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Verfassungsgericht kippt Transsexuellengesetz ...

*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
Verfassungsgericht kippt Transsexuellengesetz ...
zwar nicht ganz aber ...


Die große Lösung, also die Änderung der Eintragung "männlich" oder "weiblich" im Personenstandsregister, setzte bisher voraus, dass die Person, die die Änderung beantragt "dauernd fortpflanzungsunfähig" ist und "sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist". Der operative Eingriff gilt als nicht ungefährlich; nach den Operationen muss lebenslang eine Hormontherapie durchgeführt werden.

Diese Vorschriften der "großen Lösung" hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem jetzt veröffentlichten und sorgfältig begründeten Urteil vom 11. Januar für unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit erklärt. Die entsprechenden Passagen des Transsexuellengesetzes wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben; sie sind bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes nicht mehr anwendbar.

Damit kann die Personenstandänderung auch sofort mit stattgegeben werden

das ganze Urteil:

http://www.sueddeutsche.de/p … fuehlte-geschlecht-1.1052344
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
ich bin mal gespannt, ob nun auch hier die Pnaikmacher auftreten und versuchen zu behaupten, dass die KKs nun die Kosten für die OP nicht mehr übernehmen.
*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
wurde schon so in nem anderen Forum diskutiert.
Die wahrscheinlichkeit ist gering weil die GA-OP selber nichts mit dem TSG zu tun hat.

Daher ist es ja auch nicht möglich so zu argumentieren.
Eher anders herum, weil als Frau hat man das recht auf einen weiblichen Körper und mit der PÄ ist man ja ne rechtliche Frau ^^

Abere erstmal abwarten ^^
*******Mae Frau
789 Beiträge
ich bin mal gespannt, ob nun auch hier die Pnaikmacher auftreten

*panik* *panik* *panik*




*ggg*
*******Mae Frau
789 Beiträge
das doffe ist nur, das mir die änderung nix bringt, weil ich die angleichung sowieso will. wie soll ich mich komplett fühlen mit diesem anhängsel???
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
das doffe ist nur, das mir die änderung nix bringt, weil ich die angleichung sowieso will.

Die meisten Gesetze betreffen nur einen Teil der Bevölkerung


wie soll ich mich komplett fühlen mit diesem anhängsel?

Daran hindert dich ja niemand. Du darfst dich fühlen wie du willst *g*
*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
zum einen bringt die änderung schon nen großen Vorteil weil man damit auch ohne OP rechtlich als Frau gilt.

Ob die OP nun gewünscht ist oder nicht ist was anderes.
Ich persönlich werde die OP auch machen lassen und dies hat nichts mit der Änderung des TSG zu tun.
*********nelle Mann
47 Beiträge
Micki_TS
Aber doch erst, wenn der Gesetzgeber eine Änderung im Gesetz vornimmt.
*******Mae Frau
789 Beiträge
stimmt
erst muss das gesetzt geändert werden, bevor wir hier in *panik* verfallen...


ich bin eher der meinung, es ist eine große erleichterung für fzm-ts, denn DIE op-methode ist alles andere als befriedigend. im sinne des wortes...
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
Aber doch erst, wenn der Gesetzgeber eine Änderung im Gesetz vornimmt.

nein, der OP zwang wurde mit sofortiger Wirkung ungültig erklärt. Ansonsten werden immer fristen gesetzt, bis wann der Gesetzgeber etwas machen muss.

Der Gesetzgeber muss also nix machen. Aber ich denke, er wird das TSG überarbeiten.
*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
@ Chris_Chanelle

Nein bis es kein neues Gesetz gibt werden die Gründe wie eben GA-OP oder Fortpflanzungsunfähigkeit ausser acht gelassen und sind somit nicht mehr relevant. Quasi so als hätte es diese §8 nicht gegeben.
Somit muss einer PÄ auf Antrag stattgeben werden.

