wird.
Nicht der Community, den Schmarotzern(wir wissen beide "WER") die ich kenne die die Mittel haben.
Aber mal eben ins Rathaus laufen und sich für kleines Geld umschreiben lassen.
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Wir wurden nicht als Baby von Ärzten und Eltern Körperlich enstellt um das zu sein
was für sie weniger Probleme bedeutet.
45b ist für Intersexuelle, nicht für Transgender.
Dankeschön für die vielen CM`s doch schreibt bitte auch hier!!!!
****fee Frau
1.792 Beiträge
Und wem genau bitte nimmt jemand etwas weg, der den 45b-Weg gegangen ist????? *nachdenk*
Herrlich, wie Du Deine Vorurteile und Unterstellungen hier preis gibst und den Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung allein an finanziellen Dingen fest machst...
Gott sei Dank gibt es auch die, die ein eventuelles Risiko eingehen um die Rahmenbedingungen für Nachfolgende zu verbessern... So einfach werden Vorkämpfer zu Schmarotzern abgestempelt... Nun ja... das ist Deine Weltanschauung. *sarkasmus*
*****gan
167 Beiträge
Themenersteller 
Dass es für Intersexuelle so einfach wie möglich sein sollte wenigstens einen Teil der Ungerechtigkeit die sie erfahren haben zu beheben stellt niemand in Frage!
45b ist nicht perfekt aber auf jeden Fall besser als keine Anerkennung und gibt Hoffnung dass in Zukunft mehr für die Rechte Intersexueller getan wird.

Allerdings sehe ich keinen Grund wieso es für nicht-Intersexuelle Trans* Personen nicht genauso einfach sein darf, daher setze ich mich auch für eine Reformierung des TSG ein. Wenn Intersexuellen mit 45b das Recht zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zugesprochen wird ist es ethisch nicht vertretbar, anderen Menschen die Selbstbestimmung zu verweigern indem man sie Gerichtsverfahren und Gutachterpflicht unterwirft.


Zitat von *******cial:
Und wem genau bitte nimmt jemand etwas weg, der den 45b-Weg gegangen ist?????
In der ursprünglichen Formulierung hat 45b im Wortlaut keine binären Trans Personen ausgeschlossen, daher wurden anfangs ihre Anträge auch selten abgelehnt. Fakt ist es ist passiert, war zu dem Zeitpunkt völlig legal und das Gesetz bzw. bereits im Sommer 2019 die Weisungen für die städtischen Ämter wurden daraufhin modifiziert.
Losgelöst von den Absichten der Gesetzesgeber sehe ich aber auch nicht, inwiefern eine unbekannte Zahl die von der Gesetzeslücke Gebrauch gemacht haben, Intersexuellen damit Schaden zugefügt haben. Standesämter sind nicht gerade eine begrenzte Ressource und ich kann mir nicht vorstellen dass Anträge Intersexueller abgelehnt wurden, weil andere Antragsteller bereits erfolgreich waren.


Zitat von *****ona:
45b ist für Intersexuelle, nicht für Transgender.
Unabhängig davon mit welchem Begriff (TG, TS etc) man sich besser identifizieren kann ist die Definition von Transgender eine Person mit einem anderen Geschlecht als bei der Geburt eingetragen wurde. Transgender Identität und Intersexualität schließen sich somit keineswegs aus.

Wie wenig in diesem Fall der Bundesgerichtshof sich tatsächlich mit der Thematik auseinandergesetzt hat zeigt ja allein schon die Verwendung der Formulierung "empfundenen Intersexualität" im aktuellen Beschluss. Da werden mal wieder Sexualität, anatomisch/genetische Varianz und Geschlechtsidentität komplett durcheinander geworfen 🙄

Zitat von *****ona:
Ich kenne zuviele die von sich geben sie wären Trans und sind mal eben auf den Zug anderer die es wirklich brauchen aufgesprungen.
Das wäre mal ein interessantes Thema für einen anderen Thread. Mir ist es nämlich ein Rätsel welche Vorteile es haben soll, sich als Mitglied einer weltweit stark diskriminierten Gruppe auszugeben geschweige denn ohne eigenen Wunsch zu transitionieren.
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Vorkämpfer sind die Intersexuellen, die Personen die mal eben auf den Zug aufgesprungen sind
und mir persönlich bekannt sind nenne ich Schmarotzer.( uiii ein Spiegel)