@ Bettie_Mae
soweit ich informiert bin ist die OP bei FzM für die PÄ nicht vorgeschrieben gewesen. Will mich da aber jetzt festlegen. Dächte sowas mal gelesen zu haben da es für MzF keine wirklich gute OP-Lösung gibt die funktional dem "biologischen Original" nahekommt.

Vieleicht kann sich jemand zu dem FzM - OP Thema äzussern der es genau weis.
*********nelle Mann
47 Beiträge
Micki_TS
Vielen Dank für die Aufklärung.
*******Mae Frau
789 Beiträge
ich werde mal vera befragen. die ist beraterin im sonntagsclub in berlin...
ich könnte auch meinen freund fragen, der ist fzm, aber ich hab seine nummer nicht und wir sehen uns erst in etwas mehr als einer woche wieder.
lg bettie
*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
Konkret ...
§8 TSG

http://www.buzer.de/gesetz/6253/a86928.htm

TSG §8 Nr. 3 und 4 sind durch das Urteil aufgehoben und dürfen nicht mehr angewendet werden.
*******Mae Frau
789 Beiträge
na schön. von mir aus hätten sie auch gleich noch den alltagstest rauswerfen können...
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
na schön. von mir aus hätten sie auch gleich noch den alltagstest rauswerfen können...

Der Alltagstest ist nicht im TSG festgesetzt, sondern vom MKD.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass er bei einer Neufassung des TSG kommt.
**mo Paar
4.448 Beiträge
Wenn daß mal nicht der Pabst liest...,die Biebel wird doch nie umgeschrieben...... *haumichwech*

Aber mal im ernst...,diese Änderung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und wenn ein/e TS schon vor der OP schon als Frau,oder Mann anerkannt wird,baut es doch sehr auf.
Auch käme dann nicht so etwas vor,daß eine MzF-TS in den Männerknast muß,nur weil die OP noch nicht war....,was nun eine überzogene Vorstellung ist,aber die Spitze der Fahnenstange aufzeigt.
Wer sich schon seit Ewigkeiten im falschen Körper fühlt,der sollte nicht auch noch mit Ignoranz bestraft werden,nur weil das deutsche Gesetz bis jetzt so verkorkst war.

Liebe Grüße,
Gabi
*********ly_nw Frau
25 Beiträge
Na das sind ja mal gute Nachrichten... *g*
Ich habe das die ganze Zeit schon als menschenunwürdig empfunden, dass man genötigt ist sich unfruchtbar machen zu lassen, wenn man ganz offiziell Mann oder Frau sein will.

Sich als FzM ein "Anhängsel" machen zu lassen war nicht vorgeschrieben um eine Personenstandsänderung zu bekommen.
Aber: Man musste sich die Gebärmutter entfernen lassen, ansonsten blieb es bei der kleinen Lösung.
So wie bei mir. Ich hatte einfach nicht eingesehen, dass ich so eine ansonsten eigentlich unnütze OP über mich ergehen lassen soll.
Da bin ich jetzt heilfroh, dass ich das hab sein lassen. Somit kann ich nämlich noch schwanger werden, und das würde ich gern.
Und es ist für mich jetzt einfacher wieder offiziell Frau zu sein.

Meine Brüste habe ich aber leider nicht mehr... *snief*
Und die Brust-OP war für mich danach mit so langwierigen Schmerzen verbunden, auch deswegen wollte ich dann keine weitere OP mehr. Fast 1 1/2 Jahre hat es gedauert bis ich mich davon vollständig erholt hatte.

Habe mir Donnerstag beim Standesamt Formulare geholt um eine Vornamensänderung zu beantragen.
Ich will meine männlichen Vornamen loswerden und meine früheren weiblichen Vornamen wiederhaben. Und dann schreiben mich die Behörden usw. nicht mehr mit "Herr" an, gut.

Bin also jetzt quasi ein ehemaliger FzM...
***xy Frau
4.774 Beiträge
OT @Lilly
Magst Du mich mal anschreiben - ich kann das leider nicht.

Trixy
Ganz allgemein ........
1. Die letzte Änderung im TSG betraf die Ehe. Das Verfassungsgericht hat vor einigen Jahren geurteilt: Zwangsscheidung bla bla bla = nicht Verfassungskonform!!!!!!! Die eigentliche Gesetzesänderung kam im letzten oder vorletzten Jahr. Es wurden ein oder zwei Absätze ausser Kraft gesetzt, der restliche Müll steht weiterhin im Text.
2. Wer von euch glaubt, dass es in Deutschland so einfach geht. Ich gehe davon aus, das kein Richter ohne eine .... exakte Anweisung der Handhabung die Entscheidung treffen wird. Hier zulande ist es üblich, Warteposition/Verschleppungstaktik bis zur Klärung durch den Gesetzgeben. "Sie können doch gegen diesen(Warte-)Bescheid klagen!!!!" (wenn ihre Rechtsschutzversicherung es übernimmt oder sie genügend Geld haben). Ich möchte niemandem die Freude verderben; aber geht mal davon aus das die Messlatte (Alltagetest? + + + + +) sehr hoch hängen wird. Wo soll bitte schön das deutsche Rechtssystem bleiben wenn jede/r mal eben so könnte!
*skeptisch* *nixweiss* *hae* Olivia-Henriette
*******a_sn Frau
162 Beiträge
Themenersteller 
da ich derzeit meine VÄ laufen habe und die entscheidung in den nächsten 1-2 wochenansteht sowie auch der Antrag mit vorabentscheid nach §9 TSG bei der Richterlichen anhörung genehmigt wurde, kann ich dann mal sehen wie sich der Richter bei der VÄ verhält.

Letztendlich wird ja klar vom Gerich im Urteil gesagt das §8 Nr 3 / 4 nicht mehr beachtet werden darf. Somit ist ja theoretisch derzeit §9 TSG auch "überflüssig" weil es ja nach §8 keine Hinderungsgründe mehr gibt.

Ich werde am Montag bei Gericht den zuständigen Rechtspfleger für meine VÄ mal kontaktieren und schauen was er dazu sagt.

Sobald ich mehr weis oder gar ne Richterliche Entscheidung habe, werde ich da mal was darüber verlauten lassen.

Michélle
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
wer lesen kann ist klar im vorteil
Ich gehe davon aus, das kein Richter ohne eine .... exakte Anweisung der Handhabung die Entscheidung treffen wird.

einfach mal das Urteil lesen

http://www.bundesverfassungs … n/rs20110111_1bvr329507.html

§ 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar.


. "Sie können doch gegen diesen(Warte-)Bescheid klagen!!!!"
Da reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
**mo Paar
4.448 Beiträge
Olivia-Henriette und ich wissen ja aus einem anderen Gesetzes-Bereich sehr gut,daß in diesem unseren Lande zwar schnell neue Gesetze aus dem Boden gestampft werden...,aber ohne extra "Gebrauchsanweisung" erst mal nach "Gutdünken" der einzelnen Entscheidungsträger entschieden wird. Hoffen wir mal,daß dieses mal mit mehr "Sachverstand" und zugunsten des Menschen entschieden wird.
Liebe Grüße,
Gabi
@KonstanzeLecter
Da reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Solange ein Richter keinen § hat der ihm den Weg zeigt kann er in seinem Ermessen entscheiden oder vertagen!
Ich gehe davon aus, dass bis zu einer Neuregelung vertagt/geschoben wird. Dis ist zur Klärung der Rechtssicherheit fast unumgänglich und somit eine Beschwerde fast sinnlos.
Selbst bei Verwaltungsklagen ist zu befürchten, dass höhere Instanzen ähnlich reagieren.
Es wäre nur zu schön, wenn ich halt nur eine Schwarzseherin bin!

Olivia-Henriette
**********ecter Mann
3.203 Beiträge
wie gesagt, einfach mal das Urteil lesen.

es gibt einen "§", da kein einziger gestrichen wurde. *roll*
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