Das Tsg sollte schon zum Teil nochmals überarbeitet werden keine Frage.
Ich habe in der Gruppe jemand kennen gelernt die sich Papas Kassen Karte geschnappt hat
und erst in das eine und dann wieder in das andere Geschlecht gewechselt ist,
Warum ? weil das bei Privatversicherten zu dem Zeitpunkt möglich war ohne Therapie/Begleitung.
Sie war ein ganz armer zerstörter Mensch und das ist mein Hauptanliegen,
"nichts ohne Begleitung"da bringt es auch nichts wie eine ehemalige Moderatorin
Mitleid zu heucheln, worüber ein großteil der Gruppe entsetzt war, kurz später war die
möchtegern Moderatorin wech. Mit einer Suizidalen die sie auch vor den Kopf gestossen hat
habe ich heute noch sehr lieben Kontakt. Sich mal auf den Moderatorstuhl zu setzen sollte sich
manche Hohle Frucht überlegen, bevor sie noch mehr Schaden anrichtet auch in anderen Städten.
*****ona Frau
1.114 Beiträge
Richtig eckelig empfinde ich Menschen die sich den TSG weg leisten können
und sich dann für 20 euronen auf der Intersexuellen Schiene einklinken.
Aber die sind ja immer ehrlich( *haumichwech*)mehr möchte ich aus dem Profil nicht zitieren
sonst ist kein Platz mehr für andere Kommentare.
******isa Frau
391 Beiträge
Leute... Alle mal bisschen beruhigen.

Was heisst denn hier leisten können oder nicht? Es sollte GAR NICHTS kosten oder maximal ein paar Euro. Das tsg gehört komplett überarbeitet und die Menschen, die das intersex Gesetz genutzt haben, waren einfach sehr pfiffig, würde ich mal behaupten.

Hört auf, aus Neid oder sonst was, andere zu beleidigen, abzuwarten, verurteilen oder sonst was!

Danke!
****fee Frau
1.792 Beiträge
Ich lasse das einfach mal unkommentiert... *g* und kann dem Beitrag von @********ekat nur zu 100% zustimmen. *ja*
*******skin Mann
9 Beiträge
Ich muss zugeben, dass ich es etwas traurig finde, dass hier auf Grundlage eines Einzelfalles Minderheit gegen Minderheit wettert. Schmarotzer gibt es überall, aber eine transidente Person, die einmal hin und wieder her wechselt schadet sich vor allem selbst und hat mit Sicherheit keine zu geringen Probleme, da sind die Kassenkosten zu vernachlässigen. Vor allem, da die Kassen ja auch für höchst freiwillig zugefügte Schäden (Alkohol, Rauchen etc und das nicht in nachgewiesenen Suchtfällen) in Milliardenhöhe aufkommen.
Und ganz ehrlich, ich hätte es wohl auch genutzt, wenn ich 20€ statt knapp 5000€ hätte zahlen können. Bei mir wurde aber einfach so oft meine Liquidität geprüfte, mit komplettem finanziellen nackig machen, bis welche da war. Insgesamt 5 Mal und so musste ich dann nach Jahren doch selbst blechen, als ich endlich grade wieder im Berufsleben stand. Sehr schön, wenn man dann direkt ein knappes halbes Jahresgehalt abdrücken darf. Also gönne ich es jedem, der es einfacher und günstiger bekommen hat, denn genau so sollte es sein, für alle. Vor allem bei einer Personenstandsänderung, die keinem wehtut und die entgegen von Therapien und OPs auch ohne Gutachten erfolgen können sollte. Denn letztlich sollte jeder Mensch für sich entscheiden können, wie er sich einordnet und definiert. Dahingehend besteht definitiv gesetzlicher Nachholbedarf.
